Drucksache 18 / 12 022 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) vom 14. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. August 2017) zum Thema: Sprach- und Integrationskurse für alle Asylbewerber, Teil 1 und Antwort vom 01. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12022 vom 14. August 2017 über Sprach- und Integrationskurse für alle Asylbewerber, Teil 1 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Möglichkeit haben Personen, die die Kriterien des BAMF nicht erfüllen, in Berlin trotzdem an Sprach- und Integrationskursen teilzunehmen? Im Koalitionsvertrag heißt es auf Seite 115: „Die Koalition setzt sich auf Bundesebene für die Öffnung der Integrationskurse des BAMF für alle Geflüchteten unabhängig vom Aufenthaltsstatus und von der ‚Bleibeperspektive’ ein. Bis dahin wird die Koalition auf Landesebene Deutschkurse auch für diejenigen, die bisher von den Angeboten des BAMF ausgeschlossen sind, anbieten und bedarfsdeckend ausbauen.“ Zu 1.: Der Senat verfolgt ein Konzept der frühen Sprachförderung für alle Geflüchteten, das aus Sprach- und Wertekursen besteht. Der Deutschspracherwerb ist Schlüssel zur Integration in alle Lebensbereiche und eine wesentliche Voraussetzung für den Zugang zum Arbeitsmarkt. Geflüchtete, die nicht berechtigt sind, an einem vom Bund finanzierten Integrationskurs teilzunehmen, haben die Möglichkeit im Rahmen der landesfinanzierten Deutschkurse in Berlin einen Sprachkurs an einer der zwölf Berliner Volkshochschulen zu absolvieren. Die kostenlosen Basiskurse umfassen bis zu 400 Unterrichtseinheiten und können bis zum Sprachniveau A2 führen. Alle Personen, die nachträglich eine Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs erhalten, wechseln nach Abschluss des laufenden Moduls in einen vom Bund finanzierten Integrationskurs. Nach Abschluss eines Basissprachkurses ist der Besuch eines berufsbezogenen Deutschkurses möglich. Die berufsbezogene Deutschförderung wird aus Mitteln des 2 Landes, kofinanziert durch Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds, gefördert und steht all denen offen, die keinen Zugang zu einem berufsbezogenen Deutschkurs gem. § 45a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) haben. Diese Kurse umfassen ebenfalls 400 Unterrichtseinheiten und führen bis zum Sprachniveau B1. Für junge Menschen bis 25 Jahre (in Ausnahmefällen bis 27 Jahre) ist zudem die Teilnahme an dem Programm „Ausbildung in Sicht“ (AiS) der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Abteilung Arbeit, möglich. Dieses wird mit Landesmitteln, kofinanziert durch Mittel des Europäischen Sozialfonds, gefördert. AiS beinhaltet berufsbezogenen Deutschunterricht und Berufsorientierung. Für arbeitslos gemeldete Geflüchtete besteht außerdem die Möglichkeit, im Rahmen des Programmes „Qualifizierung vor Beschäftigung“ (QvB) der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Abteilung Arbeit, berufsbezogene Deutschförderung zu erhalten. Bis Ende 2017 stehen berufsbezogene Sprachkurse mit dem Ziel B2/C1 im Rahmen des ESF-BAMF-Programmes zur Verfügung. Diese stehen allen Asylsuchenden mit einem zumindest nachrangigen Arbeitsmarktzugang offen. Der Einstieg ist mit einem Sprachniveau ab A1 möglich. 2. Wurden diesbezüglich bereits Maßnahmen beschlossen und wenn ja: Welche dieser Maßnahmen wurden bereits umgesetzt? Zu 2.: Seit 2014 stehen Landesmittel für Deutschförderung für Geflüchtete bereit, die keinen Zugang zu Integrationskursen haben. Die Volkshochschulen haben Mitte 2014 mit dem Kursaufbau begonnen und führen die Basissprachkurse seither erfolgreich durch. Die Basissprachkurse für Geflüchtete wurden in Umsetzung des Masterplans für Integration und Sicherheit mit zusätzlichen Mitteln bedarfsgerecht ausgebaut und qualitativ optimiert. Die landesfinanzierten berufsbezogenen Deutschkurse laufen seit Juni 2016. Im Programm „Ausbildung in Sicht“ wurden 2016 explizit zusätzliche Plätze für Geflüchtete angeboten. 3. Wie viele Mittel werden im Berliner Doppelhaushalt 2018/19 für diese Kurse bereitgestellt und unter welchen Titeln? Zu 3.: Im Entwurf des Berliner Doppelhaushaltsplans 2018/19 werden insgesamt 10.450.000 € für Deutschkurse vorgesehen. 2018: In 2018 werden insgesamt 5.180.000 € für die Sprachförderung zur Verfügung gestellt. Davon entfallen im Kapitel 1120 / Titel 68406 (Teilansatz 5) 4.380.000 € auf die Basis- und Aufbausprachkurse an den Volkshochschulen und zusätzlich 400.000 € auf die landesseitige Ko-Finanzierung der berufsbezogenen Deutschkurse. Zudem sind im Kapitel 1120 / Titel 68495 weitere 400.000 € für die Ko-Finanzierung der berufsbezogenen Deutschkurse vorgesehen. 3 2019: In 2019 werden insgesamt 5.270.000 € für die Sprachförderung zur Verfügung gestellt. Davon entfallen im Kapitel 1120 / Titel 68406 (Teilansatz 5) 4.470.000 € auf die Volkshochschule und 400.000 € auf die landesseitige Ko-Finanzierungen der berufsbezogenen Deutschkurse. Im Kapitel 1120 / Titel 68495 sind weitere 400.000 € für die Ko-Finanzierung der berufsbezogenen Deutschkurse vorgesehen. Berlin, den 01. September 2017 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-12022 S18-12022