Drucksache 18 / 12 031 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 08. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2017) zum Thema: Kleidercontainer in Berlin und Antwort vom 28. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 13 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12031 vom 08. August 2017 über Kleidercontainer in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- - Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Dem Senat liegen zu den Fragen 1-12 keine eigenen Erkenntnisse vor. Nachstehend werden die Stellungnahmen der fachlich zuständigen Bezirksämter wiedergegeben. 1. a) Wie viele legale Standorte für Kleidercontainer gibt es in Berlin und wo stehen diese? b) Wer legt diese Orte fest? c) Wird für das Aufstellen eine Gebühr verlangt? Zu 1a) - c): Charlottenburg-Wilmersdorf: Gemäß Festlegung des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es 15 genehmigte Standorte für Altkleidercontainer im gesamten Bezirk. Die Standorte sind dem Internetauftritt des Ordnungsamtes zu entnehmen: https://www.berlin.de/ba-charlottenburgwilmersdorf /verwaltung/aemter/ordnungsamt/altkleidercontainer-in-charlottenburgwilmersdorf -520269.php Friedrichshain-Kreuzberg: Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurden und werden keine Ausnahmegenehmigungen für das Aufstellen von Altkleidercontainern auf öffentlichem Straßenland erteilt . Lichtenberg: Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat bereits im April 2013 beschlossen (Beschluss 7/119/2013), die Aufstellung von Altkleidercontainern im öffentlichen Verkehrsraum (Straßenland) grundsätzlich nicht mehr zu genehmigen Seite 2 von 13 Marzahn-Hellersdorf: Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf gibt es derzeit 20 genehmigte Standorte mit insgesamt 24 Sammelcontainern auf öffentlichem Straßenland. Durch Bezirksamtsbeschluss wurde die Anzahl auf 20 Standorte begrenzt. Die tatsächlichen Standorte wurden in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger und dem Ordnungsamt festgelegt . Die Ausnahmegenehmigungen werden öffentlich-rechtlich erteilt und sind gebührenpflichtig . Die Standorte sind: 1 Schorfheidestr. 42 ggü. Nr. 26 2 2 Märkische Allee 258 1 3 Franz-Stenzer-Str. ggü. Nr. 21 1 4 Brodowiner Ring 8 / Ringenwalder Str. 24 1 5 Kyritzer Str. / Luckenwalder Str. 1 6 Havelländer Ring / Kastaniensallee 1231 1 7 U Bahnhof Hönow (Ausgang Ri Böhlener Str.) 2 8 Peter-Huchel-Str. Nr. 35 (Schule) 1 9 Allee der Kosmonauten 109 1 10 Allee der Kosmonauten 68 1 11 Märkische Allee 74 1 12 S Bahnhof Biesdorf (Wuhlgartenweg) 2 13 Hertwigswalder Steig 1 / Gutenbergstr. Ggü. Nr. 7 1 14 Ridbacher Str. 44-52 / Wernerstr./Markgrafenstr. 1 15 Briesener Weg / Burggrafenstr. 1 16 Landsberger Str. zw. Erdmännchen- u. Teichsängerweg 1 17 Daffinger Weg ggü. Nr. 34 / Graffplatz 1 18 Rahnsdorfer Str. / Ecke Röbeler Weg 23 2 19 Bergedorfer Str. / Eichenstr. 1 20 Köpenicker Str. 198 / Balzerplatz 8 1 Mitte: Das Bezirksamt Mitte – Straßen- und Grünflächenamt (SGA) – hat im Zuge eines Interessenbekundungsverfahrens 53 Standorte im Bezirk Mitte festgelegt. Die Standorte sind auf der Internetseite des SGA veröffentlicht unter nachfolgendem Link: http://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-undgruenflaechenamt /strassenverwaltung/strassen-und-gruenflaechenamt-mittefachbereich -strassenverwaltung-sondernutzungen-245328.php Dem Betreiber – DRK – wurde die entsprechende Sondernutzungserlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 BerlStrG und Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 8 und 9 Seite 3 von 13 StVO erteilt und die daraus folgenden Verwaltungsgebühren sowie Sondernutzungsgebühren erhoben. Neukölln: Neukölln erteilt