Drucksache 18 / 11 979 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank-Christian Hansel (AfD) vom 08. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. August 2017) zum Thema: Bauarbeiten auf der Rudolf-Wissell-Brücke und Antwort vom 16. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11979 vom 08.08.2017 über Bauarbeiten auf der Rudolf-Wissell-Brücke Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen Gründen werden die Bauarbeiten auf der Rudolf-Wissell-Brücke nur tagsüber und nicht abends, in der Nacht und am Wochenende durchgeführt? Antwort zu Frage 1: Die Arbeiten wurden entsprechend dem bautechnischen Möglichkeiten bzw. Erfordernissen sowohl tagsüber als auch in der Nacht ausgeführt. So begannen zum Beispiel die Arbeiten zur Fahrbahnsanierung auf der Rudolf-Wissell-Brücke am 12.07.2017 bereits mit einer nächtlichen Vollsperrung von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr zur Einrichtung der bauzeitlichen Verkehrsführung. Alle Baumaßnahmen stehen unter der Maßgabe, den Verkehr so wenig wie notwendig zu Beeinflussen und die erforderliche Bauzeit maximal zu reduzieren. Deshalb kam es auch zu der Entscheidung, dass HANV-Verfahren erstmals in der Größenordnung von 4.500 m2 anzuwenden, da somit die Bauzeit gegenüber herkömmlichenBauweisen um ca. ein Drittel verkürzt werden konnte. Technologisch kommt es allerdings zu Bauzuständen welche einen kontinuirlichen Baufortschritt sowohl am Tag als auch in der Nacht verhindern wie zum Beispiel infolge von erforderlichen Aushärte- und / oder Abkühlzeiten von aufgebrachten Betonersatzsystemen oder des frisch eingebauten Asphalttraggerüstes.Der Bauablauf ist soweit möglich so gestaltet, dass zwingend notwendige, technologische Pausen (Aushärte- und / oder Abkühlzeiten) in die Nachtstunden oder auf den Sonntag gelegt werden. Frage 2: Um wieviel hätten die Bauarbeiten bei einer Verlängerung der Arbeitszeit auf den Abend / die Nacht / das Wochenende verkürzt werden können? Antwort zu 2: Siehe Antwort zu Frage 1 2 Frage 3: Wie hoch ist der geschätzte volkswirtschaftliche Schaden durch den zusätzlichen Stau, der durch die Baumaßnahmen auf der Rudolf-Wissell-Brücke verursacht wird, pro Tag? Antwort zu 3: Eine Analyse des Fahrzeitverlustes, die die Verkehrsmanagementzentrale Berlin im Auftrag der DEGES durchgeführt hat, kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Reisezeit zwischen dem AD Funkturm und dem AD Charlottenburg im Vergleich zwischen der werktäglichen Situation (außerhalb der Sommerferien) ohne verkehrsbeschränkende Baumaßnahmen und der zweiten Woche der Baumaßnahme nicht signifikant verlängert haben. Der dadurch entstehende volkswirtschaftliche Schaden kann als gering abgeschätzt werden. Frage 4: Sofern als Grund zu 1) Lärmschutz angegeben wird: - Wie viele Anwohner würden durch Bauarbeiten außerhalb der Tagesarbeitszeiten mit Lärm belastet? - Wo wohnen diese Anwohner? - Wie weit sind ihre Wohnungen von der Baustelle entfernt? - Um wie viele potentiell Betroffene handelt es sich? Antwort zu 4: Siehe Antwort zu Frage 1 Sämtliche erforderlichen Genehmigungen für Nacht- und Wochenendarbeit wurden im Vorlauf der Baumaßnahme beantragt und durch die zuständigen Behörden genehmigt. Frage 5: Sofern als Grund zu 1) erhöhte Kosten angegeben werden: - Um welchen Betrag wären die Bauarbeiten teurer geworden, wenn man den Baufirmen Aufschläge für Spät-, Nacht- oder Wochenendarbeit gezahlt hätte? - Wie hätten sich diese Mehrkosten im Verhältnis zu den ohnehin anfallenden Baukosten verhalten? Antwort zu 5: siehe Antwort zu Frage 1 Bereits im Bauvertrag der Baumaßnahme wurde die erforderlichen Nacht- und Wochenendarbeiten vertraglich vereinbart. Berlin, den 16.08.17 In Vertretung Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11979 S18-11979