Drucksache 18 / 12 023 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 10. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. August 2017) zum Thema: Elektronisches Klassenbuch: Ergebnis Evaluation Erprobungsphase und Antwort vom 30. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 10/12023 vom 10. August 2017 über Elektronisches Klassenbuch: Ergebnisse Evaluation Erprobungsphase ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Im März 2012 kündigte Senatorin Scheeres die Einführung des elektronischen Klassenbuchs als technische Unterstützung bei schulischen Maßnahmen zur Verringerung der Schuldistanz an. Laut Drucksache 17/15573 war die Pilotphase an zehn interessierten Schulen geplant, fand jedoch nur an einer Schule statt. Des Weiteren wurde in der genannten Drucksache ein Evaluationsbericht des Projektes angekündigt. Was ist das Ergebnis der Gesamtevaluation? a) Wann und von wem wurde der Evaluationsbericht erstellt? b) Wo ist der Evaluationsbericht öffentlich einzusehen? c) Wurde der Evaluationsbericht dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie, dem Ausschuss Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit und/oder dem Hauptausschuss vorgelegt? Zu 1.: Mit der Evaluation wurde festgestellt, dass das elektronische Klassenbuch isoliert betrachtet kein Wundermittel zur Verringerung der Schuldistanz ist. Vielmehr bedarf es zur Reduzierung unentschuldigter Fehlzeiten eines schulspezifischen Konzepts, das eine Reihe von geeigneten Maßnahmen enthält, mit denen die Pädagoginnen und Pädagogen präventiv tätig werden bzw. gezielt auf Schuldistanz reagieren. Das elektronische Klassenbuch kann ein solches Konzept sinnvoll ergänzen und in technischer Hinsicht bestimmte Anliegen unterstützen. a) Der Evaluationsbericht wurde im Februar 2015 durch die für Bildung zuständige Senatsverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Oberstufenzentrum (OSZ) Kraftfahrzeugtechnik erstellt. b) Der Bericht kann bei der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung eingesehen werden. c) Nein - eine diesbezügliche Auf-/Anforderung ist nicht bekannt. - - 2 2. Die in der Drucksache 17/15573 veröffentlichte vorläufige Einschätzung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend, Wissenschaft und Forschung des Pilotprojektes „Elektronisches Klassenbuch“ konnte keinen direkten Zusammenhang zwischen der Anzahl der Fehlzeiten und einem Einsatz des elektronischen Klassenbuches feststellen, da die für die Darstellung der Entwicklung notwendigen Vergleichswerte fehlen würden. Wie wurde dieser Umstand in der Gesamtevaluation berücksichtigt? a) Ist eine Auswertung der Wirksamkeit dieser Maßnahme zur Verringerung der Schuldistanz unter diesen Umständen überhaupt möglich? b) Was hat die Senatsverwaltung unternommen, um weitere Schulen in das Pilotprojekt miteinzubeziehen, nachdem klar wurde, dass 9 der 10 ursprünglich ausgewählten Modellschulen nicht an dem Pilotprojet teilnehmen würden? c) Wurde im Schuljahr 2015/16 wie angekündigt die Erprobung an einer Integrierten Sekundarschule sowie einer Grundschule begonnen um somit die Test- und Evaluationsgrundlage zu vergrößern? d) Wenn ja, wurden die Ergebnisse im Evaluationsbericht der Gesamtmaßnahme berücksichtigt? e) Wenn nein, warum nicht? Zu 2.: Die Gesamtevaluation bestätigt die Aussage der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/15573. a) Insgesamt ist festzustellen, dass keine konkreten Aussagen über die alleinigen pädagogischen Wirkungen des elektronischen Klassenbuchs getroffen werden können . Der SMS-Versand ist nicht die exponierte Maßnahme zur Verringerung der Schuldistanz, sondern dient vielmehr der technischen Unterstützung von Maßnahmen eines geeigneten schulischen Konzepts. Dies bestätigen auch die beteiligten Lehrkräfte, die sich über das elektronische Klassenbuch als digitales Hilfsmittel bei der Erfassung und Dokumentation der Fehlzeiten zufrieden äußern. b) Im Jahr 2014 wurde eine weitere Schule bezüglich der Teilnahme an einem Pilotbetrieb ausgewählt. c) Im Jahr 2015 wurde eine Grundschule mit insgesamt drei Standorten in den Pilotbetrieb einbezogen, um die Test- und Evaluationsgrundlage zu vergrößern. d) Die bis dato zur Verfügung gestandenen Evaluationsergebnisse wurden berücksichtigt . Insbesondere wurde an dieser Schule vorab eine Prozessanalyse durchgeführt . In dem damit eingehenden Beratungsprozess wurde der Zusammenhang zwischen Prozessanalyse und dem zu erwartendem Pilotprozess intensiv besprochen . 