entsprechend eines Beschlusses des Bezirksamts grundsätzlich keine Erlaubnisse zur Aufstellung von Altkleidercontainern auf öffentlichem Straßenland . Pankow: Im Bezirk Pankow gibt es 20 legale Standorte auf öffentlichem Straßenland. Diese sind unter http://asurl.de/8k9 einsehbar. Die Ermittlung der Standorte erfolgte durch den Straßenbaulastträger (das Straßen- und Grünflächenamt) und das Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt, festgelegt wurden diese mit BA- Beschluss vom 21.05.2013, VII-0498/2013. Es wird eine Gebühr verlangt. Reinickendorf: Aufstellung je eines Containers: 1. Am Freibad 7 vor dem Strandbad 2. Am Nordgraben/ Roedernallee 3. Amendestraße 46-50/ Herbststraße 4. Auguste-Viktoria-Allee 52/ Quäkerstraße 5. Baseler Straße/ Emmentaler Straße 6. Buddestraße Nähe Bernstorffstraße 7. Elchdamm 219/ Sandhauser Straße 132 8. Ernststraße/ Jacobsenweg 9. Gabrielenstraße/ Adelheidallee 10. Hatzfeldallee 2-4 / Schule 11. Klemkestraße 65, Rewe 12. Montanstraße/ Lengeder Straße 13. Lindauer Allee 67/ ggü Klamannstraße 14. Namslaustraße/ Sterkrader Straße 15. Namslaustraße 89-91/ Neheimer Straße 55 16. Ollenhauerstraße 98-99 gegenüber Pfahlerstraße 17. Oranienburger Straße 80 vor der Post 18. Otisstraße/ Wittestraße 19. Pankower Allee 47-51/ Kühleweinstraße 20. Ruppiner Chaussee 407/ Hennigsdorfer Straße Seite 4 von 13 21. Seidelstraße/ Bernhard-Lichtenberg-Platz 22. Senftenberger Ring/ Straupitzer Steig 23. Titiseestraße 1/ Zabel-Krüger-Damm 24. Winterthurstraße 8/Gotthardstr.27/31 25. Zerpenschleuser Ring gegenüber Nr. 37 Die Festlegung der Standorte erfolgt durch Bezirksamtsbeschluss. Es wird eine Gebühr auf Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und der Sondernutzungsgebührenverordnung verlangt. Spandau: Es gibt in Spandau keine entsprechenden (genehmigten) Standorte auf dem öffentlichen Straßenland. Auch für Flächen, die nicht öffentliches Straßenland sind, wurden keine Kleidercontainer genehmigt. Steglitz-Zehlendorf: Es gibt 76 Standorte. Die Festlegung der Standorte erfolgt durch das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) und die Untere Straßenverkehrsbehörde (SVB). Es wird eine Gebühr verlangt, sowohl nach GebOSt als auch nach SNGebV. Treptow-Köpenick Es gibt im Bezirk Treptow-Köpenick bis zu 30 Standorte. Die Standorte bitte ich den vom Bezirk zugelieferten Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. Die Standorte sind durch das Straßen- und Grünflächenamt beim Bezirksamt Treptow-Köpenick festgelegt worden. Der Bezirk Treptow-Köpenick erhebt keine Sondernutzungsgebühr. 2. In welcher Weise, durch wen und wie oft werden diese legal aufgestellten Kleidercontainer auf Sauberkeit, Sicherheit und Funktionalität kontrolliert? Zu 2.: Siehe Antwort zu Frage 7. 3. Welche Firmen, Institutionen oder Organisationen haben die Genehmigung, Kleidercontainer aufzustellen? Zu 3.: Charlottenburg-Wilmersdorf: Erlaubnisinhaber für die 15 Standorte ist der DRK, Kreisverband Berlin - City e.V. Friedrichshain-Kreuzberg: Entfällt Lichtenberg: Entfällt Marzahn-Hellersdorf: Im Bezirk darf ausschließlich der DRK-Kreisverband Berlin-City e.V. in Kooperation mit der EFIBA Handelsgesellschaft mbH an den zu Frage 1 genannten Standorten Sammelbehälter aufstellen. Seite 5 von 13 Mitte: Das Bezirksamt Mitte – SGA – hat in 2016 ein Interessenbekundungsverfahren für 53 festgelegte Standorte im Bezirk Mitte durchgeführt, um ausschließlich mit einem einheitlichen Betreiber ein ökologisch sinnvolles Sammelkonzept umzusetzen. Dieses Verfahren wurde vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) gewonnen und die Aufstellung der Container wird seitdem sukzessive umgesetzt. Hierfür wurde vertraglich geregelt, dass dem DRK die