Drucksache 18 / 11 957 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) vom 04. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Aug. 2017) zum Thema: Bearbeitung von Elterngeldanträgen beschleunigen und Antwort vom 15. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 957 vom 04. August 2017 über Bearbeitung von Elterngeldanträgen beschleunigen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Eltern haben das Elterngeld seit 2014 bis heute in Anspruch genommen? (Bitte nach Jahren und, sofern möglich, nach Bezirken aufschlüsseln bzw. die Tabelle in der Schriftlichen Anfrage 17/17359 aktualisieren.) Zu 1.: Die Statistik zum Elterngeld wird nach den Vorgaben des § 22 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geführt. In den vom Statistischen Bundesamt geführten Erhebungen zur Inanspruchnahme von Leistungen nach dem BEEG werden die Werte nur nach Bundesländern ausgewiesen. Die Vollzugsstatistiken für das Jahr 2014 und das erste Halbjahr 2015 beziehen sich auf Elterngeldbezüge, die in den jeweiligen Zeiträumen zwischenzeitlich abgeschlossen sind, so dass rückblickend eine Auswertung zur tatsächlichen Inanspruchnahme von Elterngeld erfolgen konnte. Zweck der Erhebung war es, einen Überblick über die Leistungsbezüge von Elterngeld bereitzustellen. Diese Daten wurden zur Beurteilung der Auswirkungen des BEEG sowie zu seiner Fortentwicklung benötigt. Jahr 2014 2015 (01. Januar - 30. Juni) beendete Leistungsbezüge Berlin 48.698 1. Quartal: 11.090 2. Quartal: 12.138 (Quelle: Statistisches Bundesamt, Beendete Leistungsbezüge 2014, 1. und 2. Quartal 2015, nach Bundesländern) - - 2 Mit der Einführung der neuen Leistungen Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus (vier zusätzliche gemeinsame Elterngeld Plus Monate) für Geburten ab dem 01. Juli 2015 wurde die Statistik auf die Auswertung der erfassten laufenden Bezüge umgestellt. Die veröffentlichten Ergebnisse beinhalten alle Leistungsbezüge im Berichtszeitraum sowie Leistungsbezüge , die für den vorherigen Berichtszeitraum nachgemeldet wurden. Jahr 2015 (30. Juni – 31. Dezember) 2016 2017 Beziehende mit und ohne Elterngeld Plus Berlin 3. Quartal: 40.361 4. Quartal: 34.398 1. Quartal: 36.843 2. Quartal: 40.490 3. Quartal: 43.462 4. Quartal: 42.477 1. Quartal: 44.880 2. Quartal: liegt noch nicht vor (Quelle: Statistisches Bundesamt, Beziehende mit und ohne Elterngeld Plus, 3. - 4. Quartal 2015, 01. - 4. Quartal 2016 und 1. Quartal 2017, nach Bundesländern) 2. Welche Beträge an Elterngeld wurden seit 2015 bis heute ausgezahlt? (Bitte nach Jahren und, sofern möglich, nach Bezirken aufschlüsseln.) Zu 2.: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) informiert auf der Grundlage der Daten der Bundeskasse Trier über die Jahresergebnisse der Leistungen nach dem BEEG (Bundeshaushalt Kapitel 1701 Titel 68102). Die Erhebung wird nur nach Bundesländern ausgewiesen. Jahr 2015 2016 Leistungen Berlin in Euro 298.182.956,82 314.438.944,93 3. Wie viele Beanstandungen, Widersprüche bzw. Rückweisungen und Rücknahmen gab es in den Jahren 2015 bis heute bzgl. der Festsetzung des Elterngelds? (Bitte nach Jahren und, sofern möglich, nach Bezirken aufschlüsseln bzw. die Tabelle in der Schriftlichen Anfrage 17/17359 aktualisieren.) Zu 3.: Bezirk Anzahl der Beanstandungen und Widersprüche 2015 Anzahl der Beanstandungen und Widersprüche 2016 Anzahl der Beanstandungen und Widersprüche 2017 (per 31.Juli) insge - samt Bemerkungen insge - samt Bemerkungen insge - samt Bemerkungen Charlottenburg - Wilmersdorf 83 Zahl umfasst Rückweisungen, Rücknahmen und Stattgaben 117 Zahl umfasst Rückweisungen, Rücknahmen und Stattgaben 50 Zahl umfasst Rückweisungen, Rücknahmen und Stattgaben (per 30. Juni) Friedrichshain - Kreuzberg 166 Zahl umfasst Rückweisungen, Rücknahmen und Stattgaben 125 Zahl umfasst Rückweisungen, Rücknahmen und Stattgaben 75 Zahl umfasst