Drucksache 18 / 12 039 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Graf (CDU) vom 08. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2017) zum Thema: Beratungskosten Energievergaben – Fass ohne Boden und/oder inkonsistente Beantwortung parlamentarischer Anfragen und Antwort vom 29. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Florian Graf (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 039 vom 08. August 2017 über Beratungskosten Energievergaben – Fass ohne Boden und/oder inkonsistente Beantwortung parlamentarischer Anfragen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Der Senat hat zwei Schriftliche Anfragen über „Beratung des Landes Berlin bzgl. der Vergabe Energienetze “ und der „Rechtsberatungskosten für Berlin Energie“ (Drs. 18/11 767; Drs. 18/11 168) beantwortet . Da es Inkonsistenzen zu früheren Antworten des Senats auf Schriftliche Anfragen (insbes. Drs. 18/10 708) zu geben scheint, erfolgen nunmehr diese Nachfragen mit dem Ziel der Klarstellung. 1. In Frage 7 der Schriftlichen Anfrage „Stromkonzessionsvertrag – Kosten für Externe und Terminplan “ (Drs. 18/10 708) wird sinngemäß gefragt, ob und in welcher Höhe bei landeseigenen Unternehmen ebenfalls Kosten durch die Einbeziehung Externer im Zusammenhang mit der Stromnetzvergabe entstanden sind. Antwort: Null. In der Beantwortung nach den Kosten der Berlin Energie für die Konzessionsverfahren Strom und Gas in Drs. 18/11 768 wird hingegen ein Betrag von über 2,4 Mio. € genannt. Wie kommt es zu diesen widersprüchlichen Angaben, zumal die Frage 7 in Drs. 18/10 708 sich nicht nur auf SenFin als konzessionsvergebende Stelle bezog? 2. Warum äußert sich SenFin als konzessionsvergebende Stelle in Drs. 18/10 708 überhaupt zu Kosten des Bieters Berlin Energie? Hat sich SenFin in Drs. 18/10 708 insbesondere bzgl. der Beantwortung der Frage 7 ins Benehmen mit der für Berlin Energie fachlich zuständigen Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe gesetzt? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Zu 1. und 2.: Die Antwort zu Frage 7 in der Schriftlichen Anfrage 18/10 708 lautete entgegen der Fragestellung nicht Null. In der Antwort auf die Frage nach Kosten im Zusammenhang mit der Stromnetzvergabe wurde stattdessen klargestellt, dass landeseigene Unternehmen nicht an der Führung des Vergabeverfahrens beteiligt sind. Dies gilt auch für den Landesbetrieb Berlin Energie, der in diesem Verfahren als Bieter auftritt. Eine Aussage über Beratungs- oder ähnliche Kosten Externer war damit in keiner Weise verbunden. Ein Benehmen mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hinsichtlich dieser Beantwortung wurde auf Arbeitsebene per Mailverkehr hergestellt. - 2 - 3. Vermutlich sind die Beratungskosten für die Konzessionsvergaben höher als in den Drs. 18/11 767 und 18/11 768 angegeben. Welche Beratungskosten (Kosten für Unternehmensberatung neben den Rechtsberatungskosten wg. der Vergabe der Energiekonzessionen) sind bei Berlin Energie bislang angefallen? (Bitte Ausführung in € pro Jahr) Zu 3.: Neben den Kosten für die rechtliche Beratung in den Konzessionsverfahren Strom und Gas sind bei Berlin Energie Kosten in Höhe von 5,1 Mio. € für Dienstleistungen entstanden, die für die anforderungs- und fristgerechte Erarbeitung der Angebote und die Gewährleistung der Eignungs- und Leistungsfähigkeit erforderlich waren. Diese Anforderungen ergaben sich aus den jeweiligen Verfahrensbriefen der für die Konzessionen zuständigen verfahrensführenden Stelle. 4. Von welchen Beratungsunternehmen bezieht Berlin Energie Beratungsleistungen? Zu 4.: Berlin Energie bezieht Beratungsleistungen u. a. von: • PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) • NEW-Grid Management Consult GmbH • P&M Power Consulting GmbH • Ecofys Germany GmbH • TIQ Solutions GmbH • pbf project business factory GmbH (project biz) • Technische Universität Berlin, Prof. Dr. Kai Strunz • DEGAS Deutsche Gesellschaft für Anlagensicherheit und Projektmanagement mbH • T-Systems International GmbH • Netz Leipzig GmbH 5. Gehören zu den Beratungsunternehmen auch Unternehmen aus dem Verbund der PwC – Pricewaterhouse Coopers? (Wenn ja, welche und welche Höhe der Beratungskosten in € pro Jahr?) Zu 5.: Für die Beratung durch PwC sind neben den Kosten für die rechtliche Beratung , die in der Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/11768 benannt wurden, Kosten für die wirtschaftliche Beratung in Höhe von 4,2 Mio. € entstanden. 6. Wurden Beratungsverträge für Berlin Energie auch von der konzessionsvergebenden Stelle SenFin abgeschlossen bevor die fachliche Zuständigkeit für Berlin Energie auf SenStadtUm (letzte Legislaturperiode ) bzw. auf SenWiEnBe überging? 7. Wurden diese Beratungsverträge gekündigt (Wenn nein, warum nicht?)? Wie wurde sichergestellt, dass es auch bezgl. der Beratungsverträge für Berlin Energie keinerlei Interessenskonflikte für Berlin, vertreten durch SenFin als konzessionsvergebende Stelle und Berlin Energie als Bieter in den Konzessionsverfahren Stromnetz und Gasnetz gibt, die Auswirkungen auf die hohen Anforderungen an die transparenten und diskriminierungsfreien Vergabeverfahren der Konzessionen haben? Zu 6. und 7.: Die verfahrensleitende Stelle in der Senatsverwaltung für Finanzen hat zu keinem Zeitpunkt Beratungsaufträge zugunsten von Bietern in den Konzessions- - 3 - verfahren vergeben. Dies gilt auch hinsichtlich des Landesbetriebs Berlin Energie, als dieser nach seiner Gründung kurzzeitig im Hause der Senatsverwaltung für Finanzen in einem anderen Referat (sog. Chinese Wall) angesiedelt war. 8. Sind bei landeseigenen Unternehmen (insbes. bei den AöR´s oder den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ) ebenfalls Kosten durch die Einbeziehung externer Beratungsunternehmen im Zusammenhang mit den Vergaben Stromnetz, Gasnetz und Gestattungsvertrag Fernwärme entstanden? Wenn ja, bei welchen Unternehmen in welcher Höhe in € pro Jahr? Zu 8.: Im Zusammenhang mit der Vergabe der Strom- und/oder Gaskonzession können den landeseigenen Unternehmen keine Beratungskosten entstanden sein, da sie nicht an der Führung der Vergabeverfahren beteiligt sind, vgl. Antwort 7 zur Schriftlichen Anfrage 18/10 708. Ein Gestattungsvertrag Fernwärme existiert nicht und ist auch nicht ausgeschrieben. Berlin, den 29. August 2017 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-12039 S18-12039