entsprechende Sondernutzungserlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 BerlStrG und Ausnahmegenehmigung nach § 46 Nr. 8 und 9 StVO erteilt wird. Neukölln: Entfällt Pankow: Der DRK Kreisverband Berlin-City e. V, in Kooperation mit der EFIBA Handelsgesellschaft mbH, hat im Ergebnis eines durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens die Ausnahmegenehmigung zur Aufstellung der Kleidercontainer erhalten. Reinickendorf: Das Deutsche Rote Kreuz hat eine entsprechende Genehmigung. Spandau: Entfällt Steglitz-Zehlendorf: Überwiegend private Unternehmen haben eine entsprechende Genehmigung. Treptow-Köpenick: Es haben zwei Organisationen, das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Müggelspree e. V. und der Malteser Hilfsdienst e. V. eine Genehmigung für bis zu 15 Standorte in Köpenick bzw. Treptow erhalten. 4. Welche Voraussetzungen muss eine solche Firma, Institution oder Organisation erfüllen, um eine Genehmigung zu bekommen? Zu 4.: Charlottenburg-Wilmersdorf: Der Erlaubnisinhaber wurde im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens ausgewählt. Friedrichshain-Kreuzberg: Entfällt Lichtenberg: entfällt Marzahn-Hellersdorf: Im Bezirk wird alle drei Jahre ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Mitte: Die Voraussetzungen sind bereits im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens für ein ökologisch sinnvolles Sammelkonzept vorgegeben und vergaberechtlich Seite 6 von 13 geprüft worden (u.a. Kennzeichnung der Container, Service-Telefonnummer, Beschäftigung sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter, Rechenschaftsbericht über die Verwertung des Sammelgutes, Kooperation mit Schülerfirmen und Nachbarschaftseinrichtungen), weshalb auch nur dem vertraglich gebundenen Betreiber die entsprechende Sondernutzungserlaubnis und Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Neukölln: Entfällt Pankow: Das durchgeführte Interessenbekundungsverfahren umfasste eine Vielzahl von Anforderungen . Die Auswertung erfolgte nach einem Punktesystem. Reinickendorf: Voraussetzung ist ein Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb. Der Recyclingbetrieb bzw. die Organisation muss über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen und tatsächlich selbst Sammler sein bzw. selbst die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Altkleidercontainer organisieren. Er darf den Stellplatz oder seinen Namen nicht (z.B. gegen eine Pauschalgebühr) einem Dritten überlassen. Spandau: Entfällt Steglitz-Zehlendorf: Die allgemeinen gewerberechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, die Auflagen müssen eingehalten werden, andernfalls erfolgt keine erneute Berücksichtigung. Treptow-Köpenick: Interessenten müssen Ihre konzeptionellen Vorstellungen darlegen und mögliche Referenzen über Tätigkeiten in der Wertstoffsammlung vorweisen können. Ferner ist der Nachweis über die Zuverlässigkeit und die Zertifizierung nach dem Kreislaufwirtschaft - und Abfallgesetz zu belegen. Bei der Erteilung der Genehmigungen soll der Organisation beziehungsweise dem Aufstellunternehmen der Vorrang eingeräumt werden, dessen Konzeption den höchsten Sammlungsanteil an Gebrauchttextilien für gemeinnützige bzw. wohltätige Zwecke aufweist. 