Drucksache 18 / 11 970 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 07. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Aug. 2017) zum Thema: Strategie „Asbestfreie Hauptstadt 2030“ und Antwort vom 25. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Andreas Otto (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 11 970 vom 07. August 2017 über Strategie „Asbestfreie Hauptstadt 2030“ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Senatsverwaltungen sind an der Erarbeitung einer Strategie zur Entfernung von Asbestbauteilen aus Gebäuden in Berlin beteiligt (insbesondere sei hier an die ca. 100.000 Wohnungen mit asbesthaltigen Fußbodenplatten erinnert)? Frage 2: Welche Senatsverwaltung hat die Federführung für die Erarbeitung der vorgenannten Strategie übernommen? Antwort zu 1 und 2: Das Thema Asbest betrifft grundsätzlich folgende Rechtsbereiche - Arbeitsschutzrecht (Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales – SenIAS) - Abfallrecht und Immissionsschutz (Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – SenUVK) - Bauordnungsrecht (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen – SenSW) - Umweltbezogener Gesundheitsschutz (Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung) Das Bundesministerium für Arbeitsschutz und Soziales (BMAS) und das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) führen derzeit einen Nationalen Asbestdialog durch. Bisher gibt es vielfältige Maßnahmenvorschläge u.a. Anzeigeverfahren, Einführung von Ermittlungspflichten (Zeitpunkt und Auslösung), Dokumentationspflichten und -grundlagen, 2 Erarbeitung von Arbeits- und Ermittlungsgrundlagen, Forschung und Entwicklung über emissionsarme Arbeitsverfahren, u.v.m.. Sie werden im weiteren Verlauf vertieft diskutiert und auf Umsetzbarkeit durch BMAS und BMUB geprüft. Die aktuelle Zuständigkeitsverteilung folgt den vielfältigen Rechtsgebieten – Arbeits-, Bauordnungs-, Umwelt-, Gesundheits-, Abfall- und Strafrecht – deren Regelungsbereiche fachlich grundsätzlich voneinander abgegrenzt sind. Die Oberste Bauaufsicht, hat federführend und in Zusammenarbeit mit den beteiligten Senatsverwaltungen und Behörden mit dem Informationsblatt "Asbest in Gebäuden" die bisher nur ungenügend dargestellten Zuständigkeiten transparent gemacht. Die Zuständigkeiten sind zwar ihren fachrechtlichen Grundlagen entsprechend eindeutig geregelt, im konkreten Einzelfall fehlt einer Einzelbehörde nicht zuletzt die Rechtskompetenz, über das eigene Fachgebiet hinausgehende Empfehlungen, Hinweise, Auslegungen oder Anordnungen zu treffen. Bei einer Neuordnung, ggf. Zentralisierung, von Zuständigkeiten – mit Ausnahme der polizeirechtlichen, strafrechtlichen Zuständigkeit – sind aus Fachsicht daher verschiedene Grundsatzfragen zu prüfen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Frage 3: Wie ist der Stand für die Einrichtung einer oder mehrerer fachübergreifender Bürgerinformationsstellen zum Asbestthema? Welche personelle Ausstattung und welche Haushaltsmittel sind für die entsprechende Bürgerberatung geplant? Antwort zu 3: Die Einrichtung einer zentralen Auskunfts- und Informationsstelle für die verschiedenen Fragestellungen ist grundsätzlich sinnvoll. Über die Einrichtung einer solchen, ressortübergreifenden Bürgerinformationsstelle, wurde noch nicht abschließend entschieden, da das Ergebnis des nationalen Asbestdialogs abgewartet werden soll. Berlin, den 25.08.2017 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-11970 S18-11970