Drucksache 18 / 12 037 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 08. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2017) zum Thema: Bauarbeiten an der Sieversbrücke in Steglitz und Antwort vom 30. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 037 vom 08. August 2017 über Bauarbeiten an der Sieversbrücke in Steglitz Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Wasserstraßen- Neubauamt Berlin um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: Seit drei Jahren ist die Sieversbrücke an der Kaiser-Wilhelm-Str. eine Baustelle mit der entsprechenden Fahrbahnverengung und daraus resultierender Verkehrsbehinderung zu den Stoßzeiten – weshalb sind dort nach mehrfachen Bürgeraussagen selten Bauarbeiter zu sehen? Antwort zu 1: Seit Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach der witterungsbedingten Unterbrechung in den Wintermonaten sind zunächst Arbeiten unter der Brücke erfolgt, die durch Dritte nicht wahrnehmbar waren. Durch Lieferschwierigkeiten der Übergangskonstruktion kam es dann zu einer längeren Unterbrechung der Bautätigkeit, die erst nach der Lieferung wieder aufgenommen werden konnte. Erst im Anschluss war der dann erforderliche Einbau der Abdichtung möglich. Auf Grund der starken Nachfrage am Markt kam es dann zu Kapazitätsengpässen beim Auftragnehmer für die Ausführung der Asphaltarbeiten, wodurch es zu einer nochmaligen Unterbrechung der Bautätigkeiten kam. Im Verlauf der 34. KW wurden nun auch diese Arbeiten begonnen. 2 Frage 2: Welche Baumaßnahmen müssen noch stattfinden? Antwort zu 2: Für die Freigabe des Verkehrs sind in erster Linie noch erforderlich: - Asphaltierung der Fahrbahn - Asphaltierung des Gehweges - Verguss der Fuge zwischen den Überbauten - Aufbringen Fahrbahnmarkierungen - Restarbeiten an den Geländern - Brückenprüfung Frage 3: Seit wann und bis wann werden die Bauarbeiten an der Sieversbrücke stattfinden? Antwort zu 3: Das Bauwerk besteht aus zwei getrennten Bauwerken. Baubeginn für den 1. Bauabschnitt war am 3.07.2013, die Verkehrsfreigabe dieses Brückenteils war am 30. Juli 2015. Dies war zugleich der Baubeginn des 2. Bauabschnitts. Nach aktueller Planung wird von einer Verkehrsfreigabe im Oktober 2017 ausgegangen. Frage 4: Weshalb dauert diese Baumaßnahme so lange? Antwort zu 4: Für die erhebliche Bauzeitverzögerung ist eine Reihe von Gründen ursächlich, die in erster Linie aus dem Umstand resultieren, dass auf Grund der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu Gunsten einer Grundinstandsetzung dieser Spannbetonbrücke entschieden wurde. Bereits zu Beginn der Baumaßnahme zeigte sich im Verlauf der ersten Abbrucharbeiten, dass es eine Diskrepanz zwischen den in den Bestandsplänen verzeichneten Spannstahllagen und den im Bauwerk vorgefundenen Lagen gab. Dies führte zu weiteren Sondierungsmaßnahmen, die wiederum Umplanungen zur Folge hatten. Die daraus folgende Verschiebung des Bauzeitenplans hatte zur Folge, dass witterungssensible Arbeiten in das Winterhalbjahr verschoben wurden und entsprechend erst nach dem Winter ausgeführt werden konnten. Diese Verzögerungen haben sich in der Folge fortgeschrieben. Des Weiteren haben sich technische Schwierigkeiten bei der Kragarmkonstruktion des Gehweges ergeben, die zu Schäden am neuen Asphaltbelag im 1. Bauabschnitt führten. Um gleichartige Schäden im 2. Bauabschnitt zu vermeiden, waren 3 Feldversuche erforderlich, die ebenfalls zu Verzögerungen führten. Hinzu kamen die bereits dargestellten Lieferschwierigkeiten bei den Übergangskonstruktionen sowie Kapazitätsengpässe für die Asphaltarbeiten im 2. Bauabschnitt. Berlin, den 30.08.2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12037 S18-12037