5. Welche Voraussetzungen muss ein potentieller Standort mitbringen, damit er für einen Kleidercontainer genehmigt wird? Zu 5.: Charlottenburg-Wilmersdorf: Im Rahmen eines zwischen den Abteilungen des Bezirksamtes Charlottenburg- Wilmersdorf abgestimmten Konzepts wurden die o. g. 15 Standorte auf öffentlichem Straßenland festgelegt. Friedrichshain-Kreuzberg: Entfällt Lichtenberg: Entfällt Seite 7 von 13 Marzahn-Hellersdorf: Die Anforderungen wurden durch den Straßenbaulastträger (SGA) wie folgt festgelegt : die Boxen und Container sind nur auf befestigten Flächen abzustellen; am Aufstellungsort ist immer eine Durchgangsbreite mindestens von 1,50 m des Gehweges zu gewährleisten. die Boxen und Container sind immer auf der der Straße abgewandten Seite des Gehweges aufzustellen; an Kreuzungen und Gehwegüberfahrten dürfen keine Sichtbehinderungen auftreten ; Boxen und Container dürfen nicht auf Absperrschiebern, Kontrollschächten und Regenabläufen stehen oder oberirdische Schaltkästen beeinträchtigen, ein Mindestabstand von 3 m ist bei allen unter- und oberirdischen Anlagen einzuhalten . Mitte: Wesentliche Voraussetzungen für einen genehmigungsfähigen Standort sind die Standsicherheit des Containers (geeigneter Untergrund) sowie die uneingeschränkte Verkehrssicherheit (ausreichende Gehwegbreite, keine Sichtbehinderungen an Kreuzungen). Altkleidercontainer auf Gehwegen dürfen nur auf dem Gehwegoberstreifen stehen. Ein weiterer Aspekt ist der Umgebungsschutz. Denkmalschutzrechtliche sowie stadtplanerische Aspekte (Stadtbild) müssen beachtet werden. Zudem sollen Altkleidercontainer nicht in unmittelbarer Umgebung von Schulen, Kitas oder Spielplätzen aufgestellt werden. Neukölln: Entfällt Pankow: Ein Standort muss gut einsehbar und darf kein Verkehrshindernis sein, es dürfen keine Gefahren hiervon ausgehen. Ebenso waren denkmalschutzrechtliche Belange zu beachten. Gleichzeitig wurden die Standorte so ausgewählt, dass in jedem Ortsteil von Pankow mindestens ein Kleidercontainer vorzufinden ist. Reinickendorf: Es wurden nur Standorte vergeben, an denen bereits Altglascontainer aufgestellt sind, da hier u.a. bereits die Prüfung der erforderlichen Gehwegbreiten und eventuelle Lärmbelästigungen für Anwohner geprüft worden sind Spandau: Entfällt Steglitz-Zehlendorf: Der Standort muss gut zugänglich sein und es darf durch den Container nicht zu Verkehrsbehinderungen kommen. Treptow-Köpenick: Für die Aufstellung der Kleidercontainer sind die Standorte der Glassammelcontainer ausgewählt worden, die überwiegend in Ortsteilen mit Ein- und Zweifamilienhäusern liegen. Hiermit soll der Bevölkerung Gelegenheit zur Entsorgung von Altkleidern gegeben werden, die keinen Zugang zu Müllsammelstandorten haben. Seite 8 von 13 6. Welche Strafen gibt es für das illegale Aufstellen von Kleidercontainern? Zu 6.: Unerlaubt im öffentlichen Straßenland abgestellte Altkleidercontainer stellen einen Verstoß gegen § 11 Abs. 1 BerlStrG dar, der als Ordnungswidrigkeit gemäß § 28 Abs. 2 BerlStrG mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden kann. Die Durchführung einer gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlung von Abfällen aus privaten Haushalten ohne vorherige Anzeige dieser Sammlung bei der zuständigen Behörde (Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach § 69 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 18 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden kann. 7. Durch wen werden die Kleidercontainer kontrolliert? Zu 7.: Charlottenburg-Wilmersdorf: In erster Linie durch die Aufstellfirma selbst. Weitere Feststellungen erfolgen ggf. im Rahmen der Regelbestreifung des Außendienstes oder durch Hinweise aus der Bevölkerung . Friedrichshain-Kreuzberg: Entfällt Lichtenberg: Die Außendienstmitarbeiter/innen des Ordnungsamtes stellen im Rahmen ihres Außendienstes unerlaubt im öffentlichen Straßenland aufgestellte Altkleidercontainer fest. Marzahn-Hellersdorf: Die Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes kontrollieren regelmäßig (mindestens jedoch einmal im Monat) die Sauberkeit der aufgestellten Container an den zuvor genannten Standorten. Darüber hinaus wird die unerlaubte Aufstellung