Drucksache 18 / 12 027 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 08. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2017) zum Thema: Barrierefreiheit auf dem Tempelhofer Feld und Antwort vom 30. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12 027 vom 08. August 2017 über Barrierefreiheit auf dem Tempelhofer Feld Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie gewährleistet der Senat die durch das Abgeordnetenhaus beschlossene Barrierefreiheit (Drucksache 17/1541 vom 20.03.2014) des Tempelhofer Feldes? Frage 2: Durch welche einzelnen Maßnahmen wurde die Barrierefreiheit wann und an welcher Stelle des Tempelhofer Feldes vor Ort sichergestellt? Antwort zu 1 und 2: Am 25. Mai 2014 konnten die Berlinerinnen und Berliner über die künftige Entwicklung des Tempelhofer Feldes im Rahmen eines Volksentscheides abstimmen. Nach der amtlichen Zählung sprachen sich 739.124 Berlinerinnen und Berliner für den Erhalt des gesamten Feldes als Freizeit- und Erholungsfläche aus. Am 25. Juni 2014 ist das Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes (ThF-Gesetz) Inkraft getreten (siehe dazu: Gesetz- und Verordnungsblatt [GVBl.] 2014, 190). Somit ist der Beschluss 17/1541 vom 20.03.2014 hinfällig. Auf Grundlage des ThF-Gesetzes wurde ein Entwicklungs- und Pflegeplan für das Tempelhofer Feld (EPP) erarbeitet, der am 21.06.2016 vom Senat beschlossen und vom Abgeordnetenhaus zur Kenntnis genommen wurde (vgl. Drucksache 17/3093 vom 22.06.2016). Dabei ist die Barrierefreiheit auf dem Tempelhofer Feld bei allen Entwicklungsmaßnahmen und bei allem Handeln zu beachten (vgl. EPP, S. 14: Die zehn Leitlinien) sowie bei allen Planungen auf dem Feld herzustellen und zu sichern (vgl. EPP, S. 26: Die zehn Handlungskorridore). 2 Zudem hat das Land Berlin bei allen öffentlichen und öffentlich geförderten Baumaßnahmen vereinbart, dass ein durchgängiges Konzept zur Barrierefreiheit erarbeitet werden muss und die Standards der entsprechenden Handbücher wie zum Beispiel das Handbuch „Berlin- Desing for all – Öffentlicher Freiraum“ eingehalten werden müssen (vgl. Formblatt II 120 der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben [ABau]). Im Rahmen dessen ist gewährleistet, dass die Barrierefreiheit bei der Entwicklung und Planung des Tempelhofer Felds sichergestellt ist. Bei künftigen Planungen ist die Barrierefreiheit somit selbstverständlich ein Thema, das zu beachten ist wie zum Beispiel derzeit bei der Planung des Teilbereichs Oderstraße und den bestehenden Eingangssituationen. Berlin, den 30.08.2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12027 S18-12027