Drucksache 18 / 12 017 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 07. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. August 2017) zum Thema: Soziale und Grüne Infrastruktur - Kleingartenanlagen im Bezirk Tempelhof- Schöneberg und Antwort vom 24. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Marion Platta (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12017 vom 07. August 2017 über Soziale und Grüne Infrastruktur - Kleingartenanlagen im Bezirk Tempelhof- Schöneberg Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg um eine Stellungnahme zur Frage 1 gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: Welchen Stand hat die Erarbeitung des bezirklichen Infrastrukturkonzeptes für soziale und grüne Infrastruktur im Bezirk Tempelhof-Schöneberg? Antwort zu 1: Der vom Bezirk Tempelhof-Schöneberg erarbeitete Entwurf des Soziale Infrastruktur- Konzeptes (SIKo 2016) befindet sich derzeit im Stellungnahmeverfahren der Senatsverwaltungen. Frage 2: Welche Hinweise zur Bearbeitung des Strukturkonzeptes hat der Senat an den Bezirk für die grüne Infrastruktur gegeben? Antwort zu 2: Die fachlich-inhaltliche Begleitung der Erstellung der SIKo 2016 in den Bezirken erfolgt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in Zusammenarbeit mit den Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Familie; für Inneres und Sport; für Umwelt, 2 Verkehr und Klimaschutz, sowie für Kultur und Europa. Durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wurden den Bezirken grundsätzliche „Bearbeitungshinweise“ zur Erstellung der SIKo übermittelt. Danach sind als Grundlage der SIKo die jeweiligen fachlichen Entwicklungsplanungen (Bezirk / Senat) zu berücksichtigen und die bezirklichen Fachämter verbindlich einzubeziehen. Die Einbeziehung der jeweiligen Senatsverwaltungen erfolgt über das Stellungnahmeverfahren. Frage 3: Wie bewertet der Senat die bisherigen Ergebnisse bei der Erarbeitung des Strukturkonzeptes hinsichtlich vorbereitender Untersuchungen für den Stadtvertrag zur langfristigen Erhaltung der Grün-, Frei- und Naturflächen bzw. die Freiraumoffensive in der Stadt? Antwort zu 3: Die Sozialen Infrastrukturkonzepte stellen im Hinblick auf ihre spezifische Fragestellung keine geeignete Grundlage für die Erarbeitung eines Stadtvertrages dar, da sie nur einzelne Aspekte berücksichtigen wie z.B. Freianlagen von Einrichtungen des Sports und sozialer Infrastruktureinrichtungen. Frage 4: Welcher Bedarf an Kleingartenflächen als Teil der grünen aber auch sozialen Infrastruktur ist aufgrund des bereits erfolgten und des künftigen Bevölkerungszuwachses für den Bezirk bekannt bzw. zu erwarten? Frage 5: Wenn der Bezirk Tempelhof-Schöneberg den Bedarf an Kleingartenflächen im Bezirk nicht decken kann, welche Vorschläge hat der Senat zur Lösung? Frage 6: Welche der Kleingartenanlagen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg befinden sich jeweils in Verwaltung der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH bzw. des Liegenschaftsfonds Berlin bzw. des Sonderimmobilienvermögens des Landes Berlin (SILB), in bezirklicher Fachverwaltung oder in welchen sonstigen Verwaltungen und Vermögen? Frage 7: Welche Kleingartenanlagen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg sind durch Bebauungspläne gesichert und bei welchen Kleingartenanlagen befindet sich ein Bebauungsplan mit welchen Zielen in Erarbeitung? Frage 8: Welchen Erkenntnisstand hat der Senat zur Positionierung des Bezirkes (BA und/oder BVV) zum Schutz der Kleingärten in dem Bezirk? Frage 9: In welcher Art und Weise wird der Senat die Umsetzung von Beschlüssen aus dem Bezirk zur Sicherung von Kleingartenanlagen unterstützen? Frage 11: Welche Ausgleichsflächen wurden für Kleingartenanlagen, die aufgegeben wurden, bereitgestellt und welche stehen künftig im Bezirk bzw. in anderen Bezirken oder auch anderen Bundesländern zur Verfügung? 3 Antwort zu 4 bis 9 und 11: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz überarbeitet zurzeit den Kleingartenentwicklungsplan, in dessen Rahmen eine umfassende Recherche zum Bestand und künftigen Bedarf erfolgt. Die in der Schriftlichen Anfrage erbetenen umfangreichen Daten und sonstigen Angaben stehen angesichts der noch nicht abgeschlossenen Datenerhebung und -analyse und der noch ausstehenden notwendigen Abstimmungen mit den Bezirksämtern und Kleingartenverbänden aktuell noch nicht zur Verfügung. Öffentlich zugängliche Informationen zum derzeitigen Kleingartenbestand und zu Bebauungsplanverfahren stehen auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zur Verfügung. Link: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/geoinformation/fis-broker/ Frage 10: In welchen Kleingärten fanden bisher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in die Natur und Landschaft statt oder sind geplant? Antwort zu 10: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen von gesamtstädtischer oder besonderer ökologischer Bedeutung wurden bisher von Seiten der obersten Naturschutzbehörde nicht in Kleingartenanlagen verortet (siehe: Kompensationsflächen-Informationssystem (KIS); Link: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/geoinformation/fis-broker/.) Die bezirklichen Übersichten über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen befinden sich in der Erarbeitung, es ist aber davon auszugehen, dass nur im Ausnahmefall Kleingärten als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme festgelegt wurden. Grundsätzlich ist festzustellen, dass Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Kleingartenanlagen nur mit einem sehr hohen Kontroll- und Verwaltungsaufwand realisiert werden können, da mit den Eigentümern, Pächtern und Unterpächtern jeweils Verträge zu schließen sind und ggf. auch Widersprüche zu den Nutzungsbedingungen existieren. Frage 12: In welchen Fällen ist es im Bezirk Tempelhof-Schöneberg bisher mit oder ohne Unterstützung des Senates gelungen im Rahmen der Schaffung von neuem Wohnraum die Investoren zu verpflichten, mieternahe neue Gärten zu schaffen? Antwort zu 12: Der Senat kann keine konkreten Fälle benennen. Berlin, den 24.08.2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12017 S18-12017