Drucksache 18 / 12 020 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 07. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. August 2017) zum Thema: Städtische Nutzungen gleichberechtigt nebeneinander – Wohnen und Gärtnern in der Stadt und Antwort vom 25. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Marion Platta (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12020 vom 07.08.2017 über Städtische Nutzungen gleichberechtigt nebeneinander - Wohnen und Gärtnern in der Stadt Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Nach welchen Kriterien erfolgte die Zusammensetzung des Begleitkreises zur Fortschreibung des Stadtentwicklungsplans (StEP) Wohnen 2030? Frage 2: Auf welcher Grundlage wurden nach welchen Gesichtspunkten die Mitglieder des Begleitkreises ernannt? Antwort zu Frage 1 und 2: Der Begleitkreis soll ein möglichst breites Spektrum der unterschiedlichen Interessenlagen im Themenfeld Wohnen abbilden, wie z.B. Immobilienwirtschaft, Mieter-, Naturschutz-, Sozialverbände, Initiativen der Stadtgesellschaft, Bezirksvertreter, unabhängige Experten usw. Um bei der großen Vielfalt arbeitsfähig zu bleiben, wurden die zahlreichen Interessengruppen gebeten, sich jeweils auf eine gemeinsame Vertretung zu verständigen. Frage 3: Welche inhaltlichen Zielsetzungen (ggf. mit Richtwerten bzw. Minimalzielwerten) verbergen sich in den folgenden acht Leitlinien, die vom Begleitkreis im Juni 2017 beschlossen wurden? • Sozial und funktional vielfältige Quartiere schaffen und erhalten. • Kompakte Stadt lebenswert gestalten und ausbauen. • Stadtentwicklung integriert betreiben. • Baukulturelle und architektonische Qualität sicherstellen. • Siedlungsstruktur im regionalen Kontext weiterentwickeln. • Bezahlbaren Wohnraum für alle schaffen und bewahren. • Stadtentwicklung ökologisch und klimagerecht gestalten. • Stadtentwicklung als partizipativen Prozess der Stadtgesellschaft betreiben. Antwort zu Frage 3: Die inhaltliche Ausfüllung und Konkretisierung der Leitlinien erfolgt in der zweiten Phase des StEP Wohnen 2030, die im Spätsommer 2017 beginnt. 2 Frage 4: In welchem zeitlichen und personellen Zusammenhang werden die Fortschreibung bzw. Überarbeitung des StEP Wohnen und des Kleingartenentwicklungsplans in den Senatsverwaltungen bearbeitet? Frage 5: Welche der im Anhang des StEP Wohnen 2025 genannten Kleingartenanlagen werden nach bisherigem Stand und den Richtlinien der Regierungspolitik 2016 bis 2021 – hier insbesondere „Kleingärten dauerhaft sichern“ -aus der Liste „Für Wohnungsbau vorgesehene Kleingartenanlagen (KGA)“ gestrichen und für die dauerhafte Sicherung vorbereitet? Antwort zu Frage 4. und 5.: Die Erarbeitung des StEP Wohnen erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der für das Kleingartenwesen und damit für den Kleingartenentwicklungsplan zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. In diesem Rahmen wird ein gemeinsamer Vorschlag erarbeitet werden, welche KGA aus der Liste "Für Wohnungsbau vorgesehene Kleingartenanlagen (KGA)“ gestrichen und für die dauerhafte Sicherung vorbereitet werden können. Ziel ist eine möglichst zeitgleiche Vorlage an den Senat. Frage 6: Welche einzelnen Bearbeitungsschritte, Beteiligungsprozesse (einschließlich Fachgespräche und Workshops) und Zeitleisten hat der Senat für die Überarbeitung des Kleingartenentwicklungsplans bisher unternommen und sind weiter vorgesehen? (gern in Tabelle und bitte hier auch beantworten: Wie werden die Bezirke in die Überarbeitung einbezogen? Wann ist beabsichtigt, das Abgeordnetenhaus einzubinden?) Antwort zu Frage 6: Einberufung Steuerungsgruppe (bestehend aus zwei Vertretern des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V., je einem Vertreter der Bezirksämter Neukölln und Pankow und Vertretern von SenUVK und SenStadtWohn 28.10.2015 Ausschreibung/Beauftragung Planungsbüro I. Quartal 2016 Fachgespräch Kleingärten 27.05.2016 Erfahrungsaustausch mit anderen Städten und Kleingartenverbänden 17.10.2016 Sitzungen der Steuerungsgruppe 10.12.2015 28.01.2016 22.04.2016 19.05.2016 01.09.2016 23.11.2016 12.04.2017 24.05.2017 21.06.2017 19.07.2017 Datenanalyse und Auswertung der Bestandsdaten III./IV. Quartal 2017 Abstimmungen mit den Bezirken ab Oktober 2017 Vorlage eines 1. Arbeitsentwurfs Ende 2017 Abstimmungen des Arbeitsentwurfs mit Verbänden, Gremien, Verwaltungen 1.Halbjahr 2018 Überarbeitung des Entwurfs III. Quartal 2018 Beschlussfassung Senat und Abgeordnetenhaus Ende 2018 3 Frage 7: In welcher Weise wird der Beteiligungsprozess zur Überarbeitung des Kleingartenentwicklungsplans dokumentiert und veröffentlicht? Antwort zu Frage 7: Der Prozess