Drucksache 18 / 12 001 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Efler und Harald Wolf (LINKE) vom 09. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. August 2017) zum Thema: Nutzung solarer Strahlungsenergie 3: Gebäude der Bezirke und Antwort vom 25. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Dr. Michael Efler (Die Linke) und Herrn Abgeordneten Harald Wolf (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12001 vom 09.08.2017 über Nutzung solarer Strahlungsenergie 3: Gebäude der Bezirke ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Bezirke um Stellungnahme gebeten. Die übermittelten Angaben werden nachfolgend dargestellt. 1. Auf wie vielen und welchen Gebäuden der Berliner Bezirke wurden jeweils 2015 und 2016 Anlagen zur Produktion von Strom oder Wärme aus solarer Strahlungsenergie mit welcher Leistung installiert? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln und mit Angabe der Nutzungsart (PV oder Solarthermie), der installierten Leistung und des Jahres der Inbetriebnahme auflisten.) Zu 1.: Bezirk Nutzungsart Standort Installierte Leistung in kWp Kollektorfläche in m² Inbetriebnahme Lichtenberg PV Schule, Franz-Jacob- Str. 8,10369 Berlin 5 kWp 2016 (Wiederinbetriebnahme nach Sanierung) Treptow- Köpenick Solarthermie Schulsporthalle , Fürstenwalder Allee 182, 12589 Berlin 31 m² 2015 2 2. Auf wie vielen und welchen Gebäuden der Berliner Bezirke ist die Errichtung von Anlagen zur Produktion von Strom oder Wärme aus solarer Strahlungsenergie mit welcher Leistung geplant? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln mit Angabe der Nutzungsart (PV oder Solarthermie), der geplanten installierten Leistung und des geplanten Jahres der Inbetriebnahme auflisten.) Zu 2.: Bezirk Nutzungsart Standort Installierte Leistung in kWp Kollektorfläche in m² Geplante Inbetriebnahme Lichtenberg PV Schulneubau, Wartiner Straße 1-3, 13057 Berlin 37 KWp 2021 Mitte PV Neubau Sport- und Begegnungszentrum , Wattstraße, 13355 Berlin Offen Offen Tempelhof- Schöneberg PV Schulneubau, Tischenreuther Ring 48, 12279 Berlin 120 kWp 2020/2021 Tempelhof- Schöneberg PV Mensaneubau für Schule, Ringstraße 103-106, 12105 Berlin 15 kWp 2020 3. Wie viele Gebäude der Berliner Bezirke wurden jeweils 2015 und 2016 neu errichtet und auf wie vielen dieser Gebäude wurden Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus solarer Strahlungsenergie mit welcher Leistung installiert? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.) 4. Wenn bei Neubauten keine Anlage zur Nutzung solarer Strahlungsenergie installiert wurde, aus welchen Gründen? Zu 3. und 4.: Friedrichshain-Kreuzberg: Es wurde ein Neubau im abgefragten Zeitraum errichtet. Eine Installation von Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie erfolgte u.a. aufgrund der bestehenden Fernwärmeversorgung, mangelnder finanzieller Mittel sowie zugunsten eines Aufbaus als Gründach bzw. Retentionsdach nicht. Lichtenberg: Es wurde ein Neubau im abgefragten Zeitraum errichtet. Eine Installation von Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie erfolgte aufgrund der Dachkonstruktion und Verschattung nicht. Stattdessen verfügt der Neubau als Ersatzmaßnahme gemäß des Erneuerbare-Energie-Wärmegesetzes (EEWärmeG) über einen Anschluss an die Fernwärmeversorgung. 3 Mitte: Es wurde ein Neubau im abgefragten Zeitraum errichtet. Eine Installation von Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie erfolgte nicht, da die Bebauungsunterlagen bereits vor 7 bis 8 Jahren erstellt wurden und damals kein Fokus auf einer Errichtung einer PV-Anlage lag. Neukölln: Es wurden zwei Neubauten im abgefragten Zeitraum errichtet. Eine Installation von Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie erfolgte nicht, da die Finanzierung der geplanten Anlagen nicht genehmigt wurden, die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben und/oder die Dachflächen aufgrund von Verschattung und Ausrichtung ungeeignet waren. Steglitz-Zehlendorf: Es wurden zwei Neubauten im abgefragten Zeitraum errichtet. Eine Installation von Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie erfolgte aus vornehmlich wirtschaftlichen Gründen (Erhöhung des Baubudgets, zu hohe laufende Kosten, Unrentabilität der Anlagen) nicht. Treptow-Köpenick: Es wurden zwei Neubauten im abgefragten Zeitraum errichtet. Eine Installation von Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie erfolgte auf einem Neubau (siehe Antwort zu 1.). Bei dem anderen Gebäude wurde aufgrund der Fernwärmeversorgung auf die Installation von solaren Anlagen verzichtet. 5. Bei wie vielen Gebäuden der Berliner Bezirke fand jeweils 2015 und 2016 eine Dachsanierung statt und auf wie vielen dieser Gebäude wurden Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus solarer Strahlungsenergie mit welcher Leistung installiert? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.) 