Drucksache 18 / 12 035 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 08. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2017) zum Thema: Schulen brauchen Verlässlichkeit – längere Öffnungszeiten erfordern zusätzliches Personal zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung und Antwort vom 30. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 035 vom 08. August 2017 über Schulen brauchen Verlässlichkeit – längere Öffnungszeiten erfordern zusätzliches Personal zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit haben sich die Öffnungszeiten der Schulen in Berlin in den letzten fünfzehn Jahren, beispielsweise durch erweiterte Betreuungsangebote, Nachmittagsangebote, Musik- und Volkshochschulkurse, Sportveranstaltungen und Veranstaltungen mit Partnern aus dem Sozialraum verändert? Welche durchschnittliche Öffnungszeit war damals im Vergleich zu heute zu verzeichnen? Zu 1.: In den beruflichen und zentral verwalteten Schulen haben sich in den letzten fünf Jahren die Öffnungszeiten enorm verlängert. Zum Teil haben große Oberstufenzentren (OSZ) von 6 Uhr bis 22 Uhr geöffnet, manche auch am Samstag. Es ist seit Jahren üblich, dass die Schulen für die Nutzung der Sporthallen Schlüsselverträge mit Vereinen abschließen. 2. Welche Probleme ergaben sich dadurch zur Gewährleistung der Sicherheit des Schulgeländes für die Schulleitungen (beispielsweise Schließzeiten, Abgabe der Schlüsselgewalt insbesondere in den Abendstunden und am Wochenende, Einführung von Schlüsselverträgen mit schulfremden Personen) und wie wurde durch die Bezirke versucht, diese Entwicklung trotz Einsparvorgaben zu bewältigen? Zu 2.: Bei Ausfällen von Schulhausmeistern und deren Vertretern hat der Schulträger der beruflichen und zentral verwalteten Schulen über den Gebäudeeigentümer Verträge mit einer Fremdfirma abgeschlossen, damit diese auch kurzfristig den Schließdienst und ggf. Hausmeisterdienste übernehmen. - - 2 Bei den beruflichen und zentral verwalteten Schulen sind 3 Vollzeitäquivalent (VZE)- Stellen Schulhausmeister mit Springertätigkeit eingesetzt. 3. Was hat der Senat in dieser Zeit getan, um die sich immer mehr zuspitzende Situation auf diesem Gebiet (mangelhafte Ausstattung der Schulen mit Schulhausmeistern, teilweise Abschaffung der Bereitschaftszeiten für Schulhausmeister sowie der Nichteinstellung von Schulwarten) an den Schulen entspannen zu helfen? Zu 3.: Sollte kein Personal zur Hausmeistervertretung zur Verfügung stehen, veranlasst der Schulträger der beruflichen und zentral verwalteten Schulen, dass externe Dienstleister die Schließ- und Hausmeisterdienste übernehmen. 4. Wie sieht nach Einschätzung des Senats zurzeit die Situation in den Schulen aus? Hat sie sich seit der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 17/18110 „Hausmeister-Stellen in den Berliner Schulen“ vom 29. Februar 2016 verbessert oder verschlechtert (Krankenstand, Vakanzen, unbesetzte Stellen)? Zu 4.: In den beruflichen und zentral verwalteten Schulen hat sich seit Februar 2016 die Situation der Schulhausmeister/Schulhauswarte bzgl. Langzeitkrankenstand nicht wesentlich verändert . Unbesetzte Stellen werden unverzüglich nachbesetzt. 5. Welche weiteren Probleme sieht der Senat auf die Schulen zukommen durch altersbedingtes Ausscheiden von Schulhausmeistern sowie die geplante komplette Abschaffung des Bereitschaftsdienstes? Zu 5.: Die Arbeitsverträge der meisten Schulhausmeister sehen feste Arbeitszeiten (39 Std./W mit 5 Arbeitstagen) von 6.00 Uhr bis 14.18 Uhr bzw. 7.00 Uhr bis 15.18 Uhr vor. Sind 2 Schulhausmeister bzw. 1 Schulhausmeister und 1 Schulhauswart an der Schule eingesetzt, kann hier versetzter Dienst in Form von Früh- und Spätschicht erfolgen. 6. Wie bewertet der Senat in diesen Zusammenhängen das Schreiben des Bezirksamtes Mitte, vom 24. Mai 2017 an den Staatssekretär für Finanzen Herrn Feiler, das bis auf das Bezirksamt Spandau von allen anderen Bezirksstadträten für Bildung unterschrieben wurde? Zu 6.: Die darin geschilderten Sachverhalte und Folgen sind auch in beruflichen und zentral verwalteten Schulen auf längere Zeit als sehr problematisch anzusehen. Ohne zusätzliches Personal besteht keine Möglichkeit, dem Anspruch, dass sich Schulen nach außen präsentieren , gerecht zu werden. 7. Wie stellt sich der Senat konkret zu den Forderungen aus diesem Schreiben, insbesondere zu der Forderung nach durchschnittlich 1,5 Stellen in der Personalzumessung pro Schule und die Wiedereinführung der Schulhauswart-Stellen? - - 3 Zu 7.: Die beruflichen und zentral verwalteten Schulen sehen hier einen Bedarf an zusätzlichem Personal auf Grund der eingangs skizzierten Entwicklung der Schullandschaft. Berlin, den 30. August 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-12035 S18-12035