Drucksache 18 / 12 034 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 08. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2017) zum Thema: Öffentliche Stellplätze für den Sparkassenbus und Antwort vom 31. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12 034 vom 08. August 2017 über Öffentliche Stellplätze für den Sparkassenbus Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit ist dem Senat bekannt, dass die Berliner Sparkasse – im Rahmen ihres öffentlichen Auftrages, die Berlinerinnen und Berliner mit Bankdienstleistungen zu versorgen – aufgrund von Filialschließungen einen "Sparkassenbus" einsetzt, um weiterhin vor Ort tätig zu sein? Antwort zu 1: Die Berliner Sparkasse hat sich an die Verkehrslenkung Berlin (VLB) und den Staatssekretär für Verkehr gewandt. Frage 2 Wie beurteilt der Senat das Vorgehen der Sparkasse, trotz eines kleineren Filialnetzes mittels des "Sparkassenbusses" sicherzustellen, dass die Bevölkerung mit Bankdienstleistungen versorgt wird, insbesondere im Hinblick auf ältere Menschen und solche mit eingeschränkter Mobilität? Antwort zu 2: Der Senat bewertet nicht die unternehmerische Entscheidung der Berliner Sparkasse, ihr Filialnetz zu verringern. Ihm ist bekannt, dass im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung immer mehr Bankkundinnen und –kunden aller Altersgruppen ihre Finanzgeschäfte online abwickeln. Die Filiale besuchen sie im Durchschnitt nur noch ein Mal pro Jahr. Da sich der Filialbetrieb vielerorts aufgrund des veränderten Kundenverhaltens sowie der andauernden Niedrigzinsphase nicht mehr wirtschaftlich betreiben lässt, schließen alle 2 Banken seit einigen Jahren zunehmend Standorte. Dem kann sich auch die Berliner Sparkasse nicht entziehen. Daher bewertet es der Senat positiv, dass die Berliner Sparkasse auch andere Wege beschreitet, um ihrem öffentlichen Auftrag, der Förderung des Sparens und der Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfs, insbesondere des Mittelstandes und der wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise, gerecht zu werden. Frage 3 Inwieweit ist dem Senat bekannt, dass die Verkehrslenkung Berlin entschieden hat, dass die Berliner Sparkasse für den Sparkassenbus keine öffentlichen Stellplätze zur Verfügung gestellt bekommen kann? Antwort zu 3: Die Verkehrslenkung Berlin hat eine solche Entscheidung nicht getroffen. Für die Erteilung von straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigungen für das Anbieten auf Bankdienstleistungen mittels „Sparkassenbus“ im öffentlichen Straßenland sind die jeweiligen Bezirksämter von Berlin zuständig. Einzelne Bezirksämter sind mit konkreten Anträgen der Berliner Sparkasse auf die VLB als zentrale und obere Straßenverkehrsbehörde zugegangen und haben um deren Einschätzung gebeten. Ferner gab es dazu einen direkten E-Mailverkehr zwischen der Berliner Sparkasse und der VLB. Die VLB hat dabei in allgemeiner Form eine zurückhaltende Auffassung zur Genehmigungsfähigkeit zum Ausdruck gebracht und auf eine noch ausstehende Abstimmung mit der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung hingewiesen. Frage 4 Sofern dem Senat die fragliche Entscheidung bekannt sein sollte: Wie beurteilt der Senat diese Entscheidung und auf welchen Erwägungen beruht die Entscheidung der Verkehrslenkung Berlin? Antwort zu 4: In seinem Antwortschreiben teilte der Staatssekretär für Verkehr der Berliner Sparkasse mit, dass aufgrund der nahezu in allen Bezirken vorhandenen Bereiche mit verdichtetem Verkehrsaufkommen und vielfältigen Anforderungen an das öffentliche Straßenland, insbesondere im Innenstadtbereich, Ausnahmegenehmigungen nicht in Aussicht gestellt werden können. Ob in Randbezirken im Einzelfall eine Ausnahmeregelung möglich ist, sollte im direkten Kontakt mit den jeweiligen Bezirksämtern von Berlin geklärt werden. Er hat zudem angeregt, auch andere Konzepte außerhalb des Straßenlandes zu prüfen, zum Beispiel, den Service der Berliner Sparkasse auf alternativen Stellplätzen (barrierefreien Kundenparkplätzen von Supermärkten oder Einkaufszentren) anzubieten. Ungeachtet dessen werden die zuständigen Stellen bei ihren Entscheidungen über die Inanspruchnahme öffentlichen Straßenlandes durch die „Sparkassenbusse“ auch die 3 Belange des öffentlichen Versorgungauftrags der Berliner Sparkasse gemäß dem Berliner Sparkassengesetz berücksichtigen. Berlin, den 31.08.2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12034 S18-12034