Drucksache 18 / 11 988 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 10. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. August 2017) zum Thema: Gefangen im degewo-Haus und Antwort vom 25. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 11988 vom 10.08.2017 über Gefangen im degewo-Haus Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das landeseigene Wohnungsunternehmen degewo AG um Stellungnahme gebeten zu den Aspekten, die diese betreffen. Die Stellungnahme wurde von dem Wohnungsunternehmen in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1 Wie beurteilt der Senat den Bericht der BILD-Zeitung vom 07.08.2017 (http://www.bild.de/regional/berlin/sanierung/egon-daniel-ist-seit-anderthalb-jahren-in-seiner-wohnunggefangen -52792616.bild.html) wonach ein 93-jähriger Rentner in seinem Wohnhaus in der Gropiusstadt nunmehr seit 18 Monaten in seiner Wohnung gefangen ist, weil der Hublifter der Außentreppe, die er für den Rollstuhl benötigt, bereits im April 2016 ersatzlos demontiert wurde? Antwort zu Frage 1: Im April 2016 hat die Wohnungsbaugesellschaft degewo mit umfangreichen Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten am Gebäude im Theodor-Loos-Weg 13 begonnen, die unter anderem den Komplettaustausch der Fenster betreffen. Dafür erfolgte zum Zwecke der Gerüststellung die Demontage des Hublifts. Anstelle des Hublifts soll künftig eine Rollstuhlrampe einen behindertengerechten Zugang zum Haus ermöglichen. Die Rampe wird im Zuge der Modernisierung errichtet. Der Antrag für den Rampenbau wurde bereits im Dezember 2015 gestellt, die Baugenehmigung allerdings erst im Dezember 2016 erteilt. Ende Dezember 2016 wurde der Rampenbau von der degewo beauftragt, witterungsbedingt konnte der Baubeginn erst ab März 2017 erfolgen. Über den aktuellen Sachstand der Arbeiten wurde der Mieter zu jedem Zeitpunkt (Rückbau, Neubau, Verzögerung) informiert. Ihm wurden regelmäßig Hilfsangebote unterbreitet, wie beispielsweise die Kostenübernahme von Tragediensten und Einkaufsservices. Daneben wurde das degewo-Tochterunternehmen SOPHIA Berlin GmbH („Soziale Personenbetreuung – Hilfe im Alltag“) in den Fall eingebunden, die telefonisch Kontakt zu dem Mieter aufgenommen hat, um weitere Maßnahmen auf seine Bedürfnisse abzustimmen. Alle Hilfsangebote wurden bislang abgelehnt. 2 Das Vorgehen der degewo wurde auch mit der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung (Neukölln) abgestimmt. Frage 2 Entspricht dies nach Auffassung des Senats dem Umgang eines städtischen Wohnungsunter-nehmens gerade mit älteren Mietern und welche Schlussfolgerungen werden hieraus gezogen? Antwort zu Frage 2: Bei sämtlichen Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten sind alle sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften um einen lösungsorientierten Ablauf und einen kundenfreundlichen Umgang mit den Mieterinnen und Mietern bemüht. Die städtischen Wohnungsunternehmen sind sich ihres sozialen Auftrages gegenüber den Mieterinnen und Mietern und dem Senat bewusst. Frage 3 Wie kann es sein, dass die degewo über anderthalb Jahre dieses Problem nicht lösen kann und zudem auch der Fahrstuhl in diesem Haus nicht regelmäßig zu funktionieren scheint? Antwort zu Frage 3: Hinsichtlich der Maßnahmen betreffend den Hublift und den Neubau der Rampe wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Der im Gebäude vorhandene Aufzug war bis Februar 2017 in Betrieb, wurde anschließend erneuert und konnte ab März 2017 von den Mieterinnen und Mietern wieder genutzt werden. Am 14. Juli 2017 ist eine Störung des Aufzugs gemeldet worden. Daraufhin wurde die bauausführende Firma umgehend mit der Überprüfung beauftragt. Für die Behebung der Störung mussten Ersatzteile bestellt werden. Trotz der Störung konnte der Aufzug weiterhin genutzt werden. Am 27. Juli 2017 wurde der Fehler behoben. Frage 4 Wann ist mit einem abschließenden Anbau der neuen Rollstuhlrampe und einer Reparatur des Fahrstuhls zu rechnen und welche Entschädigung ist speziell für den alten Herrn geplant, der in seiner Wohnung gefangen war? Antwort zu Frage 4: Die Nutzung der Rollstuhlrampe ist voraussichtlich ab Oktober 2017 möglich. Zur Reparatur des Aufzugs siehe Antwort zu Frage 3. Die Einschränkungen für den betroffenen Mieterinnen und Mieter werden im Zuge der Mietminderungsabrechnung gesondert berücksichtigt. Die Berechnungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Berlin, den 25.08.2017 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-11988 S18-11988