6. Wenn bei Dachsanierungen keine Anlage zur Nutzung solarer Strahlungsenergie installiert wurden, aus welchen Gründen? Zu 5. und 6.: Friedrichshain-Kreuzberg: Im abgefragten Zeitraum fanden neun Dachsanierungen statt. Eine Installation von Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie erfolgte aufgrund der Dachstatik und mangelnder finanzieller Mittel nicht. Lichtenberg: Im abgefragten Zeitraum fanden sieben Dachsanierungen statt. Eine Installation von Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie erfolgte aufgrund der Statik, des Denkmalschutzes sowie fehlender finanzielle Ressourcen nicht. Mitte: Im abgefragten Zeitraum fanden neun Dachsanierungen statt. Eine Installation von Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie erfolgte aufgrund des Denkmalschutzes , der mangelnden Wirtschaftlichkeit aufgrund der notwendigen statischen Ertüchtigung des Daches und Verschattung nicht. Neukölln: Im abgefragten Zeitraum fanden fünf Dachsanierungen statt. Eine Installation von Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie erfolgte aufgrund fehlender finanzieller Ressourcen, der Statik, des Denkmalschutzes, der mangelnden Wirtschaftlichkeit und der ungeeigneten Dachausrichtung nicht. Steglitz-Zehlendorf: Im abgefragten Zeitraum fanden neun Dachsanierungen statt. Eine Installation von Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie erfolgte aufgrund von Wirtschaftlichkeitserwägungen (siehe Antwort zu 3. und 4.) nicht. Darüber hinaus gibt es einen Beschluss des Bezirksamtes, keine Alt- bzw. sanierten Dachflächen für solche Anlagen zu verwenden. 4 Tempelhof-Schöneberg: Im abgefragten Zeitraum fanden acht Dachsanierungen statt. Eine Installation von Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie erfolgte aufgrund des Denkmalschutzes und der statischen Rahmenbedingungen nicht. Treptow-Köpenick: Im abgefragten Zeitraum fanden drei Dachsanierungen statt. Eine Installation von Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie erfolgte aus wirtschaftlichen Gründen nicht. 7. Wie viele Gebäude wurden bislang entsprechend §16 Abs. 2 EWG Bln auf die Eignung für Anlagen Erneuerbarer Energien überprüft? (Antwort bitte nach Bezirk aufschlüsseln) 8. Bis wann wird die Anforderung aus § 16 Abs.2 EWG Bln umgesetzt? Zu 7. und 8.: Die für das Energiewendegesetz Berlin (EWG Bln) zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gab an, dass entsprechend § 16 Abs. 2 EWG Bln die Bezirksverwaltungen, das Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin und die Senatsverwaltungen, die nicht Mieter dieses Sondervermögens sind, ihre Gebäude auf die Verfügbarkeit, Lage und Ausrichtung von Flächen hinsichtlich deren Eignung zur Nutzung und Aufnahme von Anlagen für die Erzeugung von erneuerbaren Energien zu überprüfen haben. Die Zuständigkeit dafür läge bei den entsprechenden gebäudeverwaltenden Liegenschaftsbereichen der Bezirke und Senatsverwaltungen sowie der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM). Eine zentrale Erfassung sei gemäß o.g. Gesetz nicht vorgesehen. Zudem seien Fristen zur Erfüllung der Verpflichtung im genannten Gesetz nicht festgelegt. Die Bezirke gaben zu den Fragen zudem folgende Auskünfte: Charlottenburg-Wilmersdorf: In den letzten Jahren wurden 40 Gebäude auf ihre Eignung geprüft, 13 Dachflächen wurden im Rahmen der Solardachbörse vermietet, vier Dachflächen wurden selbst bebaut, die übrigen Dachflächen sind aufgrund der Ausrichtung , Bauweise oder Verschattung ungeeignet. Bis Ende 2019 ist die Umsetzung der Anforderungen aus dem § 16 Abs. 2 EWG Bln geplant. Friedrichshain-Kreuzberg: Eine Prüfung erfolgte im Rahmen der Solardachbörse. Dabei wurden acht Dächer mit PV-Anlagen bestückt, ein Dach ist noch in Planung. Weitere nutzbare Dächer stehen nicht zur Verfügung. Lichtenberg: Neben dem unter der Antwort zu 2. aufgeführten Schulneubau wurde die Errichtung einer PV-Anlage auch bei einem weiteren Gebäude im Rahmen der Bebauungsplanung geprüft und in den Planungsunterlagen aufgenommen. Diese wurde jedoch nicht genehmigt. Grundsätzlich erfolgt die Überprüfung bei jeder Vorplanungs - und Bauplanungsunterlagenerstellung (VPU/BPU). Im Rahmen der Schulsanierungen werden teilw. Dächer ertüchtigt, um PV-Anlagen zu errichten. Darüber hinaus sind bereits zwölf Schul- und Sporthallendächer an PV- Anlagenbetreiber vermietet. Ferner betreibt der Bezirk selbst zwei PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 9,4 kWp. Mitte: Bisher wurden mehr als die Hälfte der Liegenschaften überprüft. Eine Umsetzung des § 16 Abs. 2 EWG Bln wird im 2. Quartal 2018 angestrebt. 5 Neukölln: Es wurden fünf Gebäude bzw. Dächer überprüft. Eine zeitnahe Umsetzung des § 16 Abs. 2 EWG Bln ist aufgrund der derzeitigen haushaltlichen Voraussetzungen nicht möglich. Steglitz-Zehlendorf: Bisher erfolgte keine Prüfung aufgrund mangelnder finanzieller und personeller Ressourcen. Tempelhof-Schöneberg: Eine derartige Prüfung erfolgte bereits vor Inkrafttreten des EWG Bln. Treptow-Köpenick: Es wurden bereits 135 Liegenschaften geprüft. Die Umsetzung des § 16 Abs. 2 EWG Bln wird damit als erfüllt betrachtet. Berlin, den 25. August 2017 In Vertretung Christian R i c k e r t s ............................................................ Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe S18-12001 S18-12001