Drucksache 18 / 11 995 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Michael Efler (LINKE) vom 07. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. August 2017) zum Thema: Energetische Sanierung: Ist die öffentliche Hand Vorbild? und Antwort vom 23. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dr. Michael Efler (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11995 vom 07.08.2017 über Energetische Sanierung: Ist die öffentliche Hand Vorbild? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Gebäude der öffentlichen Hand (Senatsverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen, Sondervermögen, Hochschulen, Bezirke, öffentliche Unternehmen) wurden im Jahr 2016 energetisch saniert? (bitte nach Jahren und Voll- oder Teilsanierung aufschlüsseln) Antwort zu 1: Über die energetischen Sanierungen in den unterschiedlichen Liegenschaftsbereichen werden in der Hauptverwaltung keine umfassenden Aufstellungen geführt. Frage 2: Wie hoch ist die energetische Sanierungsrate bei Gebäuden der öffentlichen Hand? Antwort zu 2: Die Höhe der Sanierungsrate bei Gebäuden der öffentlichen Hand in Berlin ist nicht bekannt. Frage 3: Wie hoch schätzt der Senat den Anteil der Kosten der energetischen Sanierung an den gesamten Sanierungskosten? Antwort zu 3: Diese Anteile können je nach Gesamtaufwand bzw. –struktur der Maßnahme sehr unterschiedlich sein. Kosten der energetischen Sanierung werden nicht getrennt ausgewiesen. Üblicherweise sind bei den Baumaßnahmen zur energetischen Sanierung auch Kosten enthalten, die im Sanierungszyklus ohnehin anfallen würden. Andererseits 2 enthalten auch allgemeine Baumaßnahmen, die ohne den Hintergrund einer energetischen Sanierung durchgeführt werden, energetisch wirksame Bestandteile. Frage 4: Wie ist die Entwicklung des Energieverbrauches sowie der CO2-Emissionen in Gebäuden der öffentlichen Hand seit 2010? Antwort zu 4: Es liegen keine konkreten Angaben über diesen Zeitraum vor. Aussagen hierzu sind voraussichtlich nach Einführung der zentralen Erfassung und Auswertung von Energieverbrauchsdaten möglich (siehe auch Antwort zu Frage 8). Frage 5: Wie ist der Stand der Dinge bei der Erstellung von nach dem Energiewendegesetz vorgeschriebenen Sanierungsfahrplänen und wann ist mit der Veröffentlichung erster Sanierungsfahrpläne zu rechnen? Antwort zu 5: Im Rahmen einer entsprechenden Steuerungsgruppe mit Vertretern der Hauptverwaltung, der Bezirke und der BIM läuft derzeit ein Prozess zur Abstimmung einer möglichst einheitlichen Vorgehensweise bei der Erstellung der Sanierungsfahrpläne. Als erstes konkretes Ergebnis wird aktuell eine Datenbankgrundlage für die Erfassung von sanierungsrelevanten Basisdaten geschaffen, indem das zentrale Bestandsverzeichnis um entsprechende Datenfelder erweitert wird. Die konkreten Schritte zur Erhebung der Basisdaten und zur anschließenden Erstellung der Sanierungsfahrpläne liegen im Verantwortungsbereich der liegenschaftsverwaltenden Stellen (Bezirke und BIM). Gemäß der sich aus dem Berliner Energiewendegesetz ergebenden Fristen ist dieser Prozess bis Ende 2019 abzuschließen. Frage 6: Ist die im Konzept zur Aufstellung von Sanierungsfahrplänen vorgesehene Steuerungsgruppe eingerichtet worden? Antwort zu 6: Die im Konzept zur Aufstellung von Sanierungsfahrplänen vorgesehene Steuerungsgruppe mit Vertretern der Hauptverwaltung, der Bezirke und der BIM wurde im September 2016 eingerichtet und ist seitdem bereits mehrfach zusammengekommen, um Fragen hinsichtlich einer einheitlichen Vorgehensweise zur Aufstellung der Sanierungsfahrpläne zu diskutieren. Frage 7: Wie hoch waren die bisherigen Kosten für die Erstellung von Sanierungsfahrplänen und mit welchen Kosten ist bis Ende 2019 zu rechnen? Antwort zu 7: Im Bereich der Hauptverwaltung fallen Kosten für zentrale koordinierende Aufgaben an, die in den entsprechenden Haushaltsanmeldungen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz enthalten sind. Bislang fielen hier lediglich Teilkosten für einen Auftrag zur Erweiterung der Datenbankgrundlage an (siehe auch Antwort zu Frage 5), der jedoch noch nicht abgeschlossen ist. Angaben zu Kosten bei den für die Erstellung der Sanierungsfahrpläne verantwortlichen Stellen (Bezirke und BIM) liegen nicht vor. 3 Frage 8: Wie ist der Stand der Dinge bei der Erstellung von nach dem Energiewendegesetz vorgeschriebenen Energiemanagements? Ist eine zentrale Erfassung und Auswertung der Daten gewährleistet? Wann ist mit der Veröffentlichung erster Energieverbrauchswerte im Internet zu rechnen? Antwort zu 8: Derzeit läuft eine Abstimmung mit Bezirken und BIM hinsichtlich eines einheitlichen Instruments zur zentralen Erfassung und Auswertung der Energieverbrauchsdaten. Mit einer Veröffentlichung der Energieverbrauchswerte ist 2018 zu rechnen. Frage 9: Inwieweit ist die Benennung der in § 8 (7) Energiewendegesetz vorgesehenen Energiebeauftragten erfolgt? Antwort zu 9: Seit einigen Jahren gibt es einen Arbeitskreis der Energiebeauftragten der Berliner Bezirke. Dieser kommt regelmäßig zum Austausch zusammen. Frage 10: Wie hoch schätzt der Senat die Ausgaben aus dem Landeshaushalt und von Beteiligungsunternehmen für energetische Sanierung 2014-2016? Antwort zu 10: Siehe Antwort zu Frage 3 in Verbindung mit Antwort zu Frage 1. Frage 11: Wie viele Fördermittel konnten für die energetische Sanierung in Anspruch genommen werden? Antwort zu 11: Über die Verwendung von Fördermitteln in den unterschiedlichen Liegenschaftsbereichen werden in der Hauptverwaltung keine umfassenden Aufstellungen geführt. Frage 12: Inwieweit werden Fragen der energetischen Sanierung im Konzept zum Schulbau und zur Schulsanierung berücksichtigt? Antwort zu 12: Hierzu wird auf die Beantwortung der schriftlichen Anfrage Nr. 18/11965 verwiesen, in der eine ähnliche Frage durch die fachlich zuständige Senatsverwaltung wie folgt beantwortet wurde: „Der Energiestandard wird den Anforderungen der EnEV entsprechen und die für Ende 2017 avisierte Verschärfung der EnEV-Anforderungen, u.a. Niedrigstenergiegebäudestandard , nachvollziehen.“ Berlin, den 23.08.2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11995 S18-11995