Drucksache 18 / 11 958 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 04. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Aug. 2017) zum Thema: Straßenbaustellen II und Antwort vom 15. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 958 vom 04. August 2017 über Straßenbaustellen II Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter von Berlin um Mitwirkung gebeten. Soweit dort in eigener Verantwortung eine Stellungnahme erstellt und dem Senat übermittelt wurde, wird sie nachfolgend in ihren maßgeblichen Teilen wiedergegeben. Frage 1: In meiner Anfrage 18-11552 hatte der Senat ausgeführt, es erfolgten zwar wie von mir vorgeschlagen Ausschreibungen im Zwei-Schicht-System bei Straßenbaustellen, dies sei aber "aus Lärmschutzgründen problematisch". In Anbetracht dessen, dass nach der AVV Baulärm die Nachtzeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr andauert, also immerhin 13 Stunden täglich an einer Straßenbaustelle gebaut werden könnte, frage ich erneut, weshalb das nicht grundsätzlich geschieht und Senat und Bezirke ausführende Unternehmen - auch im Interesse des Umweltschutzes durch Stauvermeidung - verpflichten, Straßenbauarbeiten unverzüglich zu erledigen? Antwort zu 1: In den Ausschreibungen wird bei Baumaßnahmen des Landes Berlin nach Möglichkeit Schichtarbeit vorgegeben. Voraussetzung ist, dass bei auftretenden Interessenkonflikten mit der Nachbarschaft der Betrieb von Geräuschimmissionen verursachende Baumaschinen für die Zeit nach 20.00 Uhr Ausnahmezulassungen nach § 10 des Landes- Immissionsschutzgesetzes (LImSchG Bln) in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm –(AVV Baulärm) erteilt werden. Es gibt auch andere Gründe, weshalb nicht kontinuierlich im Zwei-Schicht-System gearbeitet werden kann. Der Bauablauf eines Straßenbauvorhabens hängt wesentlich von 2 den vorgesehenen Bauleistungen ab. Oft umfasst er neben reinen Straßenbauleistungen auch Bauleistungen an Versorgungsnetzen, für die die Versorgungsnetzbetreiber selbst Auftraggeber sind. Mehrere Bezirksämter haben mitgeteilt, dass mit dem vorhandenen Personalbestand eine Überwachung der Baumaßnahmen über einen täglichen Zeitraum von dreizehn Stunden (Arbeitsschutzvorschriften) nicht geleistet werden kann. Straßenbautechnisch begründete Sperrfristen (z. B. Abbindezeiten bzw. nachzuweisende Mindestfestigkeiten bei hydraulisch gebundenen Bauweisen; Abkühlfristen bei Asphaltschichten), begrenzt verfügbare Spezialgewerke oder Witterungsbedingungen können ebenfalls zu einer temporären Unterbrechung im von außen wahrnehmbaren Bauablauf führen. Frage 2: Erfassen der Senat oder nachgelagerte Behörden tagesaktuell den Baufortschritt an Straßenbaustellen, etwa in Form eines organisierten Berichtswesens durch Vorlage eines Bautagebuchs durch den Bauleiter? Falls nein, weshalb nicht? Wie stellt der Senat anderweitig sicher, dass Straßenbauarbeiten schnellstmöglich durchgeführt werden? Antwort zu 2: Ja, alle Baudienststellen Berlins sind gemäß der „Allgemeinen Anweisung Bau (A-Bau)“ grundsätzlich verpflichtet, für ihre Baumaßnahmen ein Bautagebuch zu führen. In diesem sind u.a. tagesaktuell die wesentlichen erbrachten Leistungen zu erfassen. Zur schnellstmöglichen Durchführung von Straßenbauarbeiten setzen die für Tiefbau zuständige Senatsverwaltung und die bezirklichen Straßenbaubehörden auf eine gründliche und exakte Bauvorbereitung und Planung, eine realistische Bauzeitabschätzung, die Vertragsbestandteil wird sowie die intensive Überwachung des Baufortschrittes auf Einhaltung von Vertragsfristen durch die Baudienststellen. Berlin, den 15.08.17 In Vertretung Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11958 S18-11958