Drucksache 18 / 11 999 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Michael Efler (LINKE) vom 09. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. August 2017) zum Thema: Katzenschutz in Berlin und Antwort vom 28. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Dr. Michael Efler (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11999 vom 9. August 2017 über Katzenschutz in Berlin ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Organisationen gibt es in Berlin, die sich insbesondere um den Schutz von Katzen bemühen? Zu 1.: Die genaue Anzahl der im Bereich Katzenschutz tätigen Organisationen ist dem Senat nicht bekannt. Nach Einschätzung des Senats erbringt der Tierschutzverein für Berlin und Umgebung Corporation e.V. (TVB) den bedeutendsten Beitrag zum Schutz von Katzen in Berlin. Daneben sind mehrere kleinere gemeinnützige Vereine auf lokaler bezirklicher Ebene im Katzenschutz aktiv. 2. Welche dieser unter Punkt 1 aufgeführten Organisationen verfügen über eigene und entsprechende Unterkünfte für Katzen? a.) Wie hoch sind die jeweiligen Kapazitäten der Unterkünfte? b.) Wie viele Katzen wurden jeweils im letzten Jahr (2016) in den Unterkünften versorgt? c.) Vermitteln diese Organisationen Katzen an private Haushalte? Wenn Ja, wie viele Katzen wurden jeweils im letzten Jahr (2016) vermittelt? Zu 2.: Das Tierheim des TVB betreibt in Berlin die größte Unterbringungseinrichtung für Katzen. Auch einige der oben erwähnten Vereine verfügen nach Mitteilung der Bezirke über entsprechende Unterkünfte. Zu a): Das Tierheim Berlin verfügt einschließlich der von ihm unterstützten privaten Pflege - und „Päppelstellen“ über eine Kapazität für ca. 650 Katzen. Drei der oben genannten Vereine verfügen laut Auskunft der Bezirke über eine Kapazität von 20, 30 bzw. 35 Unterbringungsplätzen . 2 Zu b): Im Jahr 2016 hat das Tierheim Berlin einen Eingang von 2.385 Hauskatzen und 240 freilebenden Katzen verzeichnet. In einer der kleineren Einrichtungen wurden laut Übermittlung des Bezirkes im Jahr 2016 sieben Katzen versorgt. Weitere Daten liegen nicht vor. Zu c): Im Jahr 2016 konnten das Tierheim Berlin 2.100 Katzen und die aufgeführte weitere kleine Einrichtung drei Katzen an neue Besitzerinnen und Besitzer vermitteln. 3. Welche dieser unter Punkt 1 aufgeführten Organisationen führen Kastrationen bei freilebenden Katzen durch und wenn ja, wie viele im letzten Jahr (2016)? Zu 3.: Im Jahr 2016 hat das Tierheim Berlin nach eigener Auskunft 147 freilebende Katzen kastriert und zusätzlich 197 Kastrationsgutscheine ausgegeben (107 für Katzenhalterinnen und Katzenhalter, 90 für Versorgerinnen und Versorger freilebender Katzen). Daneben ließ ein Verein ca. 10 Kastrationen bei freilebenden Katzen durchführen. Weitere Daten liegen nicht vor. 4. Welche dieser unter Punkt 1 aufgeführten Organisation erhalten Fördergelder vom Land Berlin und wenn ja wie viel? Zu 4.: Die dem Tierheim Berlin angegliederte Tiersammelstelle erhält vom Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben, welches dem Bezirksamt Lichtenberg angegliedert ist, eine Vergütung. Diese beschränkt sich allerdings auf Fund- und Verwahrtiere. Freilebende oder ausgesetzte Tiere gelten als herrenlos und bleiben unvergütet. Die Inobhutnahme und Reproduktionskontrolle von freilebenden Katzen werden nicht vom Land Berlin finanziell vergütet. In den Jahren 2016 und 2017 erhielten Tierschutzvereine keine Fördergelder. Jedoch sieht der Plan für den Doppelhaushalt 2018/2019 Zuschüsse für den Tierschutz insgesamt in Höhe von 175.000 € vor. 5. Gibt es eine Schätzung, wie viele freilebende Katzen es in Berlin gibt? Zu 5.: Über die Gesamtzahl der in Berlin freilebenden Katzen liegen dem Senat keine eigenen statistischen Erhebungen vor. Nach Schätzungen von Tierschützerinnen und Tierschützern sollen in Berlin zwischen ca. 17.200 und ca. 35.000 freilebende Katzen leben. 6. Gibt es spezielle Futterplätze für freilebende Katzen, die von Organisationen betreut werden und wenn ja wie viele und wo genau? Zu 6.: Futterplätze werden grundsätzlich von Privatpersonen betreut. Der TVB unterstützt viele dieser Personen durch Subventionierung bzw. Komplettfinanzierung des Futters (ca. 18.000 Dosen monatlich) und die Betreuung einer Katzenschutz-AG. An ca. 240 Futterstellen , deren genauen Standorte dem TVB bekannt sind, werden derzeit ca. 1.219 Katzen betreut. 7. Gibt es eine Schätzung wie viele Katzenhalter es in Berlin gibt? a.) Wenn Ja, gibt es eine Schätzung, wie viele davon Freigänger sind und wie viele davon Wohnungskatzen ? 3 Zu 7.: Nach Erhebungen der privaten Statista GmbH lebten 2016 in deutschen Haushalten ca. 13,4 Millionen Katzen. Über den Anteil von Freigängerkatzen kann keine Aussage getroffen werden. Erhebungen für Berlin liegen dem Senat nicht vor. Berlin, den 28. August 2017 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-11999 S18-11999