Drucksache 18 / 11 994 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Wild (fraktionslos) vom 09. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. August 2017) zum Thema: Nationalität und elterliche Herkunft der in Berlin geborenen Kinder und Antwort vom 21. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Andreas Wild (fraktionslos) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11994 vom 09. August 2017 über Nationalität und elterliche Herkunft der in Berlin geborenen Kinder Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Nach der Statistik stehen den 38030 gesamten Geburten lediglich 4833 Geburten von ausländischen Kindern gegenüber. Diese Zahlen erscheinen in Anbetracht des Augenscheins im öffentlichen Raum kaum glaubhaft Laut Auskunft des Landesamtes für Statistik liegen die Zahlen für 2016 noch nicht vor 1. Warum liegen die Zahlen für 2016 noch nicht vor? Zu 1.: Bundesweit verzögert sich die Veröffentlichung der Bevölkerungsstatistiken (Bevölkerungsstand, Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle sowie Zu- und Fortzüge) erheblich. Daher kann auch das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) die Bevölkerungsdaten nicht wie gewohnt Mitte 2017 herausgeben, sondern voraussichtlich erst Anfang 2018. Hintergrund ist, dass die Bevölkerungsstatistiken bundesweit von zwei grundlegenden Neuerungen betroffen sind. Zum einen erfolgt die Umstellung der Datenübermittlung von zwei Meldebehörden an die amtliche Statistik auf eine neue Datenschnittstelle (der neue XÖV-Standard XMeld) und zum anderen wird die laufende Aufbereitung der Bevölkerungsstatistiken auf ein neues IT- Verfahren (BASIS+) umgestellt. In beiden Bereichen sind jedoch Probleme bei der Softwareerstellung eingetreten, die entsprechende Verzögerungen in der Bevölkerungsfortschreibung zur Folge haben. 2. Wie viele der „deutschen“ Kinder haben neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine zweite Staatsangehörigkeit eines Staates mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit? Zu 2.: Neben der deutschen Staatsangehörigkeit existierende weitere Staatsangehörigkeiten werden standesamtlich und auch statistisch nicht erfasst. Seite 2 von 3 3. Wie viele der ausländischen Kinder haben eine Staatsangehörigkeit eines Staates mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit? Zu 3.: Eine belastbare Antwort ist nicht möglich. Viele Kinder werden von Personen geboren, deren Herkunft und deren Staatsangehörigkeit unbekannt sind. Informationen über Religionsmehr- oder minderheiten anderer Staaten liegen nicht vor. 4. Wie viele der „deutschen“ Kinder haben Eltern, deren Migrationshintergrund sich auf einen Staat mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit bezieht? Zu 4.: Belastbare Erkenntnisse liegen hierzu nicht vor (siehe Antwort zu 3.). 5. Wie viele der „deutschen“ Kinder haben Großeltern, deren Migrationshintergrund sich auf einen Staat mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit bezieht? Zu 5.: Erkenntnisse hierzu liegen dem Senat nicht vor. 6. Bei wie vielen Neugeborenen ist der Vater unbekannt? Wie groß ist hierbei der Anteil a) der deutschen Kinder, b) derer mit doppelter Staatsangehörigkeit, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine zweite Staatsangehörigkeit eines Staates mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit besitzen, und c) derer, die nur die Staatsangehörigkeit eines Staates mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit haben? Zu 6.: Für das Jahr 2015 sind 4845 Neugeborene erfasst, deren Vater unbekannt war, davon 3605 Neugeborene mit deutscher Staatsangehörigkeit. Neben der deutschen Staatsangehörigkeit bestehende Staatsangehörigkeiten werden nicht erfasst (siehe Antwort zu 2.). Zu Teilfrage c) ist keine belastbare Antwort möglich (siehe Antwort zu 3.). 7. Wie viele der Kinder haben Eltern, die sich zum Islam bekennen? Falls das nicht bekannt sein sollte, wie groß ist der Anteil der muslimischen Vornamen an allen vergebenen Vornamen? Zu 7.: Das Bekenntnis von Kindeseltern zum Islam wird nicht erfasst. Hinsichtlich der zahlenmäßigen Anteile muslimischer Vornamen wird für das Jahr 2015 auf die Ausführungen in der Fachzeitschrift StAZ – Das Standesamt 12/2016, S.367 verwiesen. 8. Wie viele der Kinder haben Eltern, die Sozialleistungen nach Hartz-IV oder der Grundsicherung beziehen? Wie groß ist hierbei der Anteil a) der deutschen Kinder, b) derer mit doppelter Staatsangehörigkeit, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine zweite Staatsangehörigkeit eines Staates mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit besitzen, und c) derer, die nur die Staatsangehörigkeit eines Staates mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit haben? Zu 8. Der Senat hat die zuständige Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit um eine Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung der Frage berücksichtigt wurde. Seite 3 von 3 Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren im April 2017 (letzter verfügbarer Datenstand) 175.733 minderjährige unverheiratete Kinder Teil von Bedarfsgemeinschaften im Land Berlin. Der Anteil der Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit betrug 73,3% (128.736 Personen). Auswertungen nach muslimischer Bevölkerungsmehrheit sind der Statistik nicht zu entnehmen, eine Beantwortung der Teilfragen b) und c) ist somit nicht möglich. 9. Wie viele der „ausländischen“ Kinder haben Eltern, die als Flüchtling oder Asylbewerber nach Deutschland kamen? Zu 9.: Statistische Erkenntnisse zum Fragegegenstand liegen nicht vor. Berlin, den 21. August 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11994 S18-11994