Drucksache 18 / 11 997 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE) vom 07. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. August 2017) zum Thema: Werbung in öffentlichem Straßenland und Antwort vom 24. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Katalin Gennburg (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 11997 vom 07.08.2017 über Werbung im öffentlichen Straßenland Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Aufgrund von wie vielen Verträgen befinden sich wie viele Werbeflächen in öffentlichem Straßenland Berlins? (bitte aufschlüsseln nach Verträgen, deren Laufzeit, jeweiligen Anzahl an Werbeflächen, jeweiligen Art/Format und Verteilung der Werbeflächen auf Bezirke) Antwort zu 1: Die Verträge über Werbung auf öffentlichem Straßenland Berlins und die hiervon erfassten Werbeanlagen sind zur einfacheren Übersicht unten tabellarisch aufgeführt. Bei der dargestellten Anzahl der Werbeanlagen ist zu beachten, dass eine Werbeanlage mehrere Werbeflächen aufweisen kann. Zudem ändert sich die tatsächliche Anzahl der Werbeanlagen laufend, weil die Anlagen öfter, beispielsweise auf Grund von Baumaßnahmen, entfernt oder versetzt werden müssen. Nicht erfasst sind Werbeanlagen, die nicht Gegenstand eines Vertrages sind, sondern ausschließlich auf Grundlage einzelner Sondernutzungserlaubnisse der Bezirke aufgestellt wurden, wie beispielsweise geklebte Großflächen oder Werbung an Bauzäunen, Baugerüsten etc. Es handelt sich um folgende Werbeanlagen (in Klammern das jeweilige Werbeflächenformat): CLB/ML: Großwerbevitrinen wie „City-Light Boards” bzw. „Mega-Lights“ (18/1 Format, hinterleuchtet) dCLB/ML: digitale Großwerbevitrinen (18/1 Format, digital) CLS: Werbesäulen als „City-Light-Säule” bzw. halbe „City-Light-Säule” (3x8/1 bzw. 3x4/1 Format, hinterleuchtet) CLP: Standardwerbevitrinen als „City-Light-Poster“ Vitrine (4/1 Format, hinterleuchtet) dCLP: digitale Standardwerbevitrinen (4/1 Format, digital) 2 WH-CLP: „City-Light-Poster“ Vitrine in einer Wartehalle (4/1 Format, hinterleuchtet) WH-Allg.: Wartehallen mit Allgemeinanschlag (1/1 – 4/1 Format, beleuchtet und unbeleuchtet) Litfaßsäule: Allgemeinanschlag bzw. „Ganzstelle“ (1/1 – 8/1 Format, beleuchtet oder unbeleuchtet) Betonwerbeträger (4/1 Format, unbeleuchtet) Mastschilder (ca. 60 cm x 80 cm, beleuchtet und unbeleuchtet) Uhren: Dauerwerbung (bis 4/1 Format, unbeleuchtet oder hinterleuchtet) Verträge der Hauptverwaltung: „Straßenlandvertrag“ (Laufzeit bis zum 31.12.2018) Bezirke CLS CLP Litfaßsäulen Uhren Mastenschilder Betonwerbeträger WH- Allg. WH- CLP Gesamt 190 3 2537 359 4209 3 1128 1076 Charlottenburg- Wilmersdorf 53 0 537 79 432 0 41 49 Friedrichshain- Kreuzberg 14 0 318 16 151 3 42 39 Lichtenberg 10 0 104 10 277 0 119 86 Marzahn- Hellersdorf 6 0 62 15 292 0 141 122 Mitte 16 2 390 55 697 0 44 97 Neukölln 13 1 111 35 323 0 74 82 Pankow 14 0 