3. An welchen Schulen in Berlin wird derzeit ein elektronisches Klassenbuch verwendet? a) Wenn an keiner, warum wurde auch an den Schulen, die bereits ein elektronisches Klassenbuch eingeführt hatten, der Betrieb eingestellt? b) Warum wurde das Projekt nicht weiterverfolgt? c) Welche Kosten hat das Projekt insgesamt verursacht? Zu 3.: Eine Erhebung über Schulen, die das elektronische Klassenbuch im Einsatz haben, wurde von der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung nicht durchgeführt. Die Anzahl der Schulen, die das elektronische Klassenbuch im Einsatz haben, ist daher nicht bekannt. Bekannt ist, dass beide Pilotschulen das elektronische Klassenbuch im Einsatz haben. a) Der Betrieb, der durch die für Bildung zuständige Senatsverwaltung in der Pilotphase betreuten Schulen, wurde nicht eingestellt. b) Der Einsatz des elektronischen Klassenbuchs entfaltet seine verwaltungstechnische Optimierung erst im Zusammenhang mit einer Schulmanagementsoftware. - - 3 Die für Bildung zuständige Senatsverwaltung hat demzufolge in der aktuellen Projektphase den Fokus auf die Anpassung und den Roll-Out der Schulmanagementsoftware gelegt und das Projekt elektronisches Klassenbuch zurückgestellt. c) Für die zur Verfügung Stellung von 80 Endgeräten, die für Datenschutz- und Datensicherheit erforderliche Erweiterung der IT-Infrastruktur und erforderliche Software entstanden für den Pilotbetrieb am OSZ Kraftfahrzeugtechnik Kosten in Höhe von ca. 141.000 €. Gemeinkosten für den Betrieb (technischer und fachlicher Support , Energiekosten vor Ort etc.) wurden nicht separat erfasst. 4. Wurde nach dem Abschluss des Pilotprojektes ein Vergleich zwischen der in der Maßnahme verwendeten Software sowie weiteren Software-Anbietern für elektronische Klassenbücher, die in anderen EU-Ländern und auch anderen Bundesländern erfolgreich mit Schulen zusammenarbeiten, auf ihre Brauchbarkeit für Berliner Schulen gezogen? a) Wenn nein, warum nicht? b) Gab es einen Erfahrungsaustausch mit den Projektleitern ähnlicher Maßnahmen in anderen EU-Ländern und anderen Bundesländern und wie wurden die Ergebnisse eines solchen Austauschs festgehalten und in der weiteren Projektplanung berücksichtigt? Zu 4.: Ein derartiger Vergleich auf Brauchbarkeit unter Software-Anbietern wurde nicht gezogen. a) Das Projekt elektronisches Klassenbuch ist vorerst zurückgestellt. Es ist zu erwarten , dass sich bis zu einer möglichen Wiederaufnahme des Projektes das Marktangebot verändern wird und frühestens dann ein solcher Vergleich sinnvoll ist. b) Einen gezielten Länder/Europaweiten Austausch zum Thema elektronisches Klassenbuch hat es nicht gegeben. 5. Laut Presseberichten soll im Laufe des Roll-outs der Berliner LUSD (Lehrkräfte-Unterrichts-Schul- Datenbank) in den nächsten Jahren auch die Einführung des elektronischen Klassenbuchs stattfinden. Wie hängen beide Projekte zusammen? Gibt es Synergiepotentiale? a) Wird weiter daran festgehalten, die Software „WebUntis“ der Firma Gruber & Petters für das elektronische Klassenbuch zu verwenden? b) Wird die Software für das elektronische Klassenbuch über eine (offene) Schnittstelle mit der LUSD verbunden? Wer stellt diese Schnittstelle zur Verfügung und welche Kosten verursacht dies? c) Wie werden die Ergebnisse der Erprobungsphase bei der Einführung des elektronischen Klassenbuches berücksichtigt? d) Können die Schulen, an denen das elektronische Klassenbuch bereits getestet wurde, die zu diesem Zwecke angeschafften IT-Komponenten nachnutzen oder müssen sie neue einführen? Zu 5.: Nach erfolgreichem Roll-Out der Berliner LUSD ist die Wiederaufnahme des Projektes zur Einführung des elektronischen Klassenbuchs geplant. Es ist grundsätzlich mit erheblichen Synergiepotentialen zu rechnen, da in der Berliner LUSD Stamm-, Klassen- und Unterrichtsdaten der Schülerinnen und Schüler geführt werden, die im elektronischen Klassenbuch benötigt werden; die Fehlzeiten und Leistungsdaten aus dem elektronischen Klassenbuch werden für die Zeugnisschreibung in der Berliner LUSD ebenfalls benötigt. a) Welche konkrete Software für das elektronische Klassenbuch verwendet werden soll, muss nach Wiederaufnahme des Projektes entschieden werden. - - 4 b) Die Berliner LUSD verfügt über eine Schnittstelle zum elektronischen Klassenbuch. Die Schnittstelle wurde im Rahmen des Anpassungsbudgets an die Berliner Bedarfe realisiert. c) Im Rahmen der Wiederaufnahme eines Projektes zum elektronischen Klassenbuch werden die Ergebnisse der Pilotphase berücksichtigt. d) Nach derzeitigem Stand können die angeschafften IT-Komponenten nachgenutzt werden. 6. Gibt es einen konkreten Zeitplan zur Einführung des elektronischen Klassenbuchs in weiteren oder gar in allen allgemeinbildenden Schulen Berlins? a) Wenn ja, wie sieht dieser aus? b) Wenn nein, wann wird mit der Planung begonnen? c) Welche Kosten wurden für die Maßnahme eingeplant? Zu 6. a bis c): Es gibt keinen konkreten Zeitplan für die Wiederaufnahme des Projektes zum elektronischen Klassenbuch. Derzeit liegt die Konzentration auf den Roll-Out der zentralen Schulinfrastruktur und der Berliner LUSD. Eine konkrete Zeitleiste kann erst genannt werden, wenn die Berliner LUSD einen stabilen Roll-Out-Stand erreicht hat. Kosten wurden derzeit nicht eingeplant. Berlin, den 30. August 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-12023 S18-12023