Drucksache 18 / 11 990 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 10. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. August 2017) zum Thema: Offene Bildungsressourcen im Hochschulbereich und Antwort vom 18. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung – Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11990 vom 10. August 2017 über Offene Bildungsressourcen im Hochschulbereich __________________________________________________________________ 1. Welche konkreten Maßnahmen und Initiativen plant der Senat mit Bezug auf Offene Bildungsressourcen (OER) im Hochschulbereich? Zu 1.: Unter Offenen Bildungsressourcen (Open Educational Ressources, OER) werden Lehr-, Lern- und Forschungsressourcen bezeichnet, die lizenzfrei verwendet werden können. Bei der Erschließung von Offenen Bildungsressourcen liegt der Focus des Landes Berlin auf einer umfassenden Open-Access-Strategie, die in ihren Grundzügen bereits mit dem Bericht an das Abgeordnetenhaus vom 20. Oktober 2015 (Drucksache 17/2512) dargelegt wurde. In der Zwischenzeit wurde konsequent an der Umsetzung gearbeitet. Eine weitere Präzisierung erfolgte in den bereits paraphierten Hochschulverträgen für die Jahre 2018 bis 2022. Darin heißt es: „Open Access Das Land Berlin und die Hochschulen werden mit Unterstützung des an der Freien Universität Berlin angesiedelten Open-Access-Büros des Landes Berlins die Open- Access-Strategie des Landes mit dem Ziel umsetzen, dass bis 2020 mindestens 60 % der von wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes Berlin veröffentlichten Zeitschriftenartikel über Green- oder Gold-Open-Access frei zugänglich sind. Die Hochschulen sollen in diesem Rahmen eigene Maßnahmen entwickeln, diese in ihren Einrichtungen anwenden und dabei die Forschenden proaktiv beraten sowie eine attraktive und einfach zu nutzende Service- und Infrastruktur anbieten. Analog ist anzustreben, die offene Verfügbarmachung von Forschungsdaten – wo immer möglich – voranzutreiben. Insbesondere werden die Hochschulen, sofern noch nicht vorhanden, schnellstmöglich Publikationsnachweise einführen und ein mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes Berlin abgestimmtes Open-Access- Monitoring einführen, das zu einer einheitlichen Berichterstattung führt. Im Rahmen der Open-Access-Transformation prüfen die Hochschulen die Möglichkeiten der Umstellung bestehender Subskriptionsportfolios auf Open Access vor allem im Kontext von Transformations-/Off-Setting-Verträgen. Die Hochschulen setzen sich dafür ein, dass Forschungsdaten angemessen archiviert werden und nach Möglichkeit im Open Access für eine umfassende Nachnutzung (Open Data) zur Verfügung stehen. Berliner Forschungspublikationen sind in diesem Kontext alle Publikationen der Berliner Hochschulen, also „peer reviewed“ Journal-Artikel, Konferenzbeiträge, Forschungsberichte, sowie auch Publikationen von Forschungsdaten, Videos, Software etc. Zur Förderung der Open- Access-Strategie Berlins entwickeln die Hochschulen gemeinsam Modelle zum kooperativen Aufbau von Open-Access-Publikationsinfrastrukturen und Plattformen sowie der dazugehörenden Dienste.“ Die verabredeten Maßnahmen sind hochschulvertraglich finanziell u.a. wie folgt unterlegt: 2018: 3.445.000 € 2019: 3.445.000 € 2020: 6.890.000 € 2021: 7.069.000 € 2022: 7.253.000 €. 2. Wie und in welcher Form könnten Hochschulen, Lehrende und Organisationen davon profitieren? Zu 2.: Der Vorteil Offener Bildungsressourcen für Hochschulen und ihre forschenden, lehrenden und lernenden Mitglieder liegt darin, dass große vorhandene Wissensbestände schneller und preiswerter geteilt werden können. Dies hat eine demokratischere Teilhabe an Wissen und eine Beschleunigung des wissenschaftlichen Fortschritts zur Folge. Berlin, den 18. August 2017 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - S18-11990 S18-11990