Rückweisungen, Rücknahmen und Stattgaben Marzahn- Hellersdorf 25 Zahl umfasst Rückweisungen, 22 Zahl umfasst Rückweisungen, 8 Zahl umfasst Rückweisungen, - - 3 Rücknahmen und Stattgaben Rücknahmen und Stattgaben Rücknahmen und Stattgaben Lichtenberg 55 26 Rückweisungen 15 Rücknahmen 14 Stattgaben 61 23 Rückweisungen 19 Rücknahmen 19 Stattgaben 17 8 Rückweisungen 7 Rücknahmen 2 Stattgaben Mitte 81 42 Rückweisungen 22 Rücknahmen 17 Stattgaben 93 41 Rückweisungen 33 Rücknahmen 15 Stattgaben 4 Teilstattgaben 47 15 Rückweisungen 11 Rücknahmen 2 Stattgaben 1 Teilstattgaben 6 Ruhendstellungen 12 offene Verfahren Neukölln 80 45 Rückweisungen/ Rücknahmen 31 Stattgaben 4 Ruhendstellungen 59 31 Rückweisungen / Rücknahmen 26 Stattgaben 2 Ruhendstellungen 27 16 Rückweisungen/ Rücknahmen 2 Stattgaben, 1 Ruhendstellung 8 offene Verfahren Pankow 102 66 Rückweisungen 15 Rücknahmen 11 Stattgaben 2 Klageverfahren 1 Ruhendstellung 7 offene Verfahren 104 50Rückweisungen, 19 Rücknahmen 10 Stattgaben 9 Klageverfahren 3 Ruhendstellungen 13 offene Verfahren 70 27Rückweisungen 2 Rücknahmen 15 Stattgaben 1Klageverfahren 1Ruhendstellung 24 offene Verfahren Reinickendorf 38 6 Rückweisungen 11 Rücknahmen 21 Stattgaben 32 4 Rückweisungen 9 Rücknahmen 16 Stattgaben 3 Ruhendstellungen 21 3 Rückweisungen 3 Rücknahmen 8 Stattgaben 3 Ruhendstellungen 4 offene Verfahren Spandau 16 5 Rückweisungen, Rücknahmen und Stattgaben (Elterngeld ) 11 Rückweisungen (Betreuungsgeld) 6 Zahl umfasst Rückweisungen, Rücknahmen und Stattgaben 9 2 Rücknahmen 3 Stattgaben 4 offene Verfahren Steglitz- Zehlendorf 85 Zahl umfasst Rückweisungen, Rücknahmen und Stattgaben 81 Zahl umfasst Rückweisungen, Rücknahmen und Stattgaben 31 Zahl umfasst Rückweisungen, Rücknahmen und Stattgaben Tempelhof- Schöneberg 42 22 Rückweisungen 3 Rücknahmen 14 Stattgaben 3 Teilstattgaben 34 21 Rückweisungen 7 Stattgaben 2 Teilstattgaben 4 offene Verfahren 22 4 Rückweisungen 2 Rücknahmen 4 Stattgaben 12 offene Verfahren Treptow- Köpenick 30 Zahl umfasst Rückweisungen, Rücknahmen und Stattgaben 33 Zahl umfasst Rückweisungen, Rücknahmen und Stattgaben 27 Zahl umfasst Rückweisungen, Rücknahmen und Stattgaben 4. Welche Möglichkeiten haben Eltern, sich bei den jeweiligen Bezirksämtern über die Dauer der Bearbeitungszeit vor und nach der Beantragung von Elterngeld zu informieren? Zu 4.: Antragstellende Eltern haben die Möglichkeit sich persönlich vor Ort, telefonisch oder schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle über die Dauer der Bearbeitungszeit zu informieren . Die Jugendämter weisen die aktuellen Bearbeitungsstände auch auf ihren jeweiligen Internetseiten aus. - - 4 5. Wie lange war die jeweilige Wartezeit von der Beantragung bis zur Auszahlung des Elterngelds in den Jahren 2014 bis heute? (Bitte nach Jahren und, sofern möglich, nach Bezirken aufschlüsseln.) Zu 5.: Die durchschnittliche Bearbeitungszeit von der vollständigen Vorlage des Elterngeldantrages bis zur Bescheidung und Auszahlung der zustehenden monatlichen Leistung lag im angefragten Zeitraum konstant zwischen zwei und acht Wochen. Die zum Teil längeren Bearbeitungszeiten sind insbesondere auf nicht planbare Personalausfälle aufgrund von Erkrankungen oder schwangerschaftsbedingten Beschäftigungsverboten sowie auf die seit der Einführung der neuen Leistungen Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus erheblich gestiegenen Beratungsbedarfe zurückzuführen. Elterngeldanträge mit EU-Bezug erfordern verfahrensbedingt ein zusätzliches und in der Regel zeitaufwändiges Abstimmungsverfahren mit den Familienkassen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und somit eine längere Bearbeitungszeit. 6. Was ist nach Ermessen des Senats eine zumutbare Wartezeit von der Beantragung bis zur Auszahlung des Elterngelds? 7. Welche Möglichkeiten haben Eltern, sich über die Dauer der Bearbeitungszeit nach der Beantragung von Elterngeld zu beschweren? 