Drucksache 18 / 11 966 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Swyter (FDP) vom 07. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Aug. 2017) zum Thema: Smart City - Förderungen durch EU Horizon 2020 Programm und Antwort vom 14. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Florian Swyter (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11966 vom 07. August 2017 über Smart City – Förderung durch EU Horizon 2020 Programm --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Mit Antragsfrist vom 14. Februar 2017 hat sich Berlin gemeinsam mit Amsterdam und Graz auf den Smart Cities and Communities Lighthouse Call im Rahmen des EU Projekts Horizon 2020 beworben . Gibt es diesbezüglich bereits eine Rückmeldung? Wenn nein, wann wird mit einer Rückmeldung der Europäischen Kommission gerechnet? 2. Wenn Berlin den Call gemeinsam mit Amsterdam gewinnen würde, gibt es Überlegungen analog zu Amsterdam auch in Berlin „regelfreie“ Räume einzuführen, um die Attraktivität für Gründer zu steigern? 3. Welche weiteren Maßnahmen/ Projekte sind hier geplant? Zu 1. - 3.: Nach der im Durchschnitt guten Evaluierung durch die INEA Agentur wurde der Förderantrag des Konsortiums (ValUse) bestehend aus Amsterdam, Graz und Berlin am 15. Mai 2017 von der Kommission abgelehnt. 4. Sollte Berlin den Call erneut nicht gewinnen, werden die geplanten Maßnahmen/Projekte durch anderweitige Förderung durchgeführt? Zu 4.: Ja, bereits im Zuge der Antragsstellung wurde dies an die beteiligten Partner kommuniziert. Die für ValUse erarbeiteten Projektansätze sollen in alternative Förderlinien überführt werden. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie die beteiligten Partner werden bei der Prüfung verschiedener in Frage kommender Bundes- und Europäischer Programme durch die Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie, Smart City Unit, unterstützt. Ein Projektansatz aus dem Bereich Elektromobilität konnte bereits durch ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gefördert werden. 5. Da die Beantragung von EU Fördermitteln wie Horizon 2020 dezentral durch den Antragsteller (KMUs, etc.) geregelt ist, wurde von Berlin Partner und der Technologiestiftung Berlin die Arbeitsgruppe Netzwerk Smart City Berlin gegründet. a. Bei wie vielen Projektanträgen konnte das Netzwerk im vergangenen Jahr 2016 Unterstützung leisten? 2 Zu 5 a.: Die Smart City Unit bei Berlin Partner konnte insgesamt bei fünf Projektanträgen (EU- und Bundesfördermitteln) Unterstützung leisten. b. Wie viele Anträge wurden daraufhin positiv entschieden? Zu 5 b.: Es wurde ein Bundesförderantrag positiv beschieden. c. Wie hoch war die genehmigte Fördersumme 2016 insgesamt? Zu 5 c.: Die in 2016 genehmigte Fördersumme belief sich auf 2,5 Millionen Euro. d. Welche konkrete Unterstützungsleistung bietet Berlin Partner alleine, bzw. im Rahmen des Netzwerks ? Zu 5 d.: Die Smart City Unit bei Berlin Partner ist erste Anlaufstelle in Sachen Smart City für Unternehmen, Forschungs- bzw. Wissenschaftseinrichtungen. Neben der Beratung in Fördermittelprogrammen unterstützt die Berlin Partner auch die Bildung von Konsortien. Darüber hinaus leisten die Berlin Partner den wesentlichen Beitrag zur Vermarktung der Smart City Berlin, beispielsweise auf Messen, weiteren Veranstaltungen und demnächst auch über eine zentrale Smart City Berlin Website. Auch das Netzwerk Smart City Berlin wird betreut durch Berlin Partner. Die Netzwerkpartner arbeiten in Arbeitsgruppen, entsprechend der Handlungsfelder aus der Smart City Strategie Berlins, zur konkreten Projekterarbeitung zusammen. 6. Welche weiteren Maßnahmen sind für das Jahr 2017 im Rahmen der Smart City-Strategie Berlin geplant, bzw. befinden sich zurzeit in der Umsetzung? Zu 6.: Aktuell betreibt die Senatskanzlei die Einrichtung des CityLAB Berlin. Mit dem CityLAB schafft Berlin einen Ort, an dem die Stadtgesellschaft gemeinsam mit Verwaltung , Wirtschaft und Wissenschaft an konkreten Lösungen für die Herausforderungen der wachsenden Stadt arbeiten kann. Das Ziel des CityLAB ist es, die Berlinerinnen und Berliner stärker an der Entwicklung ihrer Stadt zu beteiligen, Potenziale von Smart City-Technologien auszuloten und praxistaugliche Lösungen für Berlin und ggf. auch andere Städte zu entwickeln. Des Weiteren wird zum CityLAB Berlin auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/11696 verwiesen. Zusammen mit dem Netzwerk Smart City Berlin führt der Berliner Senat im Herbst unter Federführung der Senatskanzlei einen Strategiedialog Smart City durch. Dazu erarbeitet das Netzwerk entsprechende Projektvorschläge aus den Bereichen Energie , Mobilität, Wohnen, Daten und Infrastruktur. Darüber hinaus tragen eine Vielzahl von Projekten der Senatsverwaltungen, Bezirke und der Landesunternehmen sowie privater Akteure zur Smart City Berlin bei. Das bedeutendste Einzelprojekt ist sicher die geplante Nachnutzung des Flughafens Tegel als Urban Tech Republic, einem smarten und innovativen Standort für urbane Technologien. Berlin, den 14.08.2017 In Vertretung Christian R i c k e r t s ..................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe S18-11966 S18-11966