Drucksache 18 / 11 981 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 09. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. August 2017) zum Thema: APT28 und das Berliner Abgeordnetenhaus im Bundestagswahlkampf 2017 und Antwort vom 18. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11981 vom 09. August 2017 über APT28 und das Berliner Abgeordnetenhaus im Bundestagswahlkampf 2017 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche aktuellen Erkenntnisse hat der Berliner Senat seit dem Frühjahr 2015 gewonnen, dass sich der parlamentarische Bereich in Deutschland, insbesondere aber die Länderparlamente, weiterhin im Fokus nachrichtendienstlicher Aufklärung befinden, die der Angriffskampagne APT28 oder APT29 zugeordnet werden können? 2. Welche aktuellen Erkenntnisse hat der Berliner Senat seit dem Frühjahr 2015 gewonnen, dass der parlamentarische Bereich in Deutschland, insbesondere aber die Länderparlamente, anderen, aktuell laufenden Cyberangriffen ausgesetzt ist? 3. In welcher Weise sind das Berliner Abgeordnetenhaus, seine Abgeordneten, die Fraktionen sowie Landes-Parteien im Land Berlin davon betroffen? Zu 1. bis 3.: Dem Senat ist bekannt und er betrachtet es mit Sorge, dass durch Cyberangriffe wie APT28 oder APT29 auf Belange der Bundesrepublik Deutschland negativ Einfluss genommen wurde. Insofern wird auf die Drucksachen 18/10759 und 18/11106 des Deutschen Bundestages verwiesen. Darüber hinaus äußert sich der Senat nur zu Angelegenheiten des Landes Berlin, zu Bundesangelegenheiten oder denen anderer Bundesländer äußert er sich nicht. Cyberangriffe wie APT28 oder APT29 sind keine allein zielgerichteten Kampagnen gegen regionale Berliner, sondern gegen überregionale Einrichtungen und Interessen, hier vor allen Dingen Einrichtungen und Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Im Übrigen ist dem Senat nicht bekannt, dass die in der Frage benannten Strukturen in Berlin betroffen waren. Seite 2 von 2 4. Wie begegnet der Berliner Senat solcher nachrichtendienstlichen Aufklärung bzw. Cyberangriffen gegenüber dem parlamentarischen Bereich im Land Berlin? 5. Mit welchen Dienststellen des Bundes oder anderer Länder kooperiert der Berliner Senat bei etwaigen Cyberangriffen und nachrichtendienstlicher Aufklärung? Zu 4. und 5.: Siehe Vorbemerkung. Die Polizei Berlin verfügt im Landeskriminalamt über ein Dezernat , in dem Delikte der Cyberkriminalität bearbeitet werden. Darüber hinaus existieren präventive Online-Beratungsangebote, über die sich sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch staatliche Stellen zu Fragen von Cyberkriminalität informieren können . Es besteht eine Kooperation mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als der nationalen Cyber-Sicherheitsbehörde. Im Rahmen von § 3 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in der Fassung vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1885) kann das BSI die Länder auf Ersuchen sowohl bei der Sicherung ihrer Informationstechnik als auch in Fragen der Abwehr von Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik unterstützen. Die zuständigen Berliner Behörden stehen im engen Austausch mit dem Bundeskriminalamt und den Nachrichtendiensten des Bundes, soweit hier konkrete Anknüpfungspunkte erkennbar sind. Im Übrigen wird auf § 5 Absatz 1 Nr. 1, 3 und 4 Bundesverfassungsschutzgesetz verwiesen. Berlin, den 18. August 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11981 S18-11981