Drucksache 18 / 11 956 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) vom 01. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Aug. 2017) zum Thema: Wartezeiten bei der Beantragung von Parkausweisen für Schwerbehinderte und Antwort vom 15. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 5 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11956 vom 1. August 2017 über Wartezeiten bei der Beantragung von Parkausweisen für Schwerbehinderte ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Parkausweise für Schwerbehinderte wurden durch die Ordnungsämter der Bezirke in den Jahren 2017, 2016, 2015 (bitte einzeln aufschlüsseln und nach Bezirken aufschlüsseln) ausgestellt ? Zu 1.: Da es keine amtliche Statistik über die Anzahl der ausgestellten Parkausweise für Schwerbehinderte gibt, werden in der Mehrzahl der bezirklichen Ordnungsämter keine entsprechenden Daten erhoben. Lediglich aus vier Bezirken gibt es konkrete Angaben , wobei die aus Reinickendorf überschlägig geschätzt sind: Bezirk Anzahl ausgestellter Parkausweise für Schwerbehinderte 2015 2016 2017 (bis 31.7.2017) Mitte 297 267 157 Neukölln 1187 1236 687 Pankow 397 512 276 Reinickendorf 650 650 380 2. Wie lang ist im Jahr 2017 und war in den Jahren 2016 und 2015 die Wartezeit der Bürgerinnen und Bürger in den einzelnen Ordnungsämtern (bitte nach Jahren und Bezirken aufschlüsseln) ab Beantragung des Parkausweises bis zum Erhalt des Ausweises. Zu 2.: Die Ausstellungsdauer betrug nach Angaben der bezirklichen Ordnungsämter für die Jahre 2015 bis 2017: Seite 2 von 5 Bezirk Wartezeit von der Beantragung bis zur Ausstellung der Parkausweise für Schwerbehinderte 2015 2016 2017 (bis 31.7.2017) Charlottenburg-Wilmersdorf 14 Tage 14 Tage 14 Tage Friedrichshain-Kreuzberg 7-14 Tage 7-14 Tage 7-14 Tage Lichtenberg 5-7 Tage 5-7 Tage 5-7 Tage Marzahn-Hellersdorf* Mitte max. 14 Tage max. 14 Tage max. 14 Tage Neukölln 0-15 Tage 0-15 Tage 0-15 Tage Pankow 0-14 Tage 0-14 Tage 0-14 Tage Reinickendorf 14 Tage 14 Tage 14 Tage Spandau 10-14 Tage 10-14 Tage 10-14 Tage Steglitz-Zehlendorf* Tempelhof-Schöneberg keine Angabe möglich Treptow-Köpenick keine Angabe möglich * Aus dem Bezirk liegen keine Angaben vor. 3. Wie bewertet der Senat die aktuell auf dem Service-Portal Berlin angegebene Durchschnittsbearbeitungszeit von vier Wochen? Wird diese in den Bezirken eingehalten? Zu 3.: Der Senat geht anhand der unter Frage 2 dargestellten Bearbeitungszeiten der bezirklichen Ordnungsämter davon aus, dass die Durchschnittsbearbeitungszeit für die Ausstellung von Parkausweisen für Schwerbehinderte teilweise erheblich unterschritten wird. 4. In wie vielen Fällen seit dem Jahr 2015 wurde die aktuell durchschnittliche Bearbeitungszeit überschritten ? Wie hoch waren diese Überschreitungen im Durchschnitt? Zu 4.: Wie der Übersicht zur Frage 2 zu entnehmen ist, gab es in den bezirklichen Ordnungsämtern keine Überschreitungen der durchschnittlichen Bearbeitungszeiten. 5. Wie sind die Ordnungsämter der Bezirke für die Aufgabe der Ausstellung der Parkausweise personell ausgestattet (bitte aufschlüsseln nach Bezirken und Angabe in Vollzeitäquivalenten)? Zu 5.: Da es in den bezirklichen Ordnungsämtern häufig Mischarbeitsgebiete gibt, ist die Angabe der mit der Ausstellung von Parkausweisen für Schwerbehinderte betrauten Beschäftigten in Höhe von Vollzeitäquivalenten schwierig. Dennoch haben sich die Bezirke bemüht, deren Stellenanteil zu beziffern: Seite 3 von 5 Bezirk Anzahl der VZÄ in den Ordnungsämtern für die Ausstellung von Parkausweisen für Schwerbehinderte 2015 2016 2017 (bis 31.7.2017) Charlottenburg-Wilmersdorf 2,75 (anteilig) 2,75 (anteilig) 2,75 (anteilig) Friedrichshain-Kreuzberg 0,82 0,82 0,82 Lichtenberg 3 3 3 Marzahn-Hellersdorf* Mitte 0,6 0,6 0,6 Neukölln 0,5 1 1 Pankow 0,3 0,3 0,3 Reinickendorf 0,2 0,2 0,2 Spandau nicht bezifferbar, da 2 große Mischarbeitsgebiete Steglitz-Zehlendorf* Tempelhof-Schöneberg 2 1 1 Treptow-Köpenick keine Angaben keine Angaben keine Angaben * Aus dem Bezirk liegen keine Angaben vor. 6. Welche Möglichkeiten bestehen für Menschen, deren Anträge gerade durch die Ordnungsämter bearbeitet werden, bereits während des laufenden Antragsverfahrens Parkerleichterungen zu nutzen ? Zu 6.: Aufgrund der bestehenden Rechtslage gibt es bei der Erstantragstellung keine Möglichkeit , während eines laufenden Antragverfahrens Parkerleichterungen zu gewähren . Allerdings wird bei Einreichung vollständiger Unterlagen und bei persönlicher Vorsprache in den Sprechstunden in der Regel den Antragstellenden der Schwerbehindertenparkausweis sofort ausgestellt. 