Drucksache 18 / 12 040 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 08. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2017) zum Thema: Fehlende Disziplin - Nachgefragt und Antwort vom 29. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12040 vom 8. August 2017 über Fehlende Disziplin - Nachgefragt -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie erklärt sich der Senat angesichts der Aussage des Senators Dr. Dirk Behrendt in der Sitzung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung am 05.04.2017 über die Anzahl der Disziplinarverfahren in „seiner Behörde“ die dort angegebene Zahl von 12.000 (Seite 12 des entsprechenden Wortprotokolls) im Vergleich zu den Angaben in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Drs. 18/11 542 vom 06.06.2017? Zu 1.: Ausweislich des Wortprotokolls der Sitzung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung vom 5. April 2017 hat Senator Dr. Behrendt gesagt: „Ich wüsste allenfalls Bescheid über Disziplinarverfahren , die in meiner Behörde geführt werden, allerdings auch nicht über jedes der 12.000.“ Hierbei handelt es sich offensichtlich entweder um eine unzutreffende Protokollierung oder um einen Versprecher des Senators. Gemeint war, dass Senator Dr. Behrendt nicht über jedes Disziplinarverfahren, welches in seinem Geschäftsbereich mit 12.000 Beschäftigten geführt wird, informiert ist. In der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung werden keine 12.000 Disziplinarverfahren geführt . Auch im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung werden keine 12.000 Disziplinarverfahren geführt. Die Angaben in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11542 vom 6. Juni 2017 treffen zu. 2. Sofern die Angaben des Senators in der o.g. Sitzung zu der Anzahl der Disziplinarverfahren zutreffen: a.) Was sind die Gründe für die Abweichungen? b.) Gegen Bedienstete welcher Behörden richten bzw. richteten sich die Verfahren in welchem Zeitraum und mit welcher Maßnahme endeten die Verfahren (bitte getrennt nach Jahr, Behörde und Beschäftigungsgruppe sowie Maßnahme gesondert darstellen)? Zu 2.: Die Beantwortung der Frage 2 erübrigt sich. 2 3. Sofern die Angaben nicht zutreffen: Wie sind die bislang öffentlich getätigten Angaben des Senators in dieser Funktion hinsichtlich des jeweiligen Wahrheitsgehalts zu bewerten und welche Schlussfolgerungen zieht der Senat daraus? Zu 3.: Der Senat ist stets bestrebt, die Mitglieder des Abgeordnetenhauses vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren. Berlin, den 29. August 2017 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-12040 S18-12040