auf öffentlichem Straßenland überwacht. Weiterhin hat sich der Aufsteller verpflichtet, mindestens alle zwei Wochen die aufgestellten Container zu prüfen. Bei Beschwerden erfolgen Überprüfungen innerhalb von 24 Stunden. Mitte: Das Bezirksamt hat im Zuge eines Interessenbekundungsverfahrens einen Betreiber – DRK – vertraglich gebunden. Im Vertrag sind Regelungen zum Betrieb der Anlagen getroffen worden, die beinhalten, dass u.a. die Container mindestens einmal wöchentlich zu leeren sind. Bei Bedarf (z.B. regelmäßige Überfüllung) kann eine häufigere Leerung verlangt werden. Des Weiteren ist der Betreiber verpflichtet, die genutzten Flächen in einem Umkreis von 5 m von Verschmutzungen freizuhalten und die Standorte im Rahmen der wöchentlichen Leerung daraufhin zu überprüfen. Diese Pflicht beinhaltet nicht Sperr- oder Sondermüll. Eine „Kontrolle“ bzw. Auffinden von illegalen Containern kann personell nicht gewährleistet werden, unabhängig davon geht das SGA umgehend Meldungen des Ordnungsamtes, von Wohnungsbaugesellschaften oder Bürgerinnen und Bürgern nach. Seite 9 von 13 Neukölln: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Ordnungsdienstes kontrollieren im Rahmen der Überwachung der Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum u.a. auch die illegale Aufstellung von Altkleidercontainern. Pankow: Grundsätzlich ist der Betreiber der Kleidercontainer zur Kontrolle und Säuberung der Standorte im Rahmen der regelmäßigen Leerungen verpflichtet. Nachkontrollen erfolgen anlassbezogen bei Beschwerden und routinemäßig durch die zuständigen Dienstkräfte des Ordnungsamtes. Reinickendorf: Eine Kontrolle der Sauberkeit der Standorte erfolgt im Rahmen der täglichen Bestreifung durch den Allgemeinen Ordnungsdienst Spandau: Illegal aufgestellte Kleidercontainer werden durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes sowie des Straßen- und Grünflächenamtes kontrolliert. Steglitz-Zehlendorf: Kontrolle durch den Bezirk findet nur im Rahmen der allgemeinen Kontrollen des Außendienstes des Ordnungsamts oder durch die Begeher des SGA statt. Treptow-Köpenick: Die Kleidercontainer werden nicht auf Sauberkeit, Sicherheit und Funktionalität kontrolliert . Durch Auflagen und Nebenbestimmungen zur Sondernutzungserlaubnis sind die Aufsteller selbst dafür verantwortlich. Bei Beschwerden werden die aufstellenden Firmen aufgefordert, die Auflagen und Nebenbestimmungen einzuhalten. Eine Kontrolle durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick erfolgt nicht. 8. Wie lange dauert es, bis illegale Kleidercontainer abtransportiert werden und durch wen geschieht dies? Zu 8.: Charlottenburg-Wilmersdorf: Je nach den Gegebenheiten des Einzelfalles dauert die Entfernung wenige Tage bis zu mehreren Wochen nach Feststellung. Die Entfernung erfolgt nach entsprechender Aufforderung entweder durch den (illegalen) Aufsteller selbst oder aber durch ein vom Ordnungsamt beauftragtes Unternehmen. Friedrichshain-Kreuzberg: Illegal aufgestellte Altkleidercontainer werden grundsätzlich durch die BSR von öffentlichem Straßenland entfernt. Maßgeblich ist die Kapazität der BSR. Lichtenberg: Der Zeitraum für das Abräumen unerlaubt aufgestellter Altkleidercontainer im öffentlichen Straßenland kann -je nach Sachlage- einen Tag bis maximal vierzehn Tage (nach Feststellung) betragen. Der Abtransport erfolgt in Kooperation mit einer vom Ordnungsamt Lichtenberg von Berlin beauftragten Firma. Seite 10 von 13 Marzahn-Hellersdorf: Der Abtransport dauert ca. 8 – 10 Tage - in Abhängigkeit von der Kapazität der Firma und die Bereitstellung von Fahrzeugen. Er erfolgt durch eine von der Behörde beauftragte Firma. Mitte: Die Beräumung erfolgt i. d. R. innerhalb von 14 Tagen ab Beauftragung