Drucksache 18 / 11 973 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Taschner (GRÜNE) vom 02. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Aug. 2017) zum Thema: Nachspiel Circus Voyage und Antwort vom 17. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stefan Taschner (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11973 vom 02. August 2017 über Nachspiel Circus Voyage ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In Frage 6 in o.g. Drucksache wird auf einen Bericht der Verkehrspolizei verwiesen. Wurde das Verladen der Giraffen und anderer Tiere und der Transport durch die Verkehrspolizei beobachtet und kontrolliert? 2. Wurde den Beamt*innen die Kontrolle durch die Zirkusmitarbeiter*innen ermöglicht oder kam es wieder zu Zwischenfällen? 3. Gehen aus dem Bericht Verstöße gegen Verkehrsrecht oder Tierschutzrecht hervor? Zu 1. - 3.: Am 29. Mai 2017 wurde der Begleitschutz- und Verkehrsdienst (BVkD) der Polizei Berlin von der zuständigen Veterinäraufsicht des Bezirksamtes Mitte über einen anstehenden Giraffentransport des Circus Voyage informiert und im Rahmen der Amtshilfe um die Abfahrtskontrolle ersucht. Beim Eintreffen des BVkD auf dem Gelände Am Festplatz wurde festgestellt, dass der Zirkus bereits komplett abgebaut war und die Örtlichkeit verlassen hatte. Es wurden keine Personen, Tiere oder Transportfahrzeuge kontrolliert. Polizeiliche Ermittlungsverfahren wurden nicht eingeleitet. 4. Konnte der Circus Voyage eine Erlaubnis nach §29 Abs. 3 StVO für die Fahrt von Berlin nach Salzgitter für den Giraffentransport vorlegen? Wenn nein – wurde ein OWi-Verfahren eingeleitet? 5. Wurde der Transporter vermessen, ob er mit der Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO und der Erlaubnis nach §29 StVO übereinstimmte? Seite 2 von 2 Zu 4. und 5.: Nach Angaben der Verkehrslenkung Berlin wurde kein entsprechender Antrag gestellt bzw. bearbeitet. Ansonsten siehe Antwort zu 1. bis 3. Berlin, den 17. August 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11973 S18-11973