Drucksache 18 / 11 987 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Fadime Topaç (GRÜNE) vom 03. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. August 2017) zum Thema: Zentrale Anlaufstelle (ABeH) in der Fregestr. 38A bald ohne Klient*innen? und Antwort vom 25. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Fadime Topaç (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 987 vom 03. August 2017 über Zentrale Anlaufstelle (ABeH) in der Fregestr. 38A bald ohne Klient*innen? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele ehemalige Heimkinder haben einen Antrag zu den beiden Fonds Heimerziehung bei der Berliner Anlaufstelle, Beratungsstelle und Treffpunkt für ehemalige Heimkinder (ABeH) gestellt? (sortiert nach Ost und West) 2. Wie viele ehemalige Heimkinder haben nach den beiden Fonds Heimerziehung einen Hilfebedarf zugesprochen bekommen, welche meist bei mindestens 10.000,- € lagen? (sortiert nach Ost und West) Zu 1. und 2.: Bei der Berliner Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder (ABeH) haben für den Fonds Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975 (Fonds Heimerziehung West) für 1.502 und für den Fonds Heimerziehung in der DDR (Fonds Heimerziehung Ost) für 4.852 ehemalige Heimkinder (Betroffene) einen Antrag gestellt. Davon haben 1.338 Betroffene Leistungen aus dem Fonds Heimerziehung West und 4.174 aus dem Fonds Heimerziehung Ost erhalten. 3. Wie lange hat der Prozess zwischen Antragstellung und Restauszahlung gedauert? 4. Wie lange hat dieser Bearbeitungsprozess in anderen Bundesländern gedauert? (sortiert nach Bundesländern ) Zu 3. und 4.: Die Zeit von der Anmeldung bis zur Erstberatung dauerte in der Anfangszeit aufgrund der unerwartet hohen Zahl der Antragsteller bis zu ca. 27 Monate, aufgrund einer daraufhin von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie veranlassten Personalaufsto- - - 2 ckung verkürzte sich in der Folgezeit die Frist auf wenige Wochen. Darüber hinaus entstanden Zeiten zwischen 2 und 12 Monaten für die Antragsbearbeitung durch die Zentralstelle in Köln. Außerdem gab es im Zeitraum zwischen November 2013 und August 2014 in der Zentralstelle in Köln einen Bearbeitungsstopp für den Fonds Heimerziehung Ost, da dieser Fonds aufgrund der unerwartet hohen Nachfrage erhöht werden musste. Das Nutzungsverhalten der Betroffenen ist sehr unterschiedlich - einige verteilen ihre Leistungsabrufe über Jahre, andere schöpfen die Leistungen innerhalb von 1 - 3 Monaten nach Erhalt der Bewilligung aus. Über die Dauer der Bearbeitungsprozesse in anderen Bundesländern ist nichts bekannt. 5. Was macht die zentrale Anlaufstelle (ABeH) in der Fregestr. 38A nach Beendigung dieser benannten Formalitäten? 9. Wie beurteilt der Senat die Situation, dass in anderen Bundesländern ähnliche Institution wie die ABeH nach Beendigung der Auszahlungen für ehemalige Heimkinder geschlossen wurden und in Berlin eine ähnliche Institution jedoch weiter betrieben werden soll? Zu 5. und 9.: Entsprechend den Verwaltungsvereinbarungen der Fondserrichter werden die beiden Fonds zum 31.12.2018 ausgesteuert und geschlossen. Die Anlauf- und Beratungsstellen der Länder verlieren damit ihre Funktion. Einen Weiterbetrieb mit den derzeitigen Aufgaben kann es nicht geben. Der Fachbeirat zur Begleitung der Anlauf- und Beratungsstelle, der sich aus Betroffenen und Expertinnen und Experten zusammensetzt, hat sich in einer Sondersitzung mit erweitertem Teilnehmerkreis am 14.06.2016 mit den Bedarfen ehemaliger Heimkinder befasst, die auch nach Abschluss der beiden Fonds fortbestehen. Die Ergebnisse der Sitzung wurden in einer Broschüre zusammengefasst und sind im Internetangebot der ABeH veröffentlicht (vgl. http://www.abeh-berlin.de/wpcontent /uploads/2012/03/fachbeirat_erw_sitzung_doku.pdf). In Auswertung des Ergebnisses hat der Fachbeirat in seiner 34. Sitzung am 13.06.2017 die Empfehlung ausgesprochen , Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, die dem Bedarf nach einem Ort mit Personal als Begegnungs- und Dokumentationsstelle für die ehemaligen Heimkinder nach dem Ende der Fondslösung entsprechen (vgl. o.g. Broschüre S. 47). Im Haushaltsplanentwurf 2018/2019 sind vorbehaltlich der Beschlussfassung im Haushaltsjahr 2019 100.000,- € bei Kapitel 1040, Titel 67101 für eine Begegnungs- und Dokumentationsstelle veranschlagt. 