7. Welche barrierefreien Angebote gibt es bei der Beantragung eines Parkausweises für Schwerbehinderte ? Zu 7.: Die barrierefreien Angebote der einzelnen bezirklichen Ordnungsämter gestalten sich unterschiedlich und sind häufig auch abhängig von den baulichen Verhältnissen in den jeweiligen Dienstgebäuden. Im Einzelnen halten die Bezirke folgende barrierefreien Angebote im Rahmen der Beantragung eines Parkausweises für Schwerbehinderte für die Antragstellenden bereit: Charlottenburg-Wilmersdorf: Die Antragsunterlagen werden per Post zugesendet. Friedrichshain-Kreuzberg Die Straßenverkehrsbehörde Friedrichshain-Kreuzberg bietet die postalische Versendung der Antragsunterlagen an. Persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Seite 4 von 5 Lichtenberg: Die Antragsstelle verfügt über einen rollstuhlgerechten Zugang, drei Schwerbehinderten -Parkplätze, einen rollstuhlgeeigneten Fahrstuhl und ein rollstuhlgeeignetes WC. Mitte Der Zugang zum Dienstgebäude Rathaus Mitte ist vollständig barrierefrei, einschließlich des unmittelbar anliegenden U-Bahnhofs Schillingstraße. Neukölln Ein Sonderparkplatz für schwerbehinderte Menschen ist vor dem Dienstgebäude eingerichtet. Es führt eine rollstuhlgerechte Rampe in das Haus. Ein Aufzug ist vorhanden sowie ein behindertengerechtes WC. Die Bürozimmer können mit einem Rollstuhl befahren werden. Pankow Die Anträge können per E-Mail, Fax, Briefpost und persönlich im Amt eingereicht werden. Alternativ werden auch Antragsunterlagen nach entsprechender Anforderung versandt. Spandau Ein postalischer Antrag ist grundsätzlich immer möglich, ein persönliches Erscheinen ist grundsätzlich nicht erforderlich. Die Antragsdokumente werden auf Anforderung übersandt. Die Anforderung kann telefonisch, schriftlich - per Post oder per E-Mail erfolgen. Auf Wunsch kann ein Termin vereinbart werden oder es können die regulären Sprechzeiten genutzt werden. Der Zugang zu den Sachbearbeitern ist barrierefrei gestaltet. Treptow-Köpenick Schwerbehinderte müssen nicht persönlich vor Ort erscheinen, damit ihr Anliegen bearbeitet wird. Hierfür kann der Post-, Fax- oder elektronische Weg genutzt werden. Anträge werden auf Anforderungen übersandt oder können aus dem Internet heruntergeladen werden. 8. Aus welchen Gründen ist es ausschließlich im Bezirk Spandau möglich, einen Termin für die Beantragung des Ausweises online zu buchen? Zu 8.: Die unteren Straßenverkehrsbehörden der bezirklichen Ordnungsämter sind nicht in den Basisdienst des Zeitmanagementsystem (ZMS) integriert. Von den meisten Ordnungsämtern wird auch kein entsprechender Bedarf gesehen, da die Mehrzahl der Antragstellenden den telefonischen Kontakt zur Terminvereinbarung nutzen, um auch Fragen zum Antragsverfahren zu klären, oder die Antragsunterlagen schriftlich einzureichen bzw. die Sprechzeiten (in der Regel ohne Wartezeiten ) zu nutzen. Seite 5 von 5 9. Ist eine Beantragung des Parkausweises auf dem schriftlichen Weg möglich oder muss der Antragsteller / die Antragstellerin oder ein Vertreter/ eine Vertreterin immer persönlich in dem jeweiligen Ordnungsamt erscheinen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum wird auf die Möglichkeit, den Antrag schriftlich zu stellen, nicht auf der Webseite hingewiesen? Zu 9.: Auf der Internetseite des Landes Berlin wird bei der Dienstleistung „Parkausweis für Schwerbehinderte - Ausstellung“ für alle zwölf Berliner Bezirke darauf verwiesen, dass eine persönliche Vorsprache nicht erforderlich ist. Insofern obliegt es dem Antragsteller , die Einreichungsform des Antrages frei zu wählen. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 8 verwiesen. Berlin, den 15. August 2017 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11956 S18-11956