Drucksache 18 / 11 968 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 08. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Aug. 2017) zum Thema: Digitalisierung von Personenstandsregistern und Antwort vom 17. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 968 vom 08. August 2017 über Digitalisierung von Personenstandsregistern? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Anfragen von Betreibern kommerzieller genealogischer Datenbanken hat die Berliner Verwaltung inklusive der Bezirksverwaltungen seit 2007 erhalten, bei denen den Trägern von Personenstandsregistern oder diesbezüglicher Archive die Überführung der auf Papier vorliegenden Register in elektronischen Daten angeboten worden ist? Zu 1.: Die Berliner Standesämter haben bisher noch keine derartigen Anfragen erhalten. Die „Träger der Personenstandsregister“, die den Regelungen des Personenstandsgesetzes (PStG) unterliegen, sind damit nicht betroffen. Das Landesarchiv Berlin, welches die Personenstandsregister nach Ablauf gewisser Fristen übernimmt (110 Jahre für Geburtsregister, 80 Jahre für Eheregister und 30 Jahre für Sterberegister) hat seit 2007 mehrere Anfragen von Betreibern kommerzieller genealogischer Datenbanken erhalten. 2. Wie viele Digitalisierungsprojekte dieser Art sind seit 2007 im Land Berlin realisiert worden? Zu 2.: Seitens der Standesämter hat es bisher kein derartiges Projekt gegeben. Das Landesarchiv Berlin realisiert derzeit ein Digitalisierungsprojekt mit einem Betreiber kommerzieller genealogischer Datenbanken (Ancestry Information Operation Company ) seit dem Jahr 2011. Darüber wurde in der Presse bereits mehrfach berichtet. 3. Welches Entgeld bzw. welche Gegenleistungen erhalten Berliner Behörden für diese Daten und Informationen? Zu 3.: Als Gegenleistung erhält das Landesarchiv die Digitalisate, die daraus erfassten Index -Dateien sowie einen kostenlosen Zugang zu den Datenbanken von Ancestry für Recherchen, die überwiegend für Bürgeranfragen erfolgen. Seite 2 von 2 4. Teilt der Senat die Auffassung, dass die Entscheidung über solche Projekte als Eingriff in das Recht auf Vertraulichkeit von Abstammungsinformationen heute lebender Personen besonders rechtfertigungsbedürftig ist und auf Grundlage der geltenden fachgesetzlichen Grundlagen nicht gerechtfertigt werden kann? Zu 4.: Die Sichtweise aus der Anfrage teilt der Senat nicht. Für die Bestände des Landesarchivs Berlin gelten nicht die personenstandsrechtlichen datenschutzrechtlichen Schutzvorschriften (siehe Antwort zu 1.), sondern die archivrechtlichen. Dortige Schutzfristen sind bereits abgelaufen, sobald das Landesarchiv die Bestände der Standesämter erhält. Das Digitalisierungsprojekt des Landesarchivs setzt nochmals weitreichendere zeitliche Schranken. Eine Offenbarung von Daten noch lebender Personen erscheint damit nahezu ausgeschlossen. Vergleichbare Digitalisierungsprojekte – auch mit der gleichen Firma – werden durch die Stadtarchive Mainz, Dresden und Hamburg durchgeführt. Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern, die von der gesteigerten Auffindbarkeit von Daten Angehöriger deutlich profitieren, sind bisher nicht bekannt geworden. Berlin, den 17. August 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11968 S18-11968