Drucksache 18 / 12 019 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 07. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. August 2017) zum Thema: Soziale und Grüne Infrastruktur – Kleingartenanlage Am Stadtpark I und Antwort vom 25. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Marion Platta (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12019 vom 07. August 2017 über Soziale und Grüne Infrastruktur - Kleingartenanlage Am Stadtpark I Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Was sehen die Planungen des Senats für die landeseigenen Flächen der KGA „Am Stadtpark I“ nach 2020 vor? Frage 2: Was spricht aus Sicht des Senates für eine dauerhafte Sicherung der KGA „Am Stadtpark I“? Frage 4: Welche Bindung hat die noch nicht vollständig umgesetzte Zielsetzung des B-Plans IX-118, der mit dem Verordnungserlass vom 30.06.1977 durch den Senat festgesetzt wurde, nach heutigem Planungsrecht? Frage 5: Welchen aktuellen Bedarf gibt es für die mit dem B-Plan IX-118 überbaubare Flächen für den Gemeinbedarf „Schule“? Antwort zu 1., 2., 4. und 5: Die Kleingartenanlage Am Stadtpark I umfasst eine Fläche von 2,8 ha und gliedert sich in vier Teilflächen. Drei Teilflächen befinden sich im Eigentum des Bezirksamtes Charlottenburg- Wilmersdorf, eine Teilfläche mit ca. 0,5 ha ist in Privateigentum. Für den überwiegenden Teil der landeseigenen Fläche weist der Bebauungsplan IX-118, der weiterhin rechtsverbindlich ist, einen Schulstandort aus. Ob der Bedarf aktuell noch besteht, kann erst nach Auswertung der bezirklichen Infrastruktur beurteilt werden. Der Senat bittet um Verständnis, dass derzeit daher noch keine Aussagen für die Zeit nach 2020 bzw. bezüglich einer Sicherung der Kleingartenanlage getroffen werden können. 2 Frage 3: Welche Aussicht auf Erfolg hätte aus heutiger Sicht die Beantragung zur Festsetzung eines Gartendenkmals für die Kolonie Am Stadtpark I (oder auch einem Teil davon), die als Beispiel für die Anlage von Kleingärten am Rand eines Volksparks nach dem 1. Weltkrieg von historischer Bedeutung ist? Antwort zu 3: Die Aussicht auf Erfolg kann mit dem jetzigen Planungs- und Informationsstand nicht beurteilt werden. Die Kleingartenanlage Am Stadtpark I wurde bisher auch seitens der Gartendenkmalinventarisation des Landesdenkmalamts weder erfasst noch bewertet. Voraussetzung für die Begründung der Denkmaleigenschaft von Objekten durch das Denkmalschutzgesetz Berlin vom 24. April 1995 ist die geschichtliche, künstlerische, wissenschaftliche oder städtebauliche Bedeutung nach § 2 Absatz 2 Satz 1. Inwieweit dies für die Kleingartenanlage zutrifft, kann nur durch Recherchen im Rahmen einer denkmalfachlichen Prüfung seitens des Landesdenkmalamts geklärt werden. Frage 6: Wann ist der Auszug der Nelson-Mandela-Schule geplant und welche Nutzung ist nach dem Auszug für das Schulgebäude Babelsberger Str. 24-25 vorgesehen? Antwort zu 6: Hierzu wird auf die Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur Schriftlichen Anfrage Drs. 18/10207 verwiesen. Berlin, den 25.08.2017 In Vertretung J e n s – h o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12019 S18-12019