Drucksache 18 / 11 998 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) vom 07. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. August 2017) zum Thema: Neue Wege in der Drogenpolitik (II): Keine Null-Toleranz-Zonen mehr! und Antwort vom 28. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Niklas Schrader (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11998 vom 7. August 2017 über Neue Wege in der Drogenpolitik (II): Keine Null-Toleranz-Zonen mehr! ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit wann ist die Regelung zur so genannten Null-Toleranz-Zone im Görlitzer Park nicht mehr in Kraft? Zu 1.: Die Regelung zur Ausweisung des Görlitzer Parks als sogenannte „Null-Toleranz- Zone“ ist bislang von den hierfür nach der Gemeinsamen Allgemeinen Verfügung (GAV) der für Justiz, Inneres und Gesundheit zuständigen Senatsverwaltungen zur Anwendung des § 31a Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zuständigen Stellen, dem Generalstaatsanwalt und dem Polizeipräsidenten, nicht aufgehoben worden. 2. Inwieweit ist an irgendeinem anderen Ort in Berlin eine solche Regelung, wie es sie für den Görlitzer Park gab, in Kraft? Zu 2.: Eine nach Nr. II. 3. GAV mögliche Ausweisung als sog. „Null-Toleranz-Zone“ ist bisher für keinen weiteren Ort erfolgt. 3. Ist seitens des Senats eine Änderung der „Gemeinsamen Allgemeinen Verfügung zur Umsetzung des § 31 a BtMG“ - insbesondere im Hinblick auf Ziffer II.3., wonach die Einrichtung von so genannten Null- Toleranz-Zonen möglich ist - geplant und wenn ja, wie lautet der Zeitplan? Wenn nein, warum nicht? Zu 3.: Der Abstimmungsprozess zwischen den mit diesem Themenkreis befassten Senatsverwaltungen und den betroffenen Bezirken ist noch nicht abgeschlossen. Mit einer gemeinsamen Entscheidung ist in der zweiten Hälfte des Jahres 2017 zu rechnen. Berlin, den 28. August 2017 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-11998 S18-11998