Drucksache 18 / 11 955 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 02. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Aug. 2017) zum Thema: Sanierungs- und Erweiterungsherausforderungen für TXL und BER und Antwort vom 16. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11955 vom 02. August 2017 über Sanierungs- und Erweiterungsherausforderungen für TXL und BER ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um Stellungnahme gebeten. Sie ist in die Antwort einbezogen. 1. Inwieweit trifft es zu, dass die von der Flughafengesellschaft dargestellten Kosten einer Totalsanierung für TXL für alle aufgelisteten Gebäude, Verkehrsflächen und Einrichtungen für eine Nutzungsdauer von 30 Jahren beinhalten? A) Umfasst die Sanierung auch den Bereich TXL-Nord? Zu 1.: Als einheitliche Planungsgrundlage wurde eine Nutzungsdauer von mindestens 20 Jahren angenommen. Gebäude und Anlagen im Bereich Tegel-Nord wurden insoweit anteilmäßig berücksichtigt, als sie zur Sicherstellung des Flugbetriebs erforderlich sind. Dies betrifft u.a. Stromversorgungsanlagen, Kabelnetze und Flugbetriebsflächen . 2. Trifft es zu, dass durch die Sanierung ein Betrieb wie derzeit durchgeführt bis 2050 möglich wäre? Zu 2.: Nein. Eine dauerhafte Fortführung der aktuellen Kapazitätsauslastung von rd. 21 Mio. Passagieren p.a. würde einen über die angeführten Sanierungsmaßnahmen hinausgehenden Ausbau des Flughafens Tegel erfordern. Bei einer Nutzung bis 2050 würden zudem - abhängig von der Grenznutzungsdauer der technischen Anlagen - weitere Investitionen und zusätzliche Aufwendungen in der Regelinstandhaltung notwendig werden. 3. Über welche genauen Zeiträume und Kosten würden sich die notwendigen Arbeiten an den aufgelisteten Positionen dabei erstrecken? 2/2 Zu 3.: Unter der Annahme einer Aufrechterhaltung eines Teilbetriebes ist ein Zeitraum von ca. 8 Jahren realistisch. Die auf die einzelnen Gewerke entfallenden Kosten können der Anlage zu dem Bericht der Senatsverwaltung für Finanzen an den Hauptausschuss „Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) - Kosten eines Weiterbetriebs des Flughafens Tegel“ entnommen werden. 4. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über Kosten- und Sanierungsszenarien bei einem kürzeren Weiterbetrieb von TXL für die nächsten 5, 10 und 20 Jahre vor? A) Gibt es Priorisierungen der Sanierungen ? Zu 4.: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Gemäß Auskunft der FBB wurden Szenarien für kürzere Zeiträume nicht gesondert betrachtet. Priorität hätte in allen Fällen die Sanierung der sicherheitsrelevanten flugbetriebstechnischen Infrastrukturanlagen . 5. Unter welchen Faktoren (operationelle Abläufe des BER sowie Kapazitäten bei Flugbewegungen und Terminals) und für welches Jahr sieht der Senat die Notwendigkeit, am BER eine dritte Landebahn zur Inbetriebnahme bereitzustellen? Zu 5.: Der aktuell erarbeitete Masterplan mit einer prognostizierten Fluggastentwicklung von ca. 55 Mio. Passagieren in 2040 sieht keine dritte Start- und Landebahn vor. Die erforderlichen Kapazitäten können am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) mit dem geplanten schrittweisen Ausbau sichergestellt werden. Berlin, den 16.08.2017 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen S18-11955 S18-11955