Drucksache 18 / 11 992 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 10. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. August 2017) zum Thema: Eine Ampel für die Schmöckwitzer Insel-Schule und Antwort vom 23. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 992 vom 10. August 2017 über Eine Ampel für die Schmöckwitzer Schule Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind dem Senat die bereits über Jahre gehenden Bemühungen der Elternvertreter der Schmöckwitzer Insel- Schule (Adlergestell 782) bekannt, auf Höhe der Schule eine sichere Querungsmöglichkeit mit Hilfe einer Bedarfsampel für Fußgänger zu schaffen? Antwort zu 1: Ja. Frage 2: Gab es bereits einen formal vorliegenden Antrag, der geprüft werden konnte und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Antwort zu 2: Die Gesamtelternvertretung der Schmöckwitzer Grundschule hatte im Juni 2014 einen Antrag auf Errichtung einer Lichtzeichenanlage im Adlergestell in Höhe der Grundschule bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) gestellt. Dieser wurde zeitnah überprüft. Dabei wurde eine Unfallanalyse für den betroffenen Abschnitt des Adlergestells ausgewertet. Innerhalb eines Zeitraums von über drei Jahren kam es hier zu sieben Unfällen. An keinem der Unfälle waren Zufußgehende oder Radfahrende beteiligt. Unfallursachen waren ein ungenügender Sicherheitsabstand bzw. ein Wenden oder Rückwärtsfahren. Personenschäden gab es nicht. Eine darüber hinaus durchgeführte Verkehrszählung ergab ein Aufkommen von 740 Fahrzeugen in der Spitzenstunde. Des Weiteren wurden mehrere Verkehrsbeobachtungen außerhalb der Ferienzeit 2 vorgenommen. Im Ergebnis war festzustellen, dass für das Queren der Zufußgehenden, auch der Kinder, regelmäßig ausreichend große Lücken im Fahrzeugverkehr vorhanden sind. Die Höchstgeschwindigkeit im Schulbereich ist darüber hinaus in der Zeit von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf 30 km/h abgesenkt und durch das aufgestellte Verkehrszeichen 136 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) „Kinder“ werden die Fahrzeugführer zusätzlich auf die besondere Verkehrssituation vor dem Schulgebäude aufmerksam gemacht. Durch vorhandene Fußgängerschutzgitter werden die Zufußgehenden so geführt, dass eine Fahrbahnquerung nur außerhalb des vorhandenen Kurvenbereiches erfolgen kann. Ein weiterer Antrag zur Errichtung einer Lichtzeichenanlage (LZA) an dieser Stelle wurde ebenfalls im Jahr 2014 vom Bezirksamt auf Grundlage eines entsprechenden BVV1- Beschlusses gestellt. Beide Anträge wurden aus den o.g. Gründen abgelehnt. Inzwischen liegt der VLB eine weitere Anfrage zum gleichen Sachverhalt vor. Eine wiederholte Prüfung des LZA-Standortes wird durch die VLB nach den Sommerferien erfolgen. Frage 3: Ist dem Senat bekannt, dass auf diesem viel befahrenen Abschnitt des Adlergestells die Einrichtung einer Fußgängerampel nicht nur den 220 Grundschulkindern sondern auch zahlreichen älteren Menschen, etwa aus einer in der Nähe befindlichen Senioreneinrichtung, zugutekommen würde, zumal sich die nächste Ampel erst 400 Meter entfernt an der Kreuzung Adlergestell/Godbersenstraße befindet? Antwort zu 3: Im Rahmen der Prüfung der VLB werden die gesamte Verkehrssituation und alle Fußgängerquerungsbedürfnisse, nicht nur die der Schulkinder, angemessen berücksichtigt. Frage 4: Ist es zutreffend, dass angesichts der sich dort befindlichen Straßenbahnschienen, die die Einrichtung einer Mittelinsel oder eines Zebrastreifens ausschließen, als einzige sichere Querungsmöglichkeit somit nur eine Bedarfsampel für Fußgänger möglich ist? Antwort zu 4: Die Einrichtung einer Mittelinsel oder eines Fußgängerüberweges (FGÜ) ist auf Grund der baulichen Gegebenheiten, unter anderem aufgrund der vorhandenen Straßenbahngleise in Mittellage der Straße, nicht möglich. Die Verkehrssicherheitsbelange wurden daher durch die o.g. Geschwindigkeitsbeschränkung berücksichtigt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu 2. verwiesen. Frage 5: Mit welchen Kosten wäre für die Installation einer solchen Ampel zu rechnen und aus welchem Haushaltstitel müsste sie finanziert werden? Antwort zu 5: Konkrete Kosten für den Bau einer LZA können nur auf der Basis einer konkreten Planung ermittelt werden, da diese auch maßgeblich von dem Umfang der dann erforderlichen 1 Bezirksverordnetenversammlung 3 Straßen- und Tiefbaumaßnahmen abhängig sind. Eine Aussage hierzu ist daher nicht möglich. Frage 6: Wann kann mit einer positiven verkehrsbehördlichen Anordnung durch die VLB gerechnet werden, zumal das Bezirksamt und die BVV Treptow-Köpenick die Anordnung einer Ampel aus Gründen der Schulwegsicherheit und des viel befahrenen Straßenabschnitts, der auch eine Umleitungsstrecke für die Autobahn darstellt, befürworten? Antwort zu 6: Grundsätzlich nimmt das Verkehrsaufkommen auf dem Adlergestell in stadtauswärtiger Richtung stetig ab. Der Großteil des Verkehrs fährt bereits vor Erreichen des Ortsteils Grünau in Richtung Autobahn A 113 ab oder weiter auf der Bundesstraße B 96a in südliche Richtung. Im südlichen Bereich des Adlergestells fährt ein weiterer erheblicher Verkehrsanteil dann in Höhe der Godbersenstraße in Richtung Eichwalde/Zeuthen weiter. Der Straßenabschnitt vor der Grundschule ist auch keine Umleitungsstrecke zur Autobahn. Wie bereits ausgeführt wird die VLB die Verkehrssituation vor der Schmöckwitzer Grundschule nach den Sommerferien erneut überprüfen. Berlin, den 23.08.2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11992 S18-11992