Drucksache 18 / 11 963 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christian Gräff und Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) vom 31. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Aug. 2017) zum Thema: Vereinfachung der Vergabe: Bearbeitungsstau beim Eintrag in das ULV? und Antwort vom 21. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Christian Gräff und Herrn Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11963 vom 31.07.2017 über Vereinfachung der Vergabe: Bearbeitungsstau beim Eintrag in das ULV? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Unternehmen haben sich in den vergangenen Jahren ins Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für öffentliche Aufträge (ULV) eintragen lassen? Antwort zu 1: In den vergangenen Jahren waren durchschnittlich 3.400 Unternehmen im Verzeichnis ULV eingetragen. Zum Stand 03.07.2017 sind es 3.375 Unternehmen. Frage 2: Wie lange dauert die Bearbeitung der Anträge und wie viele Mitarbeiter stehen dafür zur Verfügung? Antwort zu 2: DieVertragsbedingungen für die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für öffentliche Aufträge sehen u.a. vor, dass der ULV-Stelle für die Aufnahme die entsprechenden Antragsunterlagen einzureichen sind und die Eintragung die rechtzeitige Vorlage der erforderlichen Unterlage voraussetzt. Die Bearbeitungszeit hängt daher maßgeblich von der Erfüllung dieser Voraussetzungen ab. Die Bearbeitung erfolgt zurzeit durchschnittlich innerhalb von drei bis vier Wochen. Fünf Arbeitsplätze sind mit der Vorgangsbearbeitung befasst. Frage 3: Wie groß ist der Bearbeitungsstau bei der Aufnahme in das ULV? 2 Antwort zu 3: Einen Bearbeitungsstau gibt es zurzeit nicht. Werden von den Unternehmen die Antragsunterlagen samt Nachweisen fristgerecht und vollständig eingereicht, erfolgt die Bearbeitung innerhalb der unter Frage 2 genannten Frist. Sofern allerdings die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig vorgelegt werden, verlängert sich die Bearbeitungszeit. Frage 4: Welche Hindernisse sieht der Senat, die einen Eintrag in das ULV für Unternehmer unattraktiv macht? Antwort zu 4: Der Senat sieht keine Hindernisse. Frage 5: Wie soll das ULV in den kommenden Jahren weiterentwickelt werden? Antwort zu 5: Das ULV wurde/wird fortlaufend weiterentwickelt und dem jeweilig geltenden Recht angepasst. Im Zuge der Vergaberechtsreform im Jahr 2016 wurden Teile der Nachweisdokumente auf dem Formularserver der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hinterlegt, so dass die Unternehmen diese dort ausfüllen und gesichert an die ULV-Stelle übersenden können. Demnächst wird auf dem Formularserver ein Online- Formular eingestellt, dessen Inhalt sich an den Anforderungen der „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärungen (EEE)“ orientiert. Dies hat zur Folge, dass vom Unternehmen nur noch die Nachweisdokumente und der förmliche Antrag in Schriftform einzureichen sind. Frage 6: Beteiligt sich das Land Brandenburg weiterhin am ULV? Antwort zu 6: Das Land Brandenburg führt ein Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.. Frage 7: Wie wird die Datensicherheit der von den Unternehmen angegebenen Informationen gewährleistet? Antwort zu 7: Die von den Unternehmen für die Präqualifikation und Eintragung ins ULV zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen werden in einer ULV-Datenbank erfasst und in der ULV- Auskunft zur Einsicht zur Verfügung gestellt (zwei Datenbanken). Für diese Einsicht der hinterlegten Nachweise (für Veröffentlichung vorgesehene Datenfelder) ist die Bescheinigungsnummer erforderlich, die ausschließlich dem Unternehmen mit der 3 Eintragung übermittelt wird. Dabei dient eine verwaltungsintern durch das ULV-Team genutzte Komponente der Informationserfassung und dem Erstellen von Nachweisen / Bescheinigungen und Schreiben. Alle Informationen werden in einer ULV-Datenbank abgelegt. Die ULV „Web-Auskunft“ umfasst eine eigene Datenbank, welche täglich aktualisiert wird. Dies erfolgt über einen Datenbankauszug, der in die Web-Datenbank über eine gesicherte Internetverbindung übertragen wird. Das genutzte Protokoll HTTPS stellt die Integrität und Vertraulichkeit zwischen den Komponenten sicher. Im Rahmen des Verfahrens-Sicherheitskonzeptes wurden Risiken in den Dimensionen Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit, Authentizität sowie Nachweisbarkeit bewertet und entsprechende ergänzende Maßnahmen aufgrund erhöhter Anforderungen festgelegt und im Verfahren umgesetzt. Frage 8: Durch welche E-Government-Lösungen könnte sich die Eintragung effizienter gestalten lassen und den Eintrag für die interessierten Unternehmen attraktiver machen? Antwort zu 8: Grundsätzlich wird eine Weiterentwicklung der Digitalisierung des ULV angestrebt. Vor dem Hintergrund, dass auch Klein- und Kleinstunternehmen zu den eingetragenen Unternehmen zählen und um den Bearbeitungsumfang auf beiden Seiten zu minimieren, besteht das Bestreben, den finanziellen und zeitlichen Aufwand im Zusammenhang mit der Präqualifizierung und Eintragung ins ULV so gering wie möglich zu halten. Jedoch werden der Digitalisierung des ULV im Wesentlichen durch den Datenschutz und die Schriftformerfordernis einiger Unterlagen Grenzen gesetzt. So müssten die beteiligten Institutionen (u.a. Sozialkasse, Berufsgenossenschaft) den Zugriff auf ihre Datenbanken gestatten und die Unternehmen müssten die notwendigen technischen Voraussetzungen in ihren Betrieben schaffen. Frage 9: Wie steht der Senat zu den sog. Präqualifizierungen im Vergleich zum ULV? Antwort zu 9: Das Vergaberecht sieht vor, dass der Bewerber oder Bieter zum Nachweis seiner Eignung entweder Einzelnachweise vorlegen kann oder diesen durch Teilnahme an einem Präqualifizierungssystem erbringt. Das ULV Berlin ist ein solches Präqualifikationssystem. Berlin, den 21.08.17 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-11963 S18-11963