Drucksache 18 / 11 985 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Urbatsch (GRÜNE) vom 31. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. August 2017) zum Thema: Die Beuth-Hochschule wartet auf die Campus-Kita und Antwort vom 25. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Oberste Denkmalschutzbehörde/UNESCO-Welterbe Herrn Abgeordneten Marc Urbatsch (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 11985 vom 31.07.2017 über Die Beuth-Hochschule wartet auf die Campus-Kita Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Beuth-Hochschule hat am 27.07.2017 ein Protestpicknick veranstaltet, um auf den Bedarf einer neuen Campus-Kita aufmerksam zu machen. Denn zahlreiche Studierende der Beuth-Hochschule sind älteren Alters und haben schon Kinder. Derzeit gibt es eine Kita der Beuth-Hochschule in der Triftstraße mit 48 Plätzen, welche zum Ende des Jahres gekündigt worden ist. Die Forderung einer Campus-Kita wird unterstützt von Staatssekretär Krach aus der Senatsverwaltung für Wissenschaft. Die Beuth-Hochschule ist mit dem Bezirksamt bezüglich des Grundstücks Lütticher Straße / Ecke Ostender Straße für den Neubau einer Campus-Kita mit über 100 Plätzen (Verdoppelung der bisherigen Kapazität) in Kontakt getreten. Jedoch scheitert der Neubau zur Zeit an der Denkmalfachbehörde, welche spiegelbildlich zum Präsidialgebäude ein fünf-geschossigen Neubau favorisiert, während die neue Kita nur drei Geschosse hätte. Weder benötigt die Beuth-Hochschule eine fünfgeschossige Kita, noch wären dafür im direkten Umfeld die Außenflächen vorhanden, welche rechnerisch pro Kopf bei Kitaneubauten erforderlich sind. 1. Was sind die Gründe für die Position der Oberen Denkmalschutzbehörde, dass auf dem Grundstück Lütticher Straße / Ecke Ostender Straße nur dann ein Neubau entstehen soll, wenn dieser dieselbe Traufhöhe hat wie das Präsidialgebäude der Beuth-Hochschule? Zu 1.: Bei der Anlage handelt es sich um einen 1908-1910 von Ludwig Hoffmann errichteten schlossähnlichen Schulbau, der auf Grund seiner außerordentlichen Größe und räumlichen Vielfalt eine Ausnahme im Werk des Stadtbaurats und im Schulbau der Stadt Berlin darstellt. Die städtebauliche Anordnung lässt sich mit den Großkirchen vergleichen, die sich auf öffentlichen Plätzen Berlins erheben. Hier ist es jedoch ein profanes Gebäude, das den Mittelpunkt des Stadtviertels bildet. Dem monumentalen Schulhaus waren zwei Lehrerwohnhäuser vorgelagert, die, im Grundriss ein L bil- Seite 2 von 3 dend, die Straßenecken markierten. Nach den Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs ist nur noch das rechte Lehrerwohnhaus erhalten. Diese Historie sollte bei der Weiterentwicklung des Geländes Berücksichtigung finden. Die Bauplanungen sollten deshalb aus denkmalfachlicher Sicht bei der Neubebauung des Geländes eine möglichst nahe Wiederherstellung der historischen Bebauungssituation verfolgen, welche die historische Größe und Kubatur berücksichtigen und eine Asymmetrie vermeiden. a) Ist diesbezüglich die Untere auf die Obere Denkmalfachbehörde zugekommen oder umgekehrt? Zu 1.a): Zuständige Genehmigungsbehörde ist die untere Denkmalschutzbehörde des Bezirksamts Mitte von Berlin, die der Denkmalfachbehörde Landesdenkmalamt Berlin den Antrag zum Kitaneubau verbunden mit einem ablehnenden bezirklichen Votum zur Einvernehmensherstellung vorlegte. Dieses ablehnende Votum wurde mündlich durch das Landesdenkmalamt Berlin bestätigt. Das heißt, die Denkmalfachbehörde hat ihr Einvernehmen zum Entscheidungsvorschlag der unteren Denkmalschutzbehörde gemäß § 6 Absatz 5 Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchG Bln) hergestellt. Die oberste Denkmalschutzbehörde war am Genehmigungsverfahren nicht beteiligt. 2. Worin ist die Notwendigkeit für die denkmalrechtliche Stellungnahme begründet und wie wird diese im Verfahren gewichtet? Zu 2.: Die Notwendigkeit für die denkmalrechtliche Stellungnahme ergibt sich aus der Tatsache , dass die Gesamtanlage unter Denkmalschutz steht. 3. Welche Position vertritt der Senat im Ganzen und die Obere Denkmalschutzbehörde im Speziellen zum Vorschlag der Beuth-Hochschule, erst die dreigeschossige Kita zu errichten und anschließend in den kommenden Jahren die Geschosse 4 und 5 auf dem Gebäude zu ergänzen? Zu 3.: Das Landesdenkmalamt hat als zuständige Denkmalfachbehörde bereits in einem gemeinsamen Gespräch am 13.06.2017 mit Vertreterinnen und Vertretern des beauftragten Architekturbüros, des Studierendenwerks und der unteren Denkmalschutzbehörde diesen Vorschlag als mögliche Kompromissvariante unterbreitet. Voraussetzung ist jedoch eine verbindliche Erklärung der Beuth-Hochschule dazu. Der Senat sieht die Notwendigkeit eines Kita-Neubaus angesichts der bestehenden Bedarfe bei den Studierenden und Hochschulangehörigen und steht mit der Beuth-Hochschule bei der Bearbeitung des Vorgangs in Kontakt. a) Sofern keine Bedenken bestehen: Wurde dies der Beuth-Hochschule so mitgeteilt? Zu 3.a): Seitens der Denkmalfachbehörde erfolgte keine Mitteilung an die Beuth-Hochschule. Das beauftragte Architekturbüro sollte diese Variante prüfen. Seitens des Studierendenwerks bzw. des Architekturbüros gab es seit dem Gespräch am 13.06.2017 keinen Rücklauf an das Landesdenkmalamt Berlin zum Ergebnis der Prüfung bzw. zu Kontakten mit der Beuth-Hochschule. Seite 3 von 3 4. Inwiefern kann der Senat den Vorschlag der Beuth-Hochschule als akzeptabel gegenüber der Oberen Denkmalschutzbehörde anweisen und ist dies geplant? Zu 4.: Die Oberste Denkmalschutzbehörde ist mit dem Anliegen nicht befasst. Eine Anweisung des Senats ist daher nicht erforderlich. Die Denkmalfachbehörde hat wie in der Antwort zu Frage 3 ausgeführt bereits den genannten Vorschlag als möglichen Kompromiss unterbreitet und somit befürwortet. Damit entfällt hier die Notwendigkeit einer Anweisung. Berlin, den 25.08.2017 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa S18-11985 S18-11985