Drucksache 18 / 11 996 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Michael Efler (LINKE) vom 07. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. August 2017) zum Thema: Fischerei und Angeln in Berlin und Antwort vom 21. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dr. Michael Efler (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 996 vom 07. August 2017 über Fischerei und Angeln in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Bereiche der Fischerei in Berlin werden subventioniert und in welcher Höhe? Antwort zu 1: Zurzeit wird nur der Aalbesatz in den Berliner Gewässern aus Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds und des Landes Berlin gefördert. Die bewilligten Fördermittel belaufen sich für das Jahr 2017 auf 124.400 €. Frage 1 a: Werden spezielle Gelder für den Fang der sogenannten „Futterfische“ bezahlt? Antwort zu 1 a: Ja, das Aufkommen aus der Fischereiabgabe wird u.a. zur Regulierung der Fischbestände eingesetzt. Berliner Fischereibetriebe werden aus gewässerökologischen Gründen mit dem Ausfang von massenhaft vorkommenden Fischarten beauftragt. 2 Frage 1 b: Was erfolgt mit den Futterfischen nach dem Fang? Antwort zu 1 b: Die nicht vermarktungsfähigen Fische werden zertifizierten Entsorgungs- und Verwertungsunternehmen zugeführt und in Biogasanlagen verstromt. Frage 2: Gibt es derzeit nach § 5 der Berliner Landesfischereiordnung (LFischO) Anlandungsverpflichtungen für bestimmte Fischarten? Antwort zu 2: Nein, die Anordnung zur Anlandung von bestimmten Fischarten könnte z.B. zur Eindämmung der Verbreitung von invasiven und gebietsfremden Fischarten zur Anwendung kommen. Frage 3: Wer sind die derzeitigen Mitglieder des Fischereibeirats und welche Organisation oder Institutionen repräsentieren diese? Wer ist der/die Vorsitzende des Beirats? Antwort zu 3: Der Landesfischereibeirat wurde entsprechend § 38 Abs. 1 Berliner Landesfischereigesetz (LFischG) mit folgenden Mitgliedern berufen: Vertreter der Fischereiberechtigten: Herr Rüdiger Spangenberg und Herr Joachim Lechler Vertreter der Berufsfischerei: Herr Andras Thamm Vertreter der Angelfischerei: Herr Thomas Struppe Vertreter der Land- und Forstwirtschaft: Herr André Rohland Vertreter der Fischereiwissenschaft: Herr Dr. Christian Wolter Vertreter der Natur- und Tierschutzverbände: Frau Christiane Bernhardt Vertreter der Wasserwirtschaft: Herr Prof. Dr. Peter-Dietrich Hansen Vertreter der regional zuständigen Schifffahrtsbehörde des Bundes: Frau Sandra Lack Vertreter der Schifffahrtsbehörde des Landes: Herr Dr. Jörg Liemann Vertreter des Veterinärwesens: Herr Dr. Torsten Nöldner Vertreter der oberen Naturschutzbehörde: Herr Klemens Steiof Der Vorsitzende des Landesfischereibeirats ist Herr Dr. Christian Wolter. 3 Frage 4: Wieviel Fischereiberechtigte gibt es derzeit in Berlin? Antwort zu 4: Es gibt derzeit 110 Fischereiberechtigte auf den Berliner Gewässern. Frage 5: Wie viele Personen besitzen derzeit in Berlin eine Angelkarte? Wie viele davon sind unter 16 Jahre? Antwort zu 5: Durch die Berliner Fischereiberechtigten und deren Pächter wurden im Jahr 2016 insgesamt 25.054 Angelkarten ausgegeben (Erhebung vom 30.04.2017). Im Zusammenhang mit der Ausgabe von Angelkarten wird das Lebensalter der Fischereiausübungsberechtigten nicht erfasst. Eine Antwort zur zweiten Frage kann somit nicht gegeben werden. Frage 6: Gibt es derzeit in Berlin Beschränkungen der Fangerlaubnis bezogen auf bestimmte Gewässer oder Fischarten? Antwort zu 6: Ja, soweit die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, kann eine Fangerlaubnis zusätzliche Beschränkungen beinhalten. Eine detaillierte Darstellung von Beschränkungen ist nicht möglich, da es eine Vielzahl von Ausgabestellen und individuellen Beschränkungen je nach Gewässer gibt. Die Hege- und Pflegeziele für ein Gewässer werden jährlich neu festgelegt und spiegeln sich in der Fangerlaubnis wider. Als herausragendes Beispiel soll das Nachtangelverbot in den Gewässern Oberhavel und Tegeler See benannt werden. Das Nachtangelverbot soll den Fangdruck auf den Europäischen Aal (Anguilla anguilla) verringern. Die Fischart wird primär in den Nachtstunden gefangen. Auf Grund der europaweiten Bestrebungen zum Schutz des Europäischen Aals sieht die Senatsverwaltung die entsprechende Beschränkung vor. Frage 7: Wie viele Fischschonbezirke nach § 31 des Berliner Fischereigesetzes (LFischG) gibt es in Berlin und wo? Antwort zu 7: Es gibt keine Fischschonbezirke nach § 31 Berliner Fischereigesetz (LFischG) in Berlin. 