Drucksache 18 / 12 046 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 24. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2017) zum Thema: Entwicklung und Prävention: Jugendgruppengewalt in Treptow-Köpenick und Antwort vom 24. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 046 vom 24. Juli 2017 über Entwicklung und Prävention: Jugendgruppengewalt in Treptow-Köpenick ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Fälle von Jugendgruppengewalt hat es im Zeitraum von 2013 bis heute im Bezirk Treptow- Köpenick gegeben? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 1.: Die Jugendgruppengewalt stellt eine besondere Form der Jugenddelinquenz dar. Eine bundeseinheitliche Definition gibt es nicht. In Berlin definiert man als Jugendgruppengewalt Straftaten, die als gemeinschaftliche Handlung von mindestens zwei Tatverdächtigen im Alter von 8 bis unter 21 Jahren oder von einem Einzeltäter, der eine Gruppe als Machtinstrument einsetzt, begangen werden. Die Jugendgruppengewalt umfasst nur eine bestimmte Auswahl von Delikten (vor allem aus den Bereichen Raub, Körperverletzung und Sachbeschädigung) und ist in ihrer einzeldeliktischen Betrachtung nur auf diese begrenzte Teilmenge bezogen. In der nachfolgenden Tabelle sind die Strafanzeigen im Bezirk Treptow-Köpenick seit 2013 mit dem Fallmerkmal „Jugendgruppengewalt“ aufgeführt. Jahr Strafanzeigen 2013 99 2014 113 2015 113 2016 93 2017 71 Quelle: Dataware House Stand: 18.08.2017 2. In wie vielen der Fälle im o.g. Zeitraum kam es zu Strafanzeigen, Festnahmen und Verurteilungen im Hinblick auf Gewalttaten und Diebstähle durch Jugendliche? (Aufstellung erbeten.) Zu 2.: In der folgenden Tabelle ist die Anzahl der Strafanzeigen und Festnahmen mit dem Fallmerkmal „Jugendgruppengewalt“ für die einzelnen Jahre dargestellt. Aussagen zur Anzahl der Verurteilungen nach Festnahmen aufgrund von Jugendgruppengewalt im Bezirk Treptow-Köpenick können nicht getroffen werden. Jahr Strafanzeigen Festnahmen 2013 99 12 2014 113 1 2015 113 3 2016 93 0 2017 71 3 Quelle: DWH- und POLIKS-Recherche, Stand: 18.08.2017 3. Kann auf Grundlage der Fallzahlen aus den letzten Jahren eine Aussage zu Orten im Bezirk getroffen werden, welche besonders von Jugendgruppengewalt betroffen sind? Wenn ja, welche und wie wird mit diesen umgegangen? (Aufstellung erbeten.) Zu 3.: Die im Bezirk Treptow-Köpenick festgestellten Jugendgruppen zeichnen sich durch ein hohes Maß an Flexibilität in Bezug auf ihre Aufenthaltsorte im öffentlichen Raum aus. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Nähe zu Einkaufsmöglichkeiten und Parkanlagen gesucht wird oder Orte genutzt werden, die eine gewisse Abgeschiedenheit bieten. Dabei fallen keine Orte auf, die besonders häufig im Zusammenhang mit Jugendgruppengewalt stehen. Das Fehlen altersspezifischer Freizeiteinrichtungen führte in den letzten Jahren dazu, dass Jugendliche in der warmen Jahreszeit vermehrt auf öffentlichem Straßenland gemeinsame Zeit verbrachten. Die Dienstkräfte der Operativen Gruppe Jugendgewalt sind regelmäßig an relevanten Orten präsent und halten so Kontakt zu den Jugendlichen. In Gesprächen wird der Versuch unternommen, u. a. die Verhaltensregeln des gedeihlichen Miteinanders innerhalb der Gesellschaft zu vermitteln. 