durch das SGA. Neukölln: Sofern die aufstellende Firma des illegal abgestellten Kleidercontainers auf öffentlichem Straßenland nicht ermittelt werden kann oder nicht auf die Aufforderung zur Entfernung des Altkleidercontainers innerhalb von einer Woche reagiert, wird eine Firma mit der Entfernung und dem Abtransport beauftragt. Bei Gefahrenlage (z.B. Container ist auf die Straße gekippt oder versperrt Feuerwehrzufahrt) erfolgt ein unverzüglicher Abtransport (ohne weitere Aufforderung). Ansonsten können aufgrund von Sammelaufträgen bzw. aus logistischen Gründen der Firma bis zu 4 Wochen vergehen. Pankow: Die Abholung von unerlaubt auf öffentlichem Straßenland aufgestellten Kleidercontainern erfolgt in Kooperationsvereinbarung mit den Berliner Stadtreinigungsbetrieben . Die Termine werden bei Bedarf und nach vorausgegangener Räumungsaufforderung an die aufstellende Firma/den Betreiber vereinbart. Reinickendorf: Kann der Eigentümer ermittelt werden, wird er aufgefordert, die Altkleidercontainer selbst zu entfernen. Geschieht dies nicht in der vorgegebenen Frist oder ist der Eigentümer nicht bekannt, wird der Altkleidercontainer durch das Straßen- und Grünflächenamt entfernt. In der Regel werden die Altkleidercontainer ca. zwei bis vier Wochen nach dem Eingang der Anzeige abgeräumt. Spandau: Bei unerlaubter Abstellung auf dem öffentlichen Straßenland ergeht eine Räumungsanordnung durch die Straßenbaubehörde. Die Räumung erfolgt im überwiegenden Fall durch die aufstellende Firma innerhalb der gesetzten Frist (in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen). Sollte der Verursacher nicht bekannt sein und keine Räumung erfolgen, wird durch die Straßenbaubehörde eine Firma beauftragt. Steglitz-Zehlendorf: Das Abtransportieren von Kleidercontainern erfolgt innerhalb von fünf Tagen. Fuhr- Firmen, die für den Bezirk tätig sind werden bestellt, um dann einen entsprechenden Einsatz zu fahren. Es ist abhängig von den anderen Einsätzen der Fuhr-Firmen im Bezirk, jedoch erfolgt so ein Auftrag recht schnell. Treptow-Köpenick: Es dauert ca. zwei bis drei Wochen bis die im öffentlichen Straßenland aufgestellten illegalen Kleidercontainer durch eine private Firma abgeholt werden. Seite 11 von 13 9. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, gegen illegal aufgestellte Kleidercontainer vorzugehen? Zu 9.: In der Regel wird an den Aufsteller eine straßenrechtliche Beseitigungsanordnung mit der Androhung eines Zwangsmittels verfügt. Wird der Anordnung nicht Folge geleistet , kann das Bezirksamt die Räumung im Wege der Ersatzvornahme anordnen sowie einen Kostenbescheid über die Höhe der zu leistenden Erstattung erlassen. Hinsichtlich der Ahndung mit Geldbußen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Sind der sammelnden Firma systematische und massive Verstöße gegen straßenrechtliche Normen oder zivilrechtliche Erlaubnispflichten nachzuweisen, wird die Sammlung durch die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wegen fehlender Zuverlässigkeit des Anzeigenden oder der für die für die Leitung und Beaufsichtigung der Sammlung verantwortlichen Person auf der Grundlage von § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG untersagt. 10. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben insbesondere private Grundstücks-Inhaber (z.B. Wohnungsgesellschaften), gegen illegal aufgestellte Kleidercontainer auf ihrem Grund und Boden vorzugehen? Zu 10.: Private Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer können ihre Abwehransprüche zivilrechtlich geltend machen. 