Drucksache 18 / 12 041 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 08. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2017) zum Thema: Hintergründe, Inhalt und Ergebnisse der Projektarbeit der Studiengruppe 2 des Studiums zum Erwerb der Zugangsvoraussetzungen für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2: „Relaunch der Einstellung, Ausbildung und Bindung von Justizvollzugsanwärterinnen und -anwärtern im Berliner Justizvollzugsdienst “ und Antwort vom 30. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12041 vom 8. August 2017 über Hintergründe, Inhalt und Ergebnisse der Projektarbeit der Studiengruppe 2 des Studiums zum Erwerb der Zugangsvoraussetzungen für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2: „Relaunch der Einstellung, Ausbildung und Bindung von Justizvollzugsanwärterinnen und -anwärtern im Berliner Justizvollzugsdienst“ -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wer ist Auftraggeber für die Projektarbeit und wann und von wem wurde dazu der Auftrag erteilt? Zu 1.: Der Projektvertrag wurde zwischen der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Auftraggeberin), der Projektgruppe des Studiums EZ 2.2-2015-02 an der Verwaltungsakademie Berlin (Auftragnehmerin) sowie der Verwaltungsakademie Berlin am 25. August 2016 geschlossen. 2. Was waren die Gründe für die Wahl des Projekts? Zu 2.: Die Themensuche für das Projekt erfolgte durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Studiengruppe 2 des Studiums zum Erwerb der Zugangsvoraussetzungen für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2. Ziel ist es, Prinzipien und Methoden des Projektmanagements an einem realen Projekt zu erlernen. Die Entscheidung für ein Projektthema obliegt der Verwaltungsakademie (VAk) und orientiert sich am konkreten Bedarf einer Behörde. Dabei ist die Bereitschaft der Behörde zur Umsetzung der Projektergebnisse ein wesentliches Kriterium für die Projektthemenauswahl . Im konkreten Fall hat die Studiengruppe der VAk zwei Themen vorgeschlagen. Der erste Vorschlag erfüllte die geforderten Kriterien nicht ausreichend. Der zweite Projektvorschlag „Relaunch der Einstellung, Ausbildung und Bindung von Justizvollzuganwärtern/-innen“ erfüllte die Kriterien umfassend. 2 3. Gab es Vorgaben des Auftraggebers an den Inhalt und die Durchführung des Projekts? Wenn ja, welche ? Gab es Vorgaben von anderen als dem Auftraggeber? Wenn ja, welche und von wem? Zu 3.: Auf der Grundlage einer Analyse des derzeitigen Einstellungsprozesses, des vorliegenden Ausbildungskonzeptes und der aktuellen Integrationspraxis auch im Vergleich mit ausgewählten Bundesländern sollten am Ende des Projektes folgende Ergebnisse erreicht sein: Die Auftragnehmerin entwickelt bis zum 24. Februar 2017 für die Auftraggeberin Handlungsempfehlungen zur Optimierung des Einstellungs-, Ausbildungs- und Integrationsprozesses von Justizvollzugsbeamtinnen und -beamten. Für jedes Handlungsfeld wird es eine Ist- Analyse, eine Soll-Konzeption und dieser Soll-Konzeption folgende Handlungsempfehlungen geben. Dieses sehr weite Projektziel wurde in Abstimmung mit der Auftraggeberin und der Projektgruppe wie folgt konkretisiert: Als Prämisse der Untersuchung und ihres Ergebnisses gilt die Sicherung der personellen Ausstattung in den Berliner Justizvollzugsanstalten in Bezug auf eine qualitätssichernde und praxisgerechte Ausbildung. Die Projektarbeit konzentriert sich