Drucksache 18 / 12 026 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) vom 08. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2017) zum Thema: Stand der Digitalisierung bei der öffentlichen Vergabe in Berlin und Antwort vom 30. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 026 vom 08. August 2017 über Stand der Digitalisierung bei der öffentlichen Vergabe in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Vergaberichtlinien der EU verpflichten öffentliche Stellen, ihre Beschaffung künftig digital abzuwickeln. IT-Systeme müssen Vergabeprozesse rechtssicher und regelkonform durchführen. Es soll perspektivisch die gesamte Kommunikation eines laufenden Vergabeverfahrens über elektronische Mittel erfolgen. Frage 1: Wie ist das Land Berlin auf diese Umstellung vorbereitet? Antwort zu 1: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn) betreibt für die Vergabe von Bauleistungen (VOB) seit 2004 erfolgreich eine landesweite eVergabe- Plattform (http://www.berlin.de/vergabeplattform/), die alle für diese rechtliche Vorgabe notwendigen Funktionen medienbruchfrei und elektronisch abbildet und die Vergabevorgänge für Baufirmen im Sinne des eGovernments vereinfacht und nicht unbeträchtlich verkürzt. Seit 2006 werden als Ersatz für die Veröffentlichungen im Amtsblatt Bekanntmachungen für Ausschreibungen auf dieser Plattform veröffentlicht. Die Anwendung der Elektronischen Vergabe (eVergabe) ist seit 2013 für alle Baudienststellen des Landes Berlin verbindlich. Auch für die mittelbare Landesverwaltung sowie für Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin ist die Möglichkeit gegeben, die Vergabeplattform zu nutzen. Nahezu alle Wohnungsbaugesellschaften, Universitäten, Polizei und Feuerwehr sowie die BIM GmbH sind bereits Mandanten der eVergabe und wenden diese erfolgreich an. Es handelt sich um ein IT-System, welches sich ebenfalls in anderen Bundesländern, Kommunen und bei privaten Vergabestellen bewährt hat. 2 Bereits mit der Initiative zum Vergaberecht und der Vergabepraxis (Senatsbeschluss vom 10.02.2015) wurde u.a. beschlossen, den Ausbau der elektronischen Auftragsvergabe auch für Liefer- und Dienstleistungen voranzutreiben. Um die flächendeckende Durchführung von elektronischen Vergabeverfahren in allen Vergabestellen des Landes Berlin zum 18.10.2018 sicherzustellen, hat der Senat in seiner Sitzung am 03.05.2016 Regelungen zur verbindlichen Anwendung der elektronischen Vergabe (eVergabe) beschlossen, mit zwei wesentlichen Festlegungen: Verbindliche Anwendung der bestehenden Vergabeplattform des Landes Berlins für alle Vergabestellen Erweiterung der Verfahrensverantwortung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bei der Elektronischen Vergabe (eVergabe) für Liefer- und Dienstleistungen Dabei wird die bestehende Anwendung eVergabe für den erweiterten Nutzerkreis der unmittelbaren Berliner Landesverwaltung verbindlich eingeführt, ohne wesentliche Änderungen am Verfahren. Aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen sind lediglich einige Modifizierungen der in der eVergabe abgebildeten Verfahrensschritte erforderlich. Frage 2: Welche Änderungen sind in dieser Legislaturperiode in Berlin zu erwarten, welche Terminschiene für die Veränderungen ist von der EU vorgegeben? Antwort zu 2: Mit der EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU, die im Jahre 2016 durch das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergRModG) und durch die Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergRModVO) in nationales Recht umgesetzt wurde, wurde festgelegt, dass bei öffentlichen Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte (zurzeit 5.225.000 € für Bauleistungen und 209.000 € für Liefer- und Dienstleistungen) die Kommunikation und der Informationsaustausch zwischen Bietern und öffentlichen Auftraggebern zukünftig weitestgehend nur noch elektronisch abzulaufen hat. Wegen der zu schaffenden umfangreichen technischen Infrastruktur sind längere Umsetzungsfristen vorgesehen. In einem ersten Schritt sind spätestens zum 18.10.2018 EU-weite Vergabeverfahren bis hin zur Abgabe der Angebote durch Unternehmen mithilfe elektronischer Mittel durchzuführen. Zum 01.01.2020 gilt dies auch für nationale Verfahren für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen. Im Rahmen der anstehenden Novellierung der Ausführungsvorschriften zu § 55 LHO (AV § 55 LHO) wird die Anwendung der Vergabeplattform des Landes Berlin für alle elektronischen Vergabeverfahren geregelt werden. Frage 3: Welche Umstellungen sind bei den Senatsverwaltung und den Bezirksämtern zu erwarten? Antwort zu 3: Die Verfahrensverantwortung für die Einführung der eVergabe bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen beschränkt sich auf die Abbildung der erforderlichen 3 Vergabeprozesse auf der Vergabeplattform sowie auf die Erstellung der Fach- und Schulungskonzepte. Im Sinne der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung obliegt die technischorganisatorische Umsetzung jedoch den einzelnen Behörden. Hierfür sind eigenverantwortlich entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Frage 4: Gibt es IT Fachverfahren, bei deren Umstellung es Schwierigkeiten gibt? Antwort zu 4: Der IKT-Lenkungsrat hat auf seiner 2. Sitzung am 19.06.2017 beschlossen, die eVergabe auf der Vergabeplattform des Landes Berlin als landesweites Standardverfahren zu empfehlen. Damit ist der Hauptpersonalrat (HPR) zu beteiligen. Der HPR hat in der Folge die bestehende Zustimmung für den Bereich der Bauleistungen in Frage gestellt und generell für alle o. a. Leistungsbereiche eine neue Beteiligungsvorlage gefordert. Der entsprechenden Beteiligungsvorlage der SenStadtWohn hat der HPR bisher nicht zugestimmt, jedoch ist es das Ziel der SenStadtWohn die noch offenen Punkte in Gesprächen mit dem HPR zu klären, um die bestehenden Hindernisse für eine umfassenden Einführung der eVergabe im Land Berlin zeitnah zu beseitigen. Frage 5: Welche Kosten und/oder Investitionen sind im Laufe der kommenden zwei Jahre zu erwarten? Antwort zu 5: Für den laufenden Betrieb werden in den kommenden zwei Jahren Kosten in Höhe von 200.000 €/Jahr erwartet. Diese beinhalten den Betrieb und Verbrauch für alle Dienststellen (Mandanten) der unmittelbaren Landesverwaltung.Für die Weiterentwicklung der Vergabeplattform werden Kosten in Höhe von 150.000 €/Jahr erwartet. Entsprechende Teilansätze wurden im Entwurf zum Doppelhaushalt 2018/2019 in Kapitel 1200, Titel 51185 sowie Titel 81240 berücksichtigt. Berlin, den 30.08.2017 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-12026 S18-12026