Drucksache 18 / 12 025 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) vom 14. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. August 2017) zum Thema: Sprach- und Integrationskurse für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und Antwort vom 31. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12025 vom 14. August 2017 über Sprach- und Integrationskurse für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Das BAMF bietet für Personen, die eine gute Bleibeperspektive aufweisen, Sprach- und Integrationskurse an. 1. Welche Herkunftsländer erfüllen derzeit das Kriterium „gute Bleibeperspektive“? Zu 1.: Nach § 44 Absatz 4 Satz 2 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) haben Asylbewerberinnen und Asylbewerber, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, einen Anspruch auf Teilnahme an einem vom Bund finanzierten Integrationskurs. Das gilt derzeit für Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus den Herkunftsländern Eritrea, Irak, Iran, Syrien und Somalia. 2. Welche Träger bieten in Berlin Sprach- und Integrationskurse an, die über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finanziert werden? Zu 2.: Eine Übersicht der Träger, die in Berlin Sprach- und Integrationskurse anbieten, findet sich auf dem Internetportal WebGIS des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) (http://webgis.bamf.de). 2 WebGIS ist das Auskunftssystem des BAMF, über das unter anderem alle Anbieter von Integrationskursen zu finden sind und entsprechend des Ortes / der Postleitzahl ermittelt werden können. 3. Welche Konsequenz hat eine Nicht-Teilnahme für die Asylbewerber, insbesondere im Hinblick auf Bleibeperspektive und den Erhalt finanzieller Leistungen? Zu 3.: Personen mit Aufenthaltsgestattung, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist und die von der zuständigen Leistungsbehörde zur Teilnahme an einem Integrationskurs aufgefordert werden, sind nach § 44a Absatz 1 Nr. 4 AufenthG zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet. Eine Nicht-Teilnahme ohne wichtigen Grund kann gemäß § 5b Absatz 2 AsylbLG zu einer Einschränkung des Anspruchs auf Leistungen nach §§ 2, 3 und 6 AsylbLG führen (entsprechend § 1 a Absatz 2 Satz 2 – 4 AsylbLG). Ein wichtiger Grund, bei dessen Vorliegen eine Nicht- Teilnahme keine Auswirkung auf den Umfang der Leistung hat, liegt insbesondere dann vor, wenn die Asylbewerberin oder der Asylbewerber einer Beschäftigung, einer Berufsausbildung oder einem Studium nachgeht. Eine Nicht-Teilnahme am Integrationskurs hat keine Auswirkungen auf das Ergebnis des Asylverfahrens. 4. Wie viele Asylbewerber in Berlin haben seit 2015 bereits einen solchen Kurs absolviert? 5.a) Wie groß ist die Zahl der Personen in Berlin, die die Teilnahmevoraussetzungen der aktuellen Richtlinie des BAMF erfüllen und noch nicht an einem Kurs teilgenommen haben? 5.b) Wie groß ist ihr Anteil an der Gesamtzahl der Asylbewerber in Berlin? 6. Wie groß ist die Zahl der potentiellen Kursteilnehmer in Berlin, wenn alle Asylbewerber unabhängig vom Aufenthaltsstatus und von der ‚Bleibeperspektive’ miteinberechnet werden? 7. Wie viele Mittel werden vom Bund für diese Sprach- und Integrationskurse für Asylbewerber in Berlin bereitgestellt? Zu 4. bis 7.: Die Fragen fallen in den Zuständigkeitsbereich des BAMF. Das BAMF unterliegt als Bundesbehörde nicht der parlamentarischen Kontrolle durch das Abgeordnetenhaus von Berlin. Das BAMF hat mitgeteilt, dass eine freiwillige 3 Beantwortung aufgrund der hohen Arbeitsbelastung wegen der gestiegenen Asylzugänge derzeit nicht möglich ist. Berlin, den 31. August 2017 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-12025 S18-12025