auf die Optimierung des Auswahl- und Einstellungsverfahrens und die Überprüfung der Ausbildungsstruktur und -inhalte hinsichtlich der Dimensionen „Anforderungen der Praxis an die zukünftigen Mitarbeitenden“, „Bindung an die jeweils eigene Behörde“ und „Einsatzfähigkeit im gesamten Berliner Justizvollzug “. Die Projektgruppe startet ihre Betrachtungen ab Bewerbungseingang. Grundlage für die Untersuchung bildet eine allgemeine Recherche zum Einstellungsprozess und zum derzeitigen Ablauf der Ausbildung im Land Berlin einschließlich eines Vergleichs mit ausgewählten Bundesländern. Dazu gehört die Betrachtung der Aspekte „Verzahnung zwischen Theorie und Praxis“, „Selbstverständnis und Rolle der Ausbildungsstätte“, „Berücksichtigung von Anstaltsspezifika“, „Bindung an die jeweilige Anstalt versus Einsetzbarkeit im gesamten Berliner Justizvollzugsdienst“ und „Abfedern des Einstiegsschocks“ nach Ende der Ausbildung“. Bewertungen zu Inhalt, Qualität und Gliederung der Ausbildung sowie zu Gewinnung, Auswahl und Vorbereitung von Dozenten sollen durch eine empirische Befragung mittels Fragebogen gewonnen werden. Dazu werden Anwärterinnen und Anwärter, Dozentinnen und Dozenten, Ausbildungsleiterinnen und Ausbildungsleiter und bereits tätige Justizvollzugsbeamtinnen und Justizvollzugsbeamte befragt. Auf dieser Basis erarbeitet die Auftragnehmerin Sollkonzepte für das Einstellungsverfahren und für die Ausbildung und benennt Handlungsfelder. Die Handlungsfelder werden in Absprache mit der Auftraggeberin priorisiert. Für diese liefert die Auftragnehmerin Maßnahmenkataloge. Zusätzlich zu den Vorgaben der Auftraggeberin gab es für die Durchführung des Projektes methodische Vorgaben und definierte Lernziele (Projektmanagement) durch die VAk im Rahmen des Studiums. 3 4. Welche Dienststellen waren an dem Projekt insgesamt und wie beteiligt? 5. Waren und wenn ja, wie viel Dienstkräfte aus dem Geschäftsbereich des Auftraggebers an dem Projekt beteiligt und welchen Laufbahnzweigen gehörten sie an? 6. Aus welchen Justizvollzugseinrichtungen kamen die am Projekt beteiligten Bediensteten der jeweiligen Beschäftigungsgruppen, insbesondere des allgemeinen Vollzugsdienstes (bitte gesondert nach Einrichtung und Beschäftigungsgruppe darstellen)? Zu 4. bis 6.: Im Rahmen des Projektes wurde eine Befragung mittels Fragebögen durchgeführt . Eine Beteiligung der Gremien (Gesamtbeschäftigtenvertretung der Berliner Justiz ) erfolgte durch die Auftraggeberin im Vorfeld. Es wurden insgesamt 411 Fragebögen, davon 164 an Anwärterinnen und Anwärter des Allgemeinen Justizvollzugsdienstes (AVD), 35 an Absolventinnen und Absolventen des vergangenen Ausbildungsjahrganges AVD, 212 an Führungskräfte in den Justizvollzugsanstalten und Dozentinnen und Dozenten der Bildungsstätte Justizvollzug (BJV) verteilt. Die Rücklaufquote betrug 62 %. Insofern waren als Dienststellen alle Justizvollzugsanstalten und die BJV beteiligt. Eine Auswertung nach Dienststellen und Laufbahnzweigen erfolgte nicht. 7. Wurden und wenn ja, welche Beschäftigtenvertretungen in die Arbeit des Projekts einbezogen und welchen Inhalt haben deren Stellungnahmen? Zu 7.: Da die Befragung mittels Fragebogen mitbestimmungspflichtig war, wurde durch die Auftraggeberin im Vorfeld die Zustimmung der Gesamtbeschäftigtenvertretung der Berliner Justiz eingeholt. Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit wurden durch die Auftraggeberin, Vertreterinnen und Vertreter der BJV sowie Vertreterinnen und Vertreter der Justizvollzugsanstalten bereits im Juli 2016 Intention, Ziel und geplanter Ablauf des Projektes den Gremien vorgestellt. 8. Wer hat die Projektergebnisse an wen übermittelt und welche der Ergebnisse sind bereits umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzungsphase? Sofern die Ergebnisse Änderungen von Rechtsvorschriften zum Inhalt haben, welche sind das und welchen Inhalt haben die geplanten Änderungen? 9. Wo können die Ergebnisse der Projektarbeit und durch wen eingesehen werden? Zu 8. und 9.: Die ersten Ergebnisse (Ist-Analyse) des Projektes wurden der Auftraggeberin , der VAk Berlin, Vertreterinnen und Vertretern aller Justizvollzugsanstalten und der BJV in einer Zwischenpräsentation am 14. November 2016 mit dem Ziel präsentiert, die durch die Projektgruppe identifizierten Handlungsfelder bis zum 5. Januar 2017 zu priorisieren und somit die Bearbeitungsschwerpunkte im zweiten Projektabschnitt (Soll- Konzeptionen) festzulegen. Die Projektergebnisse wurden im Rahmen der Abschlusspräsentation am 24. Februar 2017 der VAk Berlin und der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung übergeben. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde der Abschlussbericht mit allen Anlagen als CD-ROM (50 Stück) an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung verteilt. Eine weitere Veröffentlichung ist nicht vorgesehen. Die durch die Projektgruppe erarbeiteten Vorschläge waren das Extrakt aus einer Vielzahl möglicher Handlungsempfehlungen, die aufgrund der begrenzten Ressourcen des Projekts nicht alle gleichermaßen vertieft betrachtet werden konnten. Als erstes wesentliches Ergebnis benannte die Projektgruppe zur Zwischenpräsentation alle von ihr als relevant identifizierten Handlungsfelder und gab erste Hinweise für mögliche Verbesserungen . Auf dieser Grundlage entschied die Auftraggeberin welche Aspekte von der Projektgruppe einer näheren Betrachtung zu unterziehen sind. Als zweites wesentliches Ergebnis erarbeitete die Projektgruppe für die von der Auftraggeberin priorisierten Handlungs- 4 felder detaillierte Umsetzungsvorschläge. Es wurden durch die Projektgruppe keine expliziten Empfehlungen zur Änderung von Rechtsvorschriften gegeben. 10. Sind und wenn ja, welche Abläufe in der Ausbildung der Justizvollzugsbeamtinnen und Justizvollzugsbeamten als veränderbar erkannt worden und sollen diese reformiert werden? 11. Ist die Einrichtung eines zentralen Bewerbungsbüros des Berliner Justizvollzuges beabsichtigt? Wenn ja, welche Aufgaben wird das Büro haben und welche Aufgaben verbleiben bei den dezentralen Personalstellen der Justizvollzugsanstalten? 12. Besteht die Absicht, die Bildungsstätte des Berliner Justizvollzuges mit Ausbildungsstätten der Berliner Justiz oder des Landes zusammen zu führen? Wenn ja, wann wird dies wie erfolgen? Wenn nein, warum nicht? 13. Hat der Senat die Absicht, die Ausbildungsinhalte zu ändern und/oder anzupassen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Zu 10. bis 13.: Durch die Projektgruppe sind u. a. Abläufe sowohl im Einstellungsprozess der Justizvollzugsbeamtinnen und -beamten als auch im Prozess der Auswahl, Einarbeitung und fachlichen Begleitung der Dozierenden als veränderbar erkannt worden. Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung befindet sich, gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren in den Justizvollzugsanstalten und der BJV noch in der Auswertung und Bewertung der sehr umfangreichen und vielschichtigen Projektergebnisse. 14. Erfolgte und wenn ja, wann zwischen dem Projekt und der Beschlussfassung über die Ausarbeitung einer Werbekampagne zur Akquise von Nachwuchskräften des Allgemeinen Vollzugsdienstes für den Berliner Justizvollzug (TOP 30 des Beschlussprotokolls Haupt 17/107 vom 11.05.2016) eine Abstimmung zwischen wem und mit welchen Ergebnis? Zu 14.: Nein, eine Abstimmung zwischen dem Projekt und der Ausarbeitung zur Werbekampagne erfolgte nicht. Die Leistungen der Werbekampagne beziehen sich vordergründig auf die Akquise von Nachwuchskräften und gleichzeitig auf eine Imageverbesserung des Berufsbildes des AVD. Hierzu sind folgende Leistungen definiert worden: Beratung der Auftraggeberin zur Zielgruppenidentifikation und -ansprache. Entwicklung und Konzeptionierung einer Kommunikationsstrategie zur gezielten und adressatengerechten Ansprache der identifizierten Zielgruppen. Entwicklung und Konzeptionierung eines schlüssigen, einheitlichen und sich verstetigenden Gesamtkonzeptes für einen modernen Werbeauftritt des Justizvollzugs, der sich sowohl auf Werbeträger als auch auf Werbemaßnahmen bezieht. Umsetzung der (Punkte 1 bis 3) entwickelten Maßnahmen und Konzepte, Optimierung des Internetauftritts, Online-Strategie (Hauptschwerpunkt) mit Online-Redaktion und Pflege der Social- Media Kanäle, klassische Maßnahmen, wie z. B. Entwicklung und Herstellung von Plakaten, Messeständen , Info-Countern, eines Flyers und, in Abstimmung mit der Auftraggeberin, weitere Werbeträger, 5 Unterstützung und Begleitung von PR-Maßnahmen (Public Relations) in Abstimmung mit der Auftraggeberin. Insofern ist die Werbekampagne auf Maßnahmen vor der Einstellung von potentiellen Bewerberinnen und Bewerbern für den AVD ausgerichtet. Inhalt der Projektarbeit wiederum war es, Handlungsempfehlungen zur Optimierung des Einstellungs-, Ausbildungs- und Integrationsprozesses von Justizvollzugsbeamtinnen und -beamten zu entwickeln. Insofern beschäftigte sich die Projektgruppe mit dem Prozess , der folgend nach Bewerbungseingang im Justizvollzug einsetzt. 15. Liegen diesbezüglich Zwischenergebnisse des Beauftragten zur Ausarbeitung einer solchen Werbekampagne vor? Wenn ja, welche? Zu 15.: Trotz Steigerung der Ausbildungsplätze von 50 Plätzen im Jahr 2014, 100 Plätzen im Jahr 2015 bis zu 125 Plätze im Jahr 2016 konnten seit Herbst 2016 bis dato - im Gegensatz zu den Vorjahren - alle Lehrgangsplätze für den AVD besetzt werden. In den kommenden zwei Jahren wird der Justizvollzug aufgrund der hohen Altersfluktuation sogar pro Jahr 162 Lehrgangsplätze ausschreiben müssen. Dies stellt den Justizvollzug vor dem Hintergrund des schwierigen Bewerbermarktes vor eine enorme Herausforderung und macht die Weiterführung und Ausweitung einer Werbekampagne neben weiteren flankierenden Maßnahmen (Messeauftritte, Veranstaltungen mit der Arbeitsagentur usw.) dringend erforderlich. 16. Haben die Ergebnisse der o.g. Projektarbeit zu einer Änderung des Auftrags zur Ausarbeitung der vorgenannten Werbekampagne geführt? Wenn ja, welche waren dies? Zu 16.: Nein, die Ergebnisse der Projektarbeit beziehen sich, wie in der Antwort zu Frage 14 erläutert, auf den Folgeprozess nach Bewerbungseingang. Berlin, den 30. August 2017 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-12041 S18-12041