Drucksache 18 / 11 965 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Andreas Otto und Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 01. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Aug. 2017) zum Thema: Neue Schulen, neue Standards und Antwort vom 15. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Andreas Otto und Frau Abgeordnete Stefanie Remlinger (Bündnis 90/ Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 965 vom 01. August 2017 über Neue Schulen, neue Standards ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele der 42 aktuell durch das Land Berlin geplanten Schulneubauten sind Gebäude auf der „grünen Wiese“, wie viele sind An- oder Erweiterungsbauten? Zu 1.: Mit Bericht an den Hauptausschuss vom 06.03.2017 (Rote Nr. 0131 F) wurden „Notwendige Investitionen in die Infrastruktur im Schulbereich“ schulscharf dokumentiert. Demnach werden insgesamt 42 Schulneubauten (28 Grundschulen, 13 Integrierte Sekundarschulen (ISS), 1 Gymnasium) geplant. Davon sind 15 Schulneubauten auf der sogenannten "grünen Wiese", d.h. ohne bisherige Anbindung an bestehende städtebauliche Strukturen bzw. Quartiere, da letztere noch entwickelt werden. Diese sind der Anlage 1 zu entnehmen. 2. Stehen die Standorte für die oben gefragten Schulen fest und in welchen Fällen sind die Grundstücke noch nicht geklärt? (Bitte einzeln aufführen) Zu 2.: In allen 42 Fällen sind die Standorte, zumindest innerhalb des jeweiligen Plangebietes, verortet. Nicht in jedem Fall sind die Grundstücke schon gebildet. Dies betrifft die Schulneubauten auf der sogenannten "grünen Wiese", die erst im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung ein konkretes Grundstück zugewiesen bekommen (siehe Anlage 1). Davon ausgenommen sind die Standorte für die Grundschule Heinersdorfer Str. 22 in Pankow - - 2 und die Grundschule und ISS Adlershof in Treptow-Köpenick (Hermann-Dorner-Allee/Ecke Eisenhutweg), wo die Grundstücke bereits gebildet sind. 3. Welche der oben gefragten Schulen werden nach dem klassischen Konzept der „Flurschule“ geplant und gebaut, welche nach dem unter Federführung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erarbeiteten Konzept der Clusterschule bzw. Berliner Lern- und Teamhaus? Zu 3.: Grundsätzlich ist vorgesehen die Schulneubauten, für die noch keine Planungsunterlagen erarbeitet wurden, nach der sich derzeit in Erarbeitung befindlichen Änderung des Musterraumprogramms , welches die Empfehlungen der Facharbeitsgruppe (FAG) Schulraumqualität berücksichtigt, zu planen und zu bauen. Bei den Schulneubauten, die sich bereits in unterschiedlichen Planungsabschnitten befinden – u.a. Bedarfsprogramm, Vorplanungsunterlagen (VPU), Bauplanungsunterlagen (BPU) – wird auf deren Grundlage die Baumaßnahme erfolgen, um Zeitverzögerungen zu vermeiden. Bei der Erarbeitung wurde und wird in Abstimmung mit dem Schulträger das konkrete Projekt jeweils individuell auf der Grundlage des zurzeit gültigen Musterraumprogramms weiter geplant und gebaut. 4. Welche der oben gefragten Schulen werden durch eine sozialräumliche Öffnung als Kiezzentren geplant? Welche Funktionen sollen jeweils an die Schulnutzung angebunden werden? Zu 4.: Grundsätzlich sollen sich alle Neubauschulen in den Sozialraum öffnen. Je nach örtlichen Gegebenheiten und Besonderheiten werden unterschiedliche Funktionen an die Schule angebunden sein. Dies ist abhängig von den bereits vorhandenen Funktionen bzw. Defiziten im Umfeld der neuen Schule. Die Ermittlung der einzubindenden Funktionen soll über das Partizipationsverfahren erfolgen (siehe auch Antwort zu Frage 6). 