Drucksache 18 / 11 991 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 10. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. August 2017) zum Thema: Straßensperrung für die Biermeile – eine Schnapsidee? und Antwort vom 24. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11991 vom 10.8.2017 über Straßensperrung für die Biermeile - eine Schnapsidee? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie begründet der Senat die komplette Sperrung der Karl-Marx-Allee zwischen Frankfurter Tor und Strausberger Platz Richtung stadteinwärts ab dem 04.08.2017 um 4 Uhr bis zum 07.08.2017 um 6 Uhr? Frage 4: Warum wurde nicht wie in den vergangenen Jahren nur eine Fahrspur gesperrt, damit auf den verbleibenden zwei Spuren der Verkehr weiter fließen konnte? Antwort zu 1 und 4: Mit wachsenden Besucher- und Ausstellungzahlen wurden für das Festival - insbesondere mit dem Blickpunkt in Richtung „Ordnung und Sicherheit“ weitere Maßnahmen zwingend erforderlich. Aus Sicherheitsgründen und der daraus resultierenden Ertüchtigung sowie der erheblichen Logistik und Anlieferverkehre musste daher für das diesjährige 21. Internationale Berliner Bierfestival (vom 4. bis 6. August 2017) die Karl -Marx-Allee stadteinwärts gesperrt werden. Eine Umleitung war ausgeschildert. Diese Maßnahmen beruhen im Wesentlichen auf Forderungen des Straßenbaulastträgers und der Polizei. Frage 2: Wer hat wann die Vollsperrung beantragt und mit welcher Begründung? Antwort zu 2: Die Veranstaltung wurde verantwortlich organisiert und beantragt von der Fa. PRÄSENTA GmbH, Köpenicker Straße 325 ,12555 Berlin. Im Übrigen wird auf die Antwort zu 1. verwiesen. Frage 3: Mit welchem Datum wurde die straßenverkehrsbehördliche Anordnung zur Sperrung erteilt? 2 Antwort zu 3: Die straßenverkehrsbehördliche Erlaubnis wurde am 31. Juli 2017 erteilt. Frage 5: Warum verzichtete der Senat trotz dieser gravierenden Änderung in diesem Jahr auf eine rechtzeitige Information der Bevölkerung und der Medien, so dass die Sperrung nicht rechtzeitig und wirkungsvoll kommuniziert werden konnte? Antwort zu 5: Gemäß Punkt 12 der Nebenbestimmungen der Erlaubnis ist es eine der Auflagen an den Veranstalter, die von der Veranstaltung unmittelbar betroffenen Anwohnenden bzw. Anlieger über die geplanten Verkehrsbeeinträchtigungen sowie über den Veranstaltungsablauf vor Beginn der Veranstaltung in geeigneter Weise durch Wurfsendungen und zusätzlich ggf. durch die Tagespresse über den Ort, die Zeit und den Ablauf der Veranstaltung zu unterrichten. Des Weiteren hat der Veranstalter sicherzustellen, dass insgesamt ggf. durch eine umfangreiche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters die Bevölkerung über die zu erwartenden Beeinträchtigungen und eingeschränkte Erreichbarkeit unterrichtet wird. Entsprechende Hinweise sind erfolgt. Frage 6: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass auf der komplett gesperrten Karl-Marx-Allee mit der B1/B5 zwei stark frequentierte Bundesstraßen verlaufen, für die es – außer auf Schleichwegen durch die angrenzenden Wohngebiete – keine angemessenen Umleitungen gibt? Antwort zu 6: Eine komplette Sperrung der Karl-Marx-Allee erfolgte nicht. Gesperrt wurde die Karl-Marx- Allee stadteinwärts zwischen Frankfurter Tor und Strausberger Platz bis Montagmorgen, ca. 6:00 Uhr. Eine Umleitung wurde über Danziger Straße, Landsberger Allee und Lichtenberger Straße eingerichtet. Frage 7: Vertritt der Senat die Auffassung, dass ein mehrtägiges Volksfest ohne öffentliches Interesse auch künftig die Vollsperrung einer solch bedeutenden Straßenverbindung rechtfertigt? Antwort zu 7: Die Abwägung des öffentlichen Interesses und der damit zusammenhängenden Bewertung zur (beantragten) Sondernutzung nach dem Berliner Straßengesetz fällt in die Zuständigkeit des Straßenlandeigentümers, hier des Bezirksamts. Das Internationale Berliner Bierfestival ist für die Berliner und seine Gäste aus aller Welt jedes Jahr ein besonderer Höhepunkt. Berlin, den 24.08.2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11991 S18-11991