wird im Internet dokumentiert und veröffentlicht werden. Frage 8: Mit welchen Instrumenten soll der teilweisen schon vorhandenen Unterversorgung mit Grünflächen und Kleingärten auch im Hinblick auf den prognostizierten Bevölkerungszuwachs und Wohnungsneubau entgegengewirkt werden? Antwort zu Frage 8: Der Senat strebt einen Stadtvertrag (Charta für das Berliner Stadtgrün) zur dauerhaften Erhaltung wichtiger Grün-, Frei- und Naturflächen an. Werden Kleingärten in Anspruch genommen, werden Ersatzparzellen durch Neuanlage oder Parzellenteilung bereitgestellt. Frage 9: Welche Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen sind auf Grundlage welcher Beschlüsse bis 2025 zur Umnutzung für soziale oder technische Infrastruktur vorgesehen (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? Antwort zu Frage 9: Eine Benennung der landeseigenen Kleingartenanlagen, die für soziale und technische Infrastrukturmaßnahmen bis 2025 vorgesehen sind, ist erst nach Auswertung der bezirklichen Infrastrukturkonzepte möglich. Frage 10: Welche Kleingartenflächen sind gegenwärtig im Portfolio der BIM enthalten und sind auf Grundlage welcher Beschlüsse zur Vermarktung an private Unternehmen vorgesehen? Antwort zu Frage 10: Folgende Kleingartenanlagen (KGA) sind nach Kenntnis von SenUVK im Portfolio der BIM enthalten: KGA Borussia Im Portfolioausschuss wurde für die KGA Borussia eine Rückübertragung in das Fachvermögen des Bezirks für eine Nutzung als Schule/Kita beschlossen. Eine Vermarktung der KGA ist somit nicht vorgesehen. KGA Friede und Arbeit Die KGA Friede und Arbeit wurde mit Einbringungsvertrag am 27.01.2015 an die Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH mit dem Ziel der Errichtung von Geschosswohnungsbau übertragen. Grundlage war die Weisung des Gesellschafters vom 17.12.2014 an den Liegenschaftsfonds. Pächter war der Bezirksverband der Kleingärtner e.V. Tempelhof. Der Pachtvertrag wurde von der Wohnungsbaugesellschaft übernommen. 4 KGA Am Orchideenweg Im Portfolioausschuss wurde für die KGA Am Orchideenweg ein Halten im Landesvermögen als Grünfläche beschlossen. Eine Vermarktung der KGA ist somit nicht vorgesehen. KGA Buschkrugtal Die Befassung der KGA Buschkrugtal im Portfolioausschuss steht noch aus. Der Bezirk sowie die Hauptverwaltungen haben im Rahmen der Clusterung über den zukünftigen Umgang mit der Liegenschaft zu entscheiden. KGA Fliedergrund Auf Grundlage eines Beschlusses des Steuerungsausschusses wurde ein Bieterverfahren für die KGA Fliedergrund abschließend durchgeführt. Der Verkauf der Liegenschaft ist für 2017 geplant. KGA Grüner Stern Auf Grundlage eines Beschlusses des Steuerungsausschusses wurde ein Kaufvertrag für die Flächen der KGA Grüner Stern geschlossen und beurkundet. Die Zustimmung des Aufsichtsrates des Liegenschaftsfonds steht aus. KGA Neuhofer Str. Die Befassung der KGA Neuhofer Str. im Portfolioausschuss steht noch aus. Der Bezirk sowie die Hauptverwaltungen haben im Rahmen der Clusterung über den zukünftigen Umgang mit der Liegenschaft zu entscheiden. KGA Zittauer Str. Im Portfolioausschuss wurde für die KGA Zittauer Str. ein Halten im Landesvermögen als Grünfläche beschlossen. Eine Vermarktung der KGA ist somit nicht vorgesehen. KGA Am Brocken II Die Befassung der KGA Am Brocken II im Portfolioausschuss steht noch aus. Der Bezirk sowie die Hauptverwaltungen haben im Rahmen der Clusterung über den zukünftigen Umgang mit der Liegenschaft zu entscheiden. Frage 11: Welche Informationen liegen dem Senat über Nutzungsänderungen auf privatem Kleingartenland vor? Antwort zu Frage 11: Zu folgenden privaten Kleingartenanlagen liegen der SenUVK Informationen über Nutzungsänderungen, Verkaufsabsichten oder Bedenken gegen die Sicherung der KGA über Bebauungspläne vor: KGA Am Bahnhof Wilhelmsruh KGA Hoffnung KGA Humboldt (Teil Graue Schule) KGA Sorgenfrei KGA Steintal KGA Aufbau KGA Hiltrudstraße KGA Eugen-Kleine-Brücke KGA Parkkolonie KGA Wiesbaden 5 Frage 12: Wie viele Flächen und Parzellen wurden seit der Antwort zu Frage 1 in Drucksache 17/17548, also seit 2015, in Berlin für andere und für welche Zwecke in Anspruch genommen, und wie viele Flächen wurden neu geschaffen? (Bitte nach Bezirken und Eigentümer aufschlüsseln) Antwort zu Frage 12: Folgende KGA wurden 2016/2017 geräumt: Charlottenburg-Wilmersdorf : KGA Oeynhausen, private Teilfläche Neukölln: KGA Grüner Stern, BIM Pankow: KGA Am Nesselweg, privat Es wurden keine Kleingartenanlagen neu angelegt, es wurden lediglich in einigen Bezirken bestehende Kleingartenanlagen erweitert. Berlin, den 25.08.17 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-12020 S18-12020