5. Für welche der neuen Gebäude werden Architekturwettbewerbe durchgeführt? Handelt es sich grundsätzlich um offene Wettbewerbe? Wann werden die ersten Wettbewerbe durchgeführt? Zu 5.: Es ist beabsichtigt, für alle Neubauschulen Architekturwettbewerbe durchzuführen. Grundlage für die Durchführung von Wettbewerben sind geprüfte Bedarfsprogramme. Erst wenn für die neuen Schulen die Bedarfsprogramme vorliegen, kann anhand der projektspezifischen Bauaufgabe entschieden werden, in welcher Form jeweils Wettbewerbe durchgeführt werden. Bei den zurzeit laufenden Wettbewerbsverfahren handelt es sich um begrenzt offene Realisierungswettbewerbe . Den Wettbewerben vorgeschaltet war ein europaweites Bewerbungsverfahren . Für die Teilnahme wurden je Projekt 6 Teilnehmer gesetzt und 6 Teilnehmer wurden aus den eingegangenen Bewerbungen gelost. Die ersten Wettbewerbe werden im 2. Halbjahr 2017 durchgeführt. - - 3 6. Welche Formen der Bürgerbeteiligung kommen bei den einzelnen Vorhaben zur Anwendung? Zu 6.: 15 der 42 geplanten Neubaustandorte werden „auf der grünen Wiese“ d. h. ohne direkte Anbindung an bestehende städtebauliche Strukturen errichtet. Insofern gibt es in der Planungsphase auch noch keine Betroffenen, die beteiligt werden könnten. Die Beteiligungsverfahren sind auf „institutioneller Ebene“ gewährleistet. In diesen Fällen werden die Schulen auf Basis der Ergebnisse der FAG „Schulraumqualität“ geplant. Bei Neubaustandorten, die in oder mit Bezug zu städtischen Strukturen errichtet werden, sind alle regionalen Akteure insbesondere Träger der Jugendhilfe, Fort- und Weiterbildung sowie Vereine zu berücksichtigen (gem. § 5 Schulgesetz). Entsprechende Partizipationsformate befinden sich zurzeit in der Erarbeitung. Es ist beabsichtigt , im Rahmen einer Pilotphase unterschiedliche Partizipationskonzepte zu „testen“, danach zu evaluieren und im Rahmen eines „Leitfaden Partizipation“ zu veröffentlichen. 7. In welchen Fällen sind Bebauungsplanverfahren geplant oder erforderlich? Zu 7.: Eine zentrale Liste notwendiger Bebauungsplanverfahren für den Schulbau wird bisher nicht erhoben. Die Task Force „Schulbau“ strebt die Erstellung einer solchen Liste an. 8. Welche Überlegungen stellt der Senat an, um flächensparendes Bauen und möglichst geringe Versiegelung zu befördern? Ist z.B. geplant, auf oder unter zwei- oder dreigeschossige Schulgebäude weitere Geschosse mit Wohnungen, Kultureinrichtungen, Sporthallen, oder auch Hausmeisterwohnungen zu setzen? Zu 8.: Aussagen zur Kombination mit anderen Nutzungen können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Grundsätzlich wird eine Minimierung der versiegelten Fläche angestrebt. 9. Welche Stufe des Nachhaltigkeitsstandards BNB sollen die neuen Schulgebäude jeweils erreichen? Zu 9.: In der Koalitionsvereinbarung ist die Umsetzung eines Silber-Standards benannt. Derzeit gibt es noch keine rechtliche Umsetzung dieser Festlegung. 10. Wie viele neue Schulgebäude sind bisher in Holzbauweise vorgesehen? Zu 10.: Aktuell sind 3 Schulgebäude in Holzmodulbauweise geplant. - - 4 11. Welchen energetischen Standard sollen die neuen Schulgebäude erreichen? Zu 11.: Der Energiestandard wird den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechen und die für Ende 2017 avisierte Verschärfung der EnEV-Anforderungen, u.a. Niedrigstenergiegebäudestandard, nachvollziehen. 12. Welchen Lösungen sieht der Senat in den neuen Schulgebäuden vor, um einen maximalen CO2-Wert der Raumluft in den Unterrichtsräumen von 1.000 ppm in jedem Fall einzuhalten? Zu 12.: Über Simulationsberechnungen wird für jedes Neubauvorhaben im Rahmen der Vorplanung geprüft, ob mechanische Be- und Entlüftungsanlagen erforderlich sind, um die CO- Grenzwerte von 1000 ppm einzuhalten. 