Drucksache 18 / 12 043 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) und Stephan Lenz (CDU) vom 08. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2017) zum Thema: Organisation von Sammelabschiebungen im Land Berlin und Antwort vom 24. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) und Herrn Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12043 vom 08. August 2017 über Organisation von Sammelabschiebungen im Land Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen hat das Land Berlin in den ersten beiden Quartalen 2017 in Form von Sammelabschiebungen abgeschoben? Zu 1.: Das Land Berlin hat im Zeitraum von Januar bis Juni 2017 insgesamt 922 Personen im Rahmen von Sammelchartermaßnahmen abgeschoben. 2. Wie viele Personen sind in diesem Zeitraum per Sammelabschiebung abgeschoben worden und wie viele hätten es laut Planung (Liste zum Aufgriff) sein sollen? Zu 2.: Hinsichtlich der vom Land Berlin per Sammelcharter abgeschobenen Personen siehe Antwort zu 1. Bei den jeweiligen durch das Land Berlin geplanten Maßnahmen waren im genannten Zeitraum insgesamt 1943 Personen für die Rückführung am jeweiligen Flugtag vorgesehen. 3. Wie groß ist die durchschnittliche Abweichung zwischen Soll- und Ist-Anzahl der abzuschiebenden Personen bei Sammelabschiebungen? Zu 3.: Die durchschnittliche Abweichung zwischen Soll und Ist-Zahl der abzuschiebenden Personen bei Sammelabschiebungen wird statistisch nicht erfasst. Ein solcher Wert wäre auch nicht aussagekräftig, da die Charterflüge wegen des Nichtaufgriffsrisikos erheblich überbucht werden. Hinzu kommt, dass bei Sammelchartern, die andere Bundesländer oder Staaten organisieren und an denen sich das Land Berlin lediglich beteiligt, nicht von vornherein feststeht, wie viele Plätze für Berlin zur Verfügung ste- Seite 2 von 2 hen. Dies hängt von den Erfolgen der anderen Beteiligten bei der Zuführung der Ausreisepflichtigen ab. 4. Wodurch kann diese Abweichung erklärt werden? Zu 4.: Ausreisepflichtige dürfen gemäß § 59 Absatz 1 Satz 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) vom Termin ihrer geplanten Abschiebung nicht in Kenntnis gesetzt werden und sind folglich auch nicht verpflichtet, sich zu dem ihnen unbekannten Abschiebungstermin in ihren Unterkünften aufzuhalten. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit erfolgt die Durchsetzung der Ausreisepflicht in Berlin in der Regel im Wege der Direktabschiebung . Das Instrument der Abschiebungshaft wird nur genutzt, wenn dies nach Lage des Falls erforderlich erscheint. Das Risiko, Ausreisepflichtige unter Umständen am Flugtag nicht anzutreffen, wird dabei in Kauf genommen. Davon abgesehen kann es auch bei erfolgten Festnahmen aufgrund von erfolgreichen Rechtschutzanträgen oder vorher nicht bekannten gesundheitlichen Problemen noch zu Stornierungen kommen. 5. Mit welchen Maßnahmen versucht die zuständige Senatsverwaltung, die für eine Sammelabschiebung benannten Personen auch tatsächlich an diesem Tag anzutreffen und abschieben zu können ? Zu 5.: Die Ursachen für Erfolge und Misserfolge bei den Direktabschiebungen, insbesondere den Sammelchartern werden unter Koordinierung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport durch die beteiligten Behörden analysiert. Das behördliche Vorgehen wird entsprechend angepasst; vermeidbare Schwachstellen werden so weit wie möglich beseitigt. Von einer ins Detail gehenden öffentlichen Darstellung der behördlichen Maßnahmen und Strategien wird abgesehen, weil dies den Erfolg der Maßnahmen gefährden würde. 6. Wie ist die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden strukturiert, um möglichst vollzählige Sammelabschiebungen durchführen zu können? Zu 6.: Die Ausländerbehörde stimmt für bestimme Zielländer mögliche Abschiebungstermine mit der Bundespolizei und der Polizei Berlin ab und übersendet der Polizei Berlin eine Liste der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen für das jeweilige Zielland. Sofern eine Beteiligung anderer Bundesländer möglich wird, um die Auslastung zu steigern, erfolgt zusätzlich eine entsprechende Abstimmung. Umgekehrt erfolgt gegebenenfalls eine Beteiligung Berlins an Maßnahmen anderer Bundesländer. Berlin, den 24. August 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12043 S18-12043