6. Welche finanzielle Förderung bekam die Anlaufstelle in den letzten fünfeinhalb Jahren insgesamt bis heute ? (sortiert nach Landes- und Bundesmitteln, Fonds und Projektgeldern) 7. Welche weiteren finanziellen Mittel bekam die zentrale Anlaufstelle? (bitte aufschlüsseln) Zu 6. und 7.: Gemäß den Verwaltungsvereinbarungen der Fondserrichter sind die Länder für die Einrichtung und den Betrieb der Anlauf- und Beratungsstellen zuständig. Die Aufgaben des Landes Berlin im Zusammenhang der Anlauf- und Beratungsstelle wurden auf den Träger Gesellschaft für sozialkulturelle Arbeit (GskA) übertragen. In Berlin entstehen für die ABeH im Verlauf der gesamten Fondslaufzeit folgende Ausgaben: - - 3 Haushaltsjahr Ist-Ausgaben Landesmittel Gesamt bzw. lt. HH- Plan-Entwurf 2018/2019 2012 139.876,82 € 2013 280.160,00 € 2014 520.000,00 € 2015 800.000,00 € 2016 800.000,00 € 2017 734.895,00 € 2018* 647.000,00 € 2019** 200.000,00 € * im Haushaltsplanentwurf 2018/2019 für das letzte Betriebsjahr vorgesehen ** im Haushaltsplanentwurf 2018/2019 vorgesehen, davon 100.000 € für Abschluss- und Nacharbeiten der ABeH sowie 100.000 € für eine Begegnungsund Dokumentationsstelle (vgl. Antwort zu 5. und 9.) Darüber hinaus erhielt der Träger GskA im Jahr 2012 10.700 € Förderung aus dem Zweckertrag der Lotterie PS-Sparen und Gewinnen der Landesbank Berlin zur Ausstattung der ABeH. 8. Wie ist die derzeitige personelle Ausstattung der Anlaufstelle? (sortiert nach Anzahl, Qualifikation und finanziellem Budget) Zu 8.: In der ABeH sind zurzeit 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf 14,2 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) beschäftigt. Dem Beraterpersonal gehören davon 8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (auf 5,6 VZÄ) an, für Auszahlungen und Sachbearbeitung sind 9 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (auf 7,2 VZÄ) beschäftigt, in der Verwaltung sind weitere 3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (auf 1,4 VZÄ) beschäftigt. Das Beraterpersonal besteht aus sozialpädagogischen Fachkräften, bei den Auszahlungen und in der Sachbearbeitung sind die Qualifikationen Psychologin bzw. Psychologe, Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge, Kauffrau bzw. Kaufmann, Buchhalterin bzw. Buchhalter vertreten. In 2017 gibt die ABeH insgesamt 559.100,00 € für Personalkosten aus. 10. Ist dem Senat bekannt, dass es in den letzten Jahren zahlreiche Beschwerden ehemaliger Heimkinder über die ABeH gab? 11. Wenn ja, welcher Art waren diese Beschwerden? 12. Was hat der Senat unternommen, um den Beschwerden nachzugehen? Zu 10. bis 12.: Die Mehrzahl der Beschwerden betraf Fragen im Zusammenhang mit der Auszahlung der Fondsleistungen, z.B. Verzögerungen etc. Die meisten dieser Beschwerden konnten nach kurzer Zeit einvernehmlich beigelegt werden. Zur Behandlung lösungsschwieriger Beschwerdefälle hat der Fachbeirat einen Beschwerdeausschuss eingerichtet, an den sich betroffene ehemalige Heimkinder wenden können. Dieser Ausschuss arbeitet als Vermittlungs- bzw. Schlichtungsstelle, um Missverständnisse aufzuklären und unsachgemäßen Umgang soweit wie möglich auszuräumen. Der Ausschuss versucht zunächst den der Beschwerde zu Grunde liegenden Sachverhalt aufzu- - - 4 klären, hört die Beschwerdeführer an und gibt - wo es sinnvoll erscheint - Empfehlungen zur Behandlung der Beschwerde. Der Beschwerdeausschuss berichtet dem Fachbeirat unter Wahrung des Datenschutzes, welche Gegenstände der Beschwerde im Ausschuss bearbeitet wurden. Bei diesen Beschwerdefällen ging es z.B. um Forderungen von Einzelnen bzw. Gruppen, Räume zu nutzen, die von der ABeH für andere Aktivitäten vorgesehen waren, oder um die Aufteilung von Geldbeträgen für Gruppenaktivitäten. Berlin, den 25. August 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-11987 S18-11987