13. Werden die Schulgebäude grundsätzlich so geplant, dass eine Nutzung der Dächer für Solaranlagen (i.d.R. Photovoltaik) gewährleistet ist? Zu 13.: Die Schulgebäude werden gemäß dem vom Abgeordnetenhaus von Berlin erlassenen Energiewendegesetz Berlin errichtet/saniert/umgebaut. Im Rahmen einer nachhaltigen und klimagerechten Quartiersentwicklung ist die Erzeugung von regenerativer Energie u.a. zur Eigenstromversorgung ein wesentlicher Aspekt. Die Energiegewinnung durch Solaranlagen wird vor diesem Hintergrund im gesamten Planungsgeschehen angestrebt. 14. Wer errichtet und betreibt die Photovoltaikanlagen auf den neuen Schulgebäuden? Zu 14.: Photovoltaikanlagen werden von Fachfirmen geplant und errichtet. Der Betrieb erfolgt vorzugsweise durch Investoren oder die Berliner Stadtwerke GmbH. Berlin, den 15. August 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Referat I D Anlage 1 Informationsstand: 01.03.2017 K a p a z i t ä t 3 1 . 1 2 . 2 0 1 6 Ist 2016 + / - S o l l 2 0 1 8 + / - S o l l 2 0 2 1 / 2 2 + / - S o l l 2 0 2 4 / 2 5 S o l l Z u w a c h s b i s 2 0 2 4 / 2 5 A r r o n d i e r u n g R e a k t i v i e r u n g E r w e i t e r u n g d a v o n M E B * * * N e u b a u F ö r d e r m i t t e l s t ä d t b a u l . V e r t r ä g e b e s t e h e n d M E B 2 0 1 6 M E B 2 0 1 7 M E B 2 0 1 8 / 1 9 S I W A * * * * S I W A - N A * * * * * I - P l . * * * * * * 2 0 1 5 - 2 0 1 9 F i n a n z i e r u n g o f f e n M o d e l l v o r h a b e n S c h u l b a u b e s c h l e u n i g u n g L i e g e n s c h a f t n o c h n i c h t v e r f ü g b a r M a c h b a r k e i t s s t u d i e F r ü h e K o s t e n s i c h e r h e i t B e d a r f s p r o g r a m m V P U B P U B a u b e g i n n i m B a u 03 Pa 4 03Gn05 Michelangelostr. 4,0 4,0 4,0 4,0 26,0 x 03 Pa 5 03Gn16 G Rangierbahnhof Heinersdorf 4,0 4,0 4,0 4,0 61,5 x x 03 Pa 9 03Gn01 G Blankerb. Pflasterw. 3,0 3,0 3,0 3,0 24,0 x 03 Pa 9 03Gn03 G Heinersdorfer Str. 22 3,0 3,0 3,0 3,0 24,0 x x 05 Sp 4 05Gn02 Neue G Gartenfeld 3,0 3,0 3,0 3,0 24,0 x 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 22,0 x06 St-Ze 4 06Gn01 Neue G Lichterf. 09 Tr-Kö 4 09Gn03 G Adlershof 2,0 2,0 2,0 2,0 20,0 x x 11 Li 5 11Gn01 Blockdammweg 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 20,0 x 12 Rd VI 12Gn02 Schumacher-Quartier N 4,0 4,0 4,0 4,0 26,0 x 12 Rd IX 12Gn03 Schumacher-Quartier O 4,0 4,0 4,0 4,0 26,0 x Anzahl 0 0 0 0 10 0 9 3 1 0 0 0 0 03 Pa 03Kn05 Rangierbhf Heinersdorf 4,0 4,0 4,0 4,0 x x 03 Pa 03K01 Blankenb. Pflasterweg 6,0 6,0 6,0 6,0 40,0 x 03 Pa 03Kn03 Heinersdorfer Str. 22 4,0 4,0 4,0 4,0 30,0 x 09 Tr-Kö 09K01 ISS Adlershof 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 40,0 x 12 Rd 12Kn01 Kurt-Schumachert-Qua. 6,0 6,0 6,0 6,0 40,0 x Anzahl 0 0 0 0 5 0 4 2 0 0 0 0 0 5 Kapazitätsrelevante Maßnahmen - Grundschulen und Integrierte Sekundarschulen auf der sogenannten "grünen Wiese"* *ohne bisherige Anbindung an bestehende städtebauliche Strukturen bzw. Quartiere 10 Maßnahmen (Züge) Finanzierung (Mio. €) Planungsstand P l a n u n g s r e g i o n Bezirk BSN** Schulname Kapazitäten (Züge) Seite 1 von 1 Seiten ** Berliner Schulnummer *** Modularer Ergänzungsbau **** Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt ***** Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds ****** Investitionsplanung G=Grundschule N=Tegel Nord O=Ost S18-11965 S18-11965 S1811965 Anlage 1