4. Welche Bedeutung misst die Polizei Berlin in diesem Zusammenhang dem Ortsteil Adlershof, dem Treptower Park und dem S-Bahnhof Köpenick zu? Zu 4.: Im Ortsteil Adlershof ist innerhalb der Jugendszene lediglich der Landschaftspark Johannisthal von polizeilichem Interesse. Die Nähe zum dortigen Supermarkt, aber auch die Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr, machen diesen Ort zu einem attraktiven Treffpunkt. Der Treptower Park ist ständiger Anlaufpunkt von Touristen und Erholungssuchenden. Jugendliche haben daher wenig Bezug zu dieser Örtlichkeit. Die Dienstkräfte der Operativen Gruppe Jugendgewalt führen dennoch im Rahmen ihrer Streifentätigkeit Begehungen der Parkanlage durch, um entstehende Problemsituationen ggf. bereits im Ansatz erkennen und Maßnahmen treffen zu können. Der Bereich um den S-Bahnhof Köpenick spielt bei der Betrachtung der Jugendgruppengewalt aus Sicht der Polizei Berlin keine besondere Rolle. Aufgrund der städtebaulichen Veränderungen und der damit einhergehenden Überwachung durch die Polizei und private Sicherheitsdienste, ist dieser Ort für die Jugendlichen uninteressant geworden und wird größtenteils gemieden. 5. Wurde für die genannten Bereiche sowie alle weiteren besonders belasteten Orte der Einsatz von Videoüberwachung geprüft und wenn ja, mit welchem Ergebnis? (Aufstellung nach belasteten Orten sowie der unter 4. genannten Orte erbeten.) Zu 5.: Nein, zu den unter 4. genannten Orten wurde kein Einsatz von Videoüberwachung geprüft. Soweit mit „alle weiteren besonders belasteten Orte“ die unter 3. erfragten Orte gemeint sind, wird auf die Beantwortung zu 3. verwiesen 6. Welche Erkenntnisse hat die Operative Gruppe Jugendgewalt (OGJ) zu Straftaten in den genannten Bereichen und Orten im Bezirk? Zu 6.: Über die in den vorstehenden Antworten dargestellten hinausgehende Erkenntnisse der OGJ liegen nur solche aus Strafermittlungsakten und gefahrenabwehrrechtlichen Vorgängen vor, deren Inhalte aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden. 7. Wie viele Präventionsmaßnahmen und -veranstaltungen führte die OGJ seit 2013 bis heute in Treptow- Köpenick durch? Zu 7.: Hierzu findet keine statistische Erhebung statt. 8. Welche Strategien hat die Polizei Berlin zur Bekämpfung von Jugendgruppengewalt in Berlin im Allgemeinen und in Treptow-Köpenick im Besonderen erarbeitet? Zu 8.: Den Besonderheiten bei der Bekämpfung der Jugendgruppengewalt wird in den örtlichen Direktionen durch die Bearbeitung dieser Fälle in den Raubkommissariaten der Direktionen und die dortige Anbindung der OGJ Rechnung getragen. Die Dienstkräfte der OGJ suchen hauptsächlich die offene Ansprache und den direkten Kontakt zu den Jugendlichen. Im Gespräch mit ihnen werden Alltagsprobleme erörtert und Verhaltensnormen und Werten vermittelt. Durch regelmäßigen Kontakt haben sich die Dienstkräfte der OGJ eine Akzeptanz bei den Jugendlichen erarbeitet und sind so in der Lage, auch in schwierigen Situationen vermittelnd und deeskalierend auf die Beteiligten einzuwirken. Darüber hinaus erfolgt in der Polizei Berlin, insbesondere im Bereich der Jugend- und Gewaltkriminalität, eine täterorientierte Ermittlungsarbeit, durch die die unterschiedliche Tätertypen (Intensivtäter, Schwellentäter und kiezorientierte Mehrfachtäter) einem polizeilichen Sondersachbearbeiter zugeteilt werden und besondere, den gewonnenen Erkenntnisse angepasste personenorientierten präventive und repressive Maßnahmen ergriffen werden. Berlin, den 24. August 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12046 S18-12046