8. Wie viele Beschwerden liegen dem Senat und den Bezirksämtern seit 2014 vor? (Bitte nach Jahren und, sofern möglich, nach Bezirken aufschlüsseln.) Zu 6. bis 8 .: Im Einklang mit den Richtlinien für die Durchführung und den Vollzug des BEEG wird von der für Jugend und Familie zuständigen Senatsverwaltung eine Bearbeitungszeit für vollständige Anträge von bis zu acht Wochen vertreten. Elterngeldanträge mit EU-Bezug erfordern verfahrensbedingt ein zusätzliches und in der Regel zeitaufwändiges Abstimmungsverfahren mit den Familienkassen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und somit eine längere Bearbeitungszeit. Im Land Berlin sind die Bezirke mit der Wahrnehmung der Aufgaben nach dem BEEG betraut . Die sachliche und örtliche Zuständigkeit wird in Artikel 67 der Verfassung von Berlin (VvB) in Verbindung mit dem Gesetz über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) geregelt. Diese umfasst sowohl die unmittelbare Dienst- als auch die Fachaufsicht. Regelhafte jährliche Erfassungen werden von der für Jugend und Familie zuständigen Senatsverwaltung hierzu nicht durchgeführt. Antragstellende Eltern haben die Möglichkeit sich persönlich vor Ort, telefonisch oder schriftlich an die zuständige Elterngeldstelle, die Leitung des Jugendamtes und die aufsichtsführende Bezirksstadträtin bzw. den aufsichtsführenden Bezirksstadtrat zu wenden. Der für Jugend und Familie zuständigen Senatsverwaltung lagen im angefragten Zeitraum Beschwerden zur Inanspruchnahme von Leistungen nach dem BEEG wie folgt vor: Jahr Anzahl Beschwerden nach Bezirken 2014 5 Charlottenburg-Wilmersdorf (1) Marzahn-Hellersdorf (4) - - 5 2015 9 Charlottenburg-Wilmersdorf (4) Reinickendorf (3) Steglitz-Zehlendorf (2) 2016 4 Charlottenburg-Wilmersdorf (1) Lichtenberg (1) Spandau (1) Tempelhof-Schöneberg (1) 2017 (per 31. Juli) 13 Charlottenburg-Wilmersdorf (6) Mitte (2) Neukölln (1) Pankow (1) Spandau (1) Steglitz-Zehlendorf (1) Treptow-Köpenick (1) 9. Welche Maßnahmen sind seitens des Senats und der Bezirksämter vorgesehen, um die Bearbeitung von Elterngeldanträgen zu beschleunigen? 10. Wie viel Personal (Vollzeitäquivalente) steht den jeweiligen bezirklichen Elterngeldstellen zur Bearbeitung von Elterngeldanträgen zur Verfügung? a) Wie hat sich die Personalsituation seit 2015 bis heute entwickelt? b) Ist geplant, die Zahl der in den bezirklichen Elterngeldstellen besetzten Stellen zu erhöhen? c) Wenn ja, zu wann und in welcher Höhe? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.) Zu 9. bis 10.: Die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung führt keine regelhaften jährlichen Erfassungen der Personalsituation in den bezirklichen Elterngeldstellen durch. Im Rahmen der gemeinsam mit den Bezirken erarbeiteten Maßnahmenplanung zur nachhaltigen Sicherung der Aufgabenerfüllung der Jugendämter (2014) wurde die Zahl der in den zwölf Elterngeldstellen besetzten Stellen mit 78,8 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) erfasst. Aktueller veröffentlichte Zahlen liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor. Im Ergebnis des mit den Bezirken im Jahr 2015 abgestimmten zusätzlichen Personalbedarfes im Rahmen der „AG wachsende Stadt“ wurden gesamtstädtisch zunächst rund sechs VZÄ für die Bereiche Elterngeld/Kitagutscheinstelle zugewiesen. Im Zuge der Fortsetzung des Prozesses soll das Aufgabenfeld Elterngeld weiter betrachtet werden. Beispielhaft konnte nach Mitteilung der Bezirke der Personalbestand in den Elterngeldstellen Reinickendorf und Steglitz-Zehlendorf im angefragten Zeitraum um jeweils zwei VZÄ und in den Elterngeldstellen Lichtenberg, Pankow und Treptow-Köpenick um ein VZÄ erhöht werden. In mehreren Bezirken sind für 2018 Aufstockungen vorgesehen. Berlin, den 15. August 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-11957 S18-11957