11. Welche Kosten entstehen dem Land und den Bezirken jährlich durch die Beseitigung illegal aufgestellter Kleidercontainer? Zu 11.: Kosten für die Beseitigung unerlaubt auf öffentlichen Straßen aufgestellter Altkleidercontainer muss grundsätzlich der Verursacher erstatten (§ 14 Abs. 1 BerlStrG). Die Bezirke haben dazu die nachfolgenden Angaben gemacht: Charlottenburg-Wilmersdorf: Die Kosten zur Beseitigung von Altkleidercontainern beliefen sich für das Ordnungsamt in den letzten Jahren je nach Aufkommen illegal aufgestellter Container zwischen rd. 420,-- € und rd. 1.400 € jährlich. Friedrichshain-Kreuzberg: Dazu liegen keine Zahlen vor. Lichtenberg: Die letztlich den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zur Last fallenden Kosten sind Jahr für Jahr unterschiedlich, weil das Problem der unerlaubten Aufstellung von Kleidercontainern jeweils unterschiedlich stark ausgeprägt war bzw. ist. Des Weiteren fallen nur die Beseitigungskosten zur Last, die von den verursachenden Firmen nicht bzw. nicht vollständig beigetrieben werden können. So musste beispielsweise das Ordnungsamt im Jahr 2015 zunächst etwa 1.500 Euro an Beseitigungskosten aufwenden , von denen jedoch etwa 1.200 Euro durch die verursachenden Firmen erstattet wurden. Somit fielen der Bezirkskasse letztlich nicht beizutreibende Kosten in Höhe von etwa 300 Euro zu. Im Kalenderjahr 2016 fielen der Bezirkskasse letztlich nicht beizutreibende Kosten in Höhe von etwa 160 Euro zu. Seite 12 von 13 Marzahn-Hellersdorf: Die beauftragte Firma erledigt die Beseitigung kostenfrei, eigene Kosten werden aufgefangen durch die Verschrottung o.ä.. Weitere Kosten entstehen nicht, außer der Arbeitszeit des Allgemeinen Ordnungsdienstes (Feststellung, Kontrolle) und des Sachbearbeiters zur Bearbeitung. Mitte: Im Jahr 2017 sind dem Bezirk bisher Kosten in Höhe von 4036,00 € inkl. Mwst. für 17 beseitigte Altkleidercontainer entstanden. Da es sich hierbei um Ersatzvornahmen handelte, wurden diese Kosten mittels Kostenbescheid den Betreibern der beseitigten Container in Rechnung gestellt. Neukölln: In 2016 sind dem Bezirksamt Neukölln ca. 3.000 € an Kosten für die Ersatzvornahmen (Abtransport der Container ohne Kostenerstattung) entstanden. Pankow: Hierzu liegen keine konkreten Daten vor. Reinickendorf: Die Container werden durch das Straßen- und Grünflächenamt zerlegt und in Einzelteilen zur BSR gebracht. Kosten für die Abnahme fallen hier nicht an. Die dafür entstandenen Personalkosten sind nicht einzeln ausweisbar. Steglitz-Zehlendorf: Es sind durchschnittlich 20 Einsätze erforderlich, um unerlaubt aufgestellte Kleidercontainer abzutransportieren. Ein Einsatz kostet zwischen 80,00 und 100,00 €. Treptow-Köpenick: Dem Bezirk entstehen keine Kosten durch die Beseitigung illegal aufgestellter Kleidercontainer im öffentlichen Straßenland. 12. Gibt es eine Kooperation mit den städtischen Wohnungsunternehmen zur Beseitigung illegal aufgestellter Kleidercontainer? Zu 12.: Eine Kooperation mit städtischen Wohnungsbauunternehmen gibt es in den rückmeldenden Bezirken nicht. In Neukölln wird den städtischen Wohnungsunternehmen jedoch auf Nachfrage im Einzelfall Unterstützung angeboten. Seite 13 von 13 13. In wie weit wird kontrolliert, ob die gesammelten Kleider auch tatsächlich sozialen Zwecken zugutekommen oder nicht doch kommerziell verkauft werden? Zu 13.: Altkleidersammlungen können sowohl durch gemeinnützige als auch gewerbliche Sammler durchgeführt werden. Im Rahmen der Anzeige einer gewerblichen Sammlung sind u. a. Angaben über Art, Menge und Verbleib der Abfälle beizufügen sowie die vorgesehenen Verwertungswege darzulegen (§ 18 Abs. 2 Nr. 3, 4 KrWG). Die Nutzung der gesammelten Altkleider für soziale Zwecke ist nicht Voraussetzung für die Durchführung einer gewerblichen Sammlung. Berlin, den 28. August 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12031 S18-12031