215 7 331 0 146 127 Reinickendorf 9 0 128 25 283 0 104 89 Spandau 11 0 92 30 394 0 98 77 Steglitz- Zehlendorf 14 0 227 38 289 0 129 76 Tempelhof- Schöneberg 28 0 286 44 439 0 83 88 Treptow- Köpenick 2 0 67 5 301 0 107 144 „Toilettenvertrag“ (Laufzeit bis zum 31.12.2018) Bezirke CLB/ML dCLB/ML CLS CLP Gesamt 110 176 350 379 Charlottenburg- Wilmersdorf 9 8 47 78 Friedrichshain- Kreuzberg 3 0 34 37 Lichtenberg 3 2 11 10 Marzahn- Hellersdorf 18 0 16 28 Mitte 11 0 47 68 Neukölln 15 0 22 34 Pankow 12 2 43 13 Reinickendorf 11 1 23 7 Spandau 11 1 15 33 Steglitz- Zehlendorf 4 0 21 27 Tempelhof- Schöneberg 6 2 45 40 Treptow- Köpenick 7 0 26 4 3 „Wegeleit-Rahmenvertrag“ (Laufzeit bis zum 31.12.2018) Bezirke CLB CLS CLP Gesamt 2 11 17 Charlottenburg- Wilmersdorf 0 6 1 Friedrichshain- Kreuzberg 0 0 0 Lichtenberg 0 1 0 Marzahn- Hellersdorf 0 0 13 Mitte 0 0 0 Neukölln 0 0 0 Pankow 2 2 0 Reinickendorf 0 1 1 Spandau 0 0 2 Steglitz- Zehlendorf 0 0 0 Tempelhof- Schöneberg 0 1 0 Treptow-Köpenick 0 0 0 „Wartehallenvertrag“ (Laufzeit bis 31.12.2020) Bezirke WH-CLP Gesamt 2454 Charlottenburg- Wilmersdorf 194 Friedrichshain- Kreuzberg 138 Lichtenberg 212 Marzahn- Hellersdorf 231 Mitte 259 Neukölln 139 Pankow 329 Reinickendorf 161 Spandau 169 Steglitz-Zehlendorf 245 Tempelhof- Schöneberg 197 Treptow-Köpenick 169 „Sanitärcontainervertrag“ (Laufzeit bis 19.05.2024) Bezirke CLB/ML dCLB/ML Gesamt 4 1 Charlottenburg- Wilmersdorf 0 1 Friedrichshain- Kreuzberg 0 0 Lichtenberg 0 0 Marzahn-Hellersdorf 0 0 Mitte 1 0 Neukölln 0 0 Pankow 0 0 4 Reinickendorf 1 0 Spandau 1 0 Steglitz-Zehlendorf 1 0 Tempelhof-Schöneberg 0 0 Treptow-Köpenick 0 0 Pilotprojekt digitale Werbung (Laufzeit bis zum 31.12.2018) Bezirke dCLP Gesamt 22 Charlottenburg- Wilmersdorf 10 Mitte 6 Tempelhof- Schöneberg 6 Verträge der Bezirke: Bezirke Laufzeit bis Anzahl/Art der Werbeträger Charlottenburg-Wilmersdorf 1. 31.12.2018 1 dCLB 2. 27.05.2018 1dCLB Friedrichshain-Kreuzberg 1. 31.12.2018 3 CLB 2. 31.12.2021 1 CLB 3. 31.12.2018 12 CLP, 9 CLS Lichtenberg 1. 31.12.2019 5 CLB/ML 2. 31.12.2018 4 CLB/ML Marzahn-Hellersdorf 1. 31.12.2025 8 CLB/ML 2. 31.12.2018 1 CLB, 1 CLS 3. 31.12.2018 4 CLP Mitte 1. 31.12.2022 (ggf. bis 2027) 8 CLB/ML 2. 15.01.2018 2 CLB/ML 3. 31.05.2019 2 CLB/ML Neukölln 31.08.2018 2 CLB/ML Pankow 1. 31.08.2018 5 Litfaßsäulen 2. 31.12.2018 3 CLB/ML 3. 31.12.2020 2 CLB/ML Reinickendorf 1. 30.04.2025 5 CLB/ML 2. 31.12.2026 2 CLB/ML 3. 31.12.2018 Keine Spandau 31.12.2018 1 CLB/ML Steglitz-Zehlendorf 31.12.2018 2 CLB/ML Tempelhof-Schöneberg 31.12.2018 4 CLB/ML Treptow-Köpenick 16.04.2019 3 WH-CLP 5 Frage 2: In welchen dieser Verträge wurden Ausschließlichkeitsrechte für welche Formate vereinbart? Antwort zu 2: Im „Toilettenvertrag“ wurde ein Ausschließlichkeitsrecht für Werbung im 4/1 Format vereinbart, im „Wartehallenvertrag“ das ausschließliche Recht, in bestimmten, von der Fa. Wall errichteten