4 Frage 8: Gibt es derzeit nach § 13 Absatz 3 LFischO Einschränkungen und Verbote von Fischfanggeräten und wenn ja für welche Geräte? Antwort zu 8: Es gibt derzeit keine Einschränkungen und Verbote von Fischfanggeräten nach § 13 Abs. 3 Landesfischereiordnung (LFischO). Frage 9: Wie viele künstlich angelegte Fischwege (Fischtreppen) gibt es in Berlin und in welchen Gewässern? Antwort zu 9: 2 Fischwege im Lietzengraben 1 Fischweg im Neuenhagener Mühlenfließ 1 Fischweg in der Panke 4 Fischwege in der Wuhle In den kommenden Jahren sollen zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit weitere Fischwege in den Gewässern Spree, Havel, Panke, Tegeler Fließ und Wuhle gebaut werden. Frage 9 a: Gibt es in Berlin Gewässer, bei denen insbesondere die wandernden Fischarten keine entsprechenden Fischwege vorfinden und wenn ja warum? Antwort zu 9a: Viele der Berliner Fließgewässer sind für aquatische Organismen nicht durchwanderbar, es fehlen entsprechende Fischwege. Der Verbauungsgrad ist aus wasserwirtschaftlichen Gründen und der Schiffbarmachung von Gewässern in urbanen Räumen traditionell besonders hoch. Mit Inkrafttreten der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000 sind die Länder verpflichtet, bis spätestens zum Jahr 2027 u.a. den guten ökologischen Zustand der Oberflächengewässer herzustellen. Um den guten ökologischen Zustand erreichen zu können, muss in vielen Berliner Gewässern die Gewässerstruktur, Gewässergüte und die Durchwanderbarkeit verbessert werden. Diese Maßnahmen werden seit Jahren durch die Senatsverwaltung vorangetrieben und binden erhebliche Ressourcen im Bereich Planung und bauliche Umsetzung. Frage 10: Warum gibt es für die besonders stark gefährdeten Arten Aal (Anguilla anguilla), Aland (Leuciscus idus) und Quappe (Lota lota) keine Schonzeiten? Antwort zu 10: Die Schonzeit für bestimmte Fischarten ist primär an die individuelle regionale Laichzeit gekoppelt. Zudem gibt es auch für besonders kleine Fischpopulationen bis hin zu Einzelexemplaren eine Schonzeit. 5 In der Folge werden bei den benannten Fischarten die unterschiedlichen Ansätze erläutert, warum im Land Berlin derzeit keine Schonzeiten für die Arten vorgesehen sind: Aal (Anguilla anguilla) Einstufung nach der Roten Liste der Fische und Neunaugen Berlins (Stand: 2013): Nicht bewertet, da eine regionale Gefährdungseinschätzung nicht repräsentativ ist. Der Aal hat einen sehr komplexen Lebenszyklus und wächst ca. 8 bis 12 Jahre in den Berliner Gewässern heran bis eine lange Wanderung in die Sargassosee zum Ablaichen einsetzt. Der Aal kommt in den Berliner Gewässern sehr häufig vor und es gibt ausreichend geeignete Lebensräume. Aland (Leuciscus idus) Einstufung nach der Roten Liste der Fische und Neunaugen Berlins (Stand: 2013): ungefährdet Der Aland kommt in allen größeren Flüssen, Kanälen und Flussseen des Landes Berlin vor. Die Art bevorzugt langsam fließende Flussunterläufe und zur Eiablage Wasserpflanzen. Insgesamt gilt der Aland als sehr anpassungsfähig. Um die Art in ihrer Population zu fördern müsste primär die Gewässerstruktur in den Gewässern verbessert werden. Quappe (Lota lota) Einstufung nach der Roten Liste der Fische und Neunaugen Berlins (Stand: 2013): gefährdet Die Quappe besiedelt insbesondere die großen Fließgewässer und Flussseen des Landes Berlin. Die Art kommt insgesamt sehr selten vor. Sie bevorzugt Wassertemperaturen unter 20 °C und langsam fließende, mit Hartsubstrat ausgestattete Gewässer. Um den Umweltansprüchen der Quappe gerecht zu werden, sollte die Durchwanderbarkeit der Fließgewässer gegeben sein. Im Land Berlin sind derzeit viele Lebensräume für die Entwicklung einer größeren Quappenpopulation nicht geeignet. Eine Schonzeit wäre auf Grund der geschilderten Situationen bei den o.g. benannten Fischarten nicht zielführend. Frage 11: Wie viele Sondergenehmigungen gibt es derzeit für den Fischfang mit lebenden Ködern und aus welchen Gründen? Antwort zu 11: Es gibt keine Sondergenehmigungen. 6 Frage 12: Wie viele Verstöße nach § 23 Absatz 2 LFischO hat die zuständige Behörde in den letzten fünf Jahren feststellen können? Antwort zu 12: Es wurden keine Verstöße nach § 23 Abs. 2 LFischO festgestellt. Berlin, den 21.08.2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11996 S18-11996