Drucksache 18 / 11 972 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank-Christian Hansel (AfD) vom 07. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Aug. 2017) zum Thema: Förderung des CSD durch das Land Berlin? und Antwort vom 24. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11972 vom 7. August 2017 über Förderung des CSD durch das Land Berlin? --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorwort: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Um Ihnen ungeachtet dessen eine Antwort zukommen zu lassen, hat er die Anstalten des öffentlichen Rechts und die bedeutenden Unternehmen des privaten Rechts um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Die im Rahmen der Abfrage übermittelten Angaben werden nachfolgend in ihren maßgeblichen Teilen wiedergegeben . 1. Unterstützt das Land Berlin den Christopher Street Day oder dessen Veranstalter, den CSD e.V., finanziell ? Zu 1.: Nein. 2. Unterstützen andere öffentliche Einrichtungen, zum Beispiel die Lottostiftung oder vom Land Berlin getragene Unternehmen, den Christopher Street Day oder dessen Veranstalter, den CSD e.V., finanziell? Zu 2.: Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB-Stiftung): Im Jahr 2017 erfolgten keine Förderungen des Berliner CSD e.V. durch die DKLB- Stiftung. Die DKLB-Stiftung bewilligte anlässlich einer Sitzung des Stiftungsrates am 02.12.2015 dem Verein „Berlin Pride e.V.“ eine Zuwendung. 2 3. Haben öffentliche Unternehmen sich mit eigenen Wagen am CSD 2017 beteiligt? Wenn ja, welche? Zu 3.: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG): Das Netzwerk „Lesben und Schwule in der BVG“ hat sich am Berliner CSD 2017 beteiligt . Das Unternehmen hat diese Teilnahme unterstützt. Vivantes: Die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH nimmt seit 10 Jahren am CSD in Berlin teil, um ein Zeichen für Vielfalt und gegen Diskriminierung zu setzten. Als größter kommunaler Klinikkonzern beschäftigt Vivantes Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus 104 Nationen mit unterschiedlichsten sexuellen Orientierungen und politischen Gesinnungen . 4. Falls eine finanzielle Unterstützung gemäß Frage 1) oder 2) erfolgt: In welchem Umfang und auf welcher rechtlichen Basis erfolgt diese? 5. Falls eine finanzielle Unterstützung gemäß Frage 1) oder 2) erfolgt: Aus welchen Haushaltstiteln wird diese geleistet? 6. Falls eine finanzielle Unterstützung gemäß Frage 1) oder 2) erfolgt: Mit welcher inhaltlichen Begründung erfolgt diese? Zu 4. bis 6.: DKLB-Stiftung: Die Zuwendungsmittel in Höhe von 70.000,00 Euro waren zweckgebunden für ein Online Projekt zur Wahrnehmung des CSD Berlin bei Teilnehmenden sowie Zuschauerinnen und Zuschauern zu verwenden. Der Bewilligungszeitraum begann am 02.12.2015 und endete am 31.08.2016. Dies war in den letzten Jahren die einzige Zuwendung im Zusammenhang mit dem CSD. Die Antragstellung bzw. die Bewilligung der Zuwendung basiert auf dem Gesetz über die Deutsche Klassenlotterie Berlin und die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB-Gesetz) sowie der Satzung der DKLB-Stiftung; entsprechend § 2 der Satzung der DKLB-Stiftung wurde der Antrag unter Berücksichtigung der Stellungnahme der damaligen Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen zur Beschlussfassung im Stiftungsrat vorbereitet. Er bekam die erforderliche Mehrheit im paritätisch besetzten Stiftungsrat. 7. Falls eine finanzielle Unterstützung gemäß Frage 1) oder 2) erfolgt: Wie verträgt sich diese nach Ansicht des Senats mit der einseitigen politischen Ausrichtung des Christopher Street Day, bei dem zum Beispiel in diesem Jahr mit dem Motto „Jede Stimme gegen Rechts“ gegen einen legitimen und legalen Teil des politischen Spektrums agitiert wurde? Wie vereinbart sich eine finanzielle Förderung einer so einseitig politisch positionierten Veranstaltung mit dem Neutralitätsgebot des Staates? Zu 7.: Wie in Frage 1. bis 6. erläutert, erhalten der CSD sowie der Berliner CSD e.V. keine finanzielle Förderung des Senats. 3 8. Falls Frage 3) bejaht wurde: Wie verträgt sich eine Teilnahme öffentlicher Unternehmen an einer so einseitig politisch positionierten Veranstaltung mit dem Neutralitätsgebot des Staates? Zu 8.: Die o. g. Unternehmen BVG und Vivantes haben die Veranstaltung nicht finanziell unterstützt, sondern lediglich daran teilgenommen. Der CSD diente insoweit als Plattform für eigene Öffentlichkeitsarbeit. Landeseigene Gesellschaften erfüllen verschiedenste fachliche Aufgaben und nutzen im eigenen Interesse teilweise die Möglichkeit , sich und ihre Aktivitäten im Rahmen ihrer PR-Arbeit (Public Relations) anlässlich bestimmter öffentlicher bzw. öffentlichkeitswirksamer Veranstaltungen zu präsentieren. Generelle Vorgaben im Hinblick auf Werbeaktivitäten der Unternehmen bestehen nicht. Nach den Hinweisen für Beteiligungen des Landes Berlin an Unternehmen ist allerdings das Sponsoring zugunsten von politischen Parteien, ihrer Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie sonstiger Mitglieder auszuschließen. Berlin, den 24. August 2017 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-11972 S18-11972