Wartehallen zu werben (ohne Formatangabe), und im „Straßenlandvertrag“ ein Ausschließlichkeitsrecht für Werbesäulen, Werbetafeln, Werbebanner/ -Flaggen, Mastenschilder, Uhrenkandelaber und solchen Wartehallen, die nicht vom Wartehallenvertrag umfasst sind. Frage 3: Wie viele Werbeflächen befanden sich jeweils in den letzten 20 Jahren im öffentlichen Straßenland? (Angabe bitte nach Jahr und Art/Format aufgeschlüsselt) Antwort zu 3: Eine Auflistung der Anzahl der Werbeflächen im öffentlichen Straßenland nach Jahren ist nicht vorhanden und auch nicht rekonstruierbar. Frage 4: Wie viele Werbeflächen sind im Rahmen der Neustrukturierung und Neuausschreibung der Werberechte vorgesehen? (bitte nach Bezirk, Art und Format aufschlüsseln) Antwort zu 4: Im Rahmen der Neuausschreibung der Werberechte wurde die folgende maximale Anzahl an Standorten für Werbeanlagen festgelegt: 169 Großwerbevitrinen (hinterleuchtet / digital) 883 Standardwerbevitrinen und Werbesäulen (hinterleuchtet / digital) 2500 Litfaßsäulen 430 Uhren Eine Aufschlüsselung nach Bezirken ist derzeit nicht möglich, weil die Entscheidung, welcher der den Werbeunternehmen in einer Standortliste vorgegebenen Standorte genutzt wird, den Werbeunternehmen obliegt und erst im Laufe des Jahres 2018 getroffen werden wird. Frage 5: In welcher Größenordnung lässt sich durch die Neuordnung der Werberechte aus Senatssicht eine Reduzierung der Werbeflächen im öffentlichen Raum erreichen? Antwort zu 5: Durch die Festlegung der maximalen Anzahl der Standorte erfolgt eine Reduzierung der Großwerbevitrinen um mehr als 30 %, der Standardwerbevitrinen und Werbesäulen um mehr als 10 % und der Litfaßsäulen um etwa 2 %. Frage 6: Welche Regelungen gelten zukünftig für bewegte Werbebilder und welche Maßnahmen will der Senat unternehmen, um die Anzahl der bewegten Werbebilder im Straßenraum zu minimieren? 6 Antwort zu 6: Es ist vorgesehen, bewegte Werbebilder strengeren Regelungen als bisher zu unterwerfen. So ist etwa beabsichtigt, die Standzeit der Werbeplakate bei Werbeanlagen mit Plakatwechsler zu verlängern. Insbesondere in Bezug auf die digitalen Werbeanlagen ist vorgesehen, dass das Abspielen von bewegten Bildern wie Filmen, Filmcuts oder Trailern oder gar von audiovisuellen Sequenzen gänzlich ausgeschlossen wird. Jegliche blitzende oder blinkende oder akustische Effekte werden untersagt. Zudem erscheint es sachgerecht, die Standzeit der elektronischen Werbebilder an die Standzeit der hinterleuchteten Werbebilder anzupassen. Allenfalls eine einmalige, punktuelle „Animation“ eines Details oder Elements während der Standzeit soll künftig noch zulässig sein. Eine Minimierung der Anzahl der bewegten Werbebilder im Straßenraum erfolgt zudem wie oben ausgeführt durch die Begrenzung der Standorte für Werbeanlagen. Berlin, den 24.08.2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11997 S18-11997