Drucksache 18 / 12 045 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 31. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2017) zum Thema: Entwicklung der Schulschwänzer/innen in den Bezirken im 1. Schulhalbjahr 2016/2017 (II) und Antwort vom 25. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12045 vom 31. Juli 2017 über Entwicklung der Schulschwänzer/innen in den Bezirken im 1. Schulhalbjahr 2016/2017 (II) ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Der Senat erweckt mit seinen Antworten 2 bis 4 der Drs. 18/11740 den Eindruck, trotz vorhandener Fragen keine Antworten bei den Bezirksämtern eingeholt zu haben, weshalb der Fragesteller sich gezwungen sieht, erneut nachzufragen: A) Wie häufig wurden im 1. Schulhalbjahr 2016/2017 Schulversäumnisanzeigen in den jeweiligen Schulformen in den einzelnen Bezirken gestellt (Darstellung analog der Drs. 18/10124) und auf welche Klassenstufen beziehen sich diese Zahlen? B) Wie häufig wurden im 1. Schulhalbjahr 2016/2017 Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Schulpflicht in den jeweiligen Schulformen in den einzelnen Bezirken eingeleitet (Darstellung analog der Drs. 18/10124) und auf welche Klassenstufen beziehen sich diese Zahlen? C) Wie viele polizeilichen Zwangszuführungen von Schulschwänzer/innen wurden im 1. Schulhalbjahr 2016/2017 in den einzelnen Bezirken Durchgeführt (Darstellung analog Drs. 18/10124) und auf welche Klassenstufen beziehen sich diese Zahlen? Zu 1.: Eine halbjährliche Abfrage der Daten erbringt kein weiteres Steuerungswissen und lässt sich daher vor dem Hintergrund des Bürokratieabbaus nicht begründen. Entsprechend verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 2, 3 und 4 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/11740 vom 27. Juni 2017. 2. Wann konkret wird das Ergebnis der Evaluation der Bestandsaufnahmen der Maßnahmen und Programme zur Vorbeugung von Schuldistanz vorliegen und dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis gegeben? Zu 2.: Hierzu verweise ich auf die Beantwortung der Frage 5 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/11740 vom 27. Juni 2017. - - 2 3. Welche sieben Bezirke haben eine Verwaltungsvereinbarung zum Thema Schuldistanz unterzeichnet („Übernahme des Modellprojekts Mitte“) und mit welcher Begründung haben die anderen fünf Bezirke keine solche Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet? Zu 3.: Bei den Verwaltungsvereinbarungen der Bezirke handelt es sich um Ergebnisse bezirksinterner Aushandlungsprozesse und nicht um eine Übernahme des Modellprojekts Mitte. Die Unterzeichnung einer Verwaltungsvereinbarung liegt in der Zuständigkeit der Bezirke. Die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf, Treptow- Köpenick, Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf haben angegeben, eine solche Vereinbarung unterzeichnet zu haben. Berlin, den 25. August 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-12045 S18-12045