Drucksache 18 / 12 029 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 08. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2017) zum Thema: Pilotprojekt der Bundespolizei zur Videoüberwachung mit biometrischer Gesichtserkennung und Antwort vom 23. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12029 vom 08. August 2017 über Pilotprojekt der Bundespolizei zur Videoüberwachung mit biometrischer Gesichtserkennung ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Beabsichtigt der Senat, wenn das zur Terrorabwehr bzw. Gefahrenabwehr initiierte Pilotprojekt der Bundespolizei einer Videoüberwachung mit biometrischer Gesichtserkennung funktioniert, in Berlin ebenso eine solche Videoüberwachung einzuführen? a) Wenn ja, wann und an welchen Standorten? b) Wenn nein, warum nicht? 2. Sieht der Senat es als erstrebenswert an, Personen zu erkennen, von denen eine Gefahr bzw. sogar ein Terroranschlag ausgeht oder ausgehen könnte? Zu 1. und 2.: Für den Senat stellt sich die Frage, ob eine solche Maßnahme eingeführt werden soll, solange nicht, wie der Landesgesetzgeber keine Rechtsgrundlage für sie geschaffen hat. Berlin, den 23. August 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12029 S18-12029