Drucksache 18 / 12 047 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 24. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2017) zum Thema: Leerzug und Zukunft der Unterkunft für Geflüchtete in Allende I (Salvador- Allende-Haus) und Antwort vom 31. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12047 vom 24. Juli 2017 über Leerzug und Zukunft der Unterkunft für Geflüchtete in Allende I (Salvador- Allende-Haus) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen: Die erfragten Informationen betreffen Sachverhalte, die der Senat nicht vollständig aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die eigenen nachgeordneten Behörden und Bezirke um Stellungnahme gebeten. Die sich aus den erfolgten Zuarbeiten ergebenden Informationen werden nachfolgend wiedergegeben. 1. Worin liegt die kurzfristige Schließung der Gemeinschaftsunterkunft in der Salvador-Allende-Str. begründet? 2. Welche Mängel weist das Salvador-Allende-Haus auf und seit wann sind diese bekannt? (Aufstellung erbeten.) 3. Bestand in der Zeit der Nutzung des Salvador-Allende-Hauses als Gemeinschaftsunterkunft für geflüchtete Menschen Brandgefahr durch defekte oder marode Elektroanlagen? Und wenn ja, wie wurde darauf reagiert? 2 Zu 1. - 3.: Ursache der kurzfristigen Schließung ist der technische Verschleiß der Elektroinstallation im Gebäude. Da eine nachhaltige Ertüchtigung der Elektroinstallation sowie die Beseitigung weiterer, unten ausgeführter Mängel während des laufenden Betriebes nicht gewährleistet werden kann, wurde die Unterkunft geschlossen. Das Salvador-Allende-Haus ist ein bisher nicht saniertes Gebäude aus dem Jahr 1976 mit einigen über die Jahre entstandenen Mängeln sowohl im Fassadenbereich als auch im Innenausbau und in der gesamten Infrastruktur. Neben den Mängeln an der gesamten Elektroinstallationsanlage, der Fassade, einschließlich der Balkone und Fenster, der Sanitär- und Heizungsanlage sowie an den Oberflächen im Innenbereich, sind u. a. die Zuwegungen der Außenanlagen sanierungsbedürftig. Einige Teile der elektrotechnischen Anlage entsprechen den technischen Normen aus der Errichter-Zeit (1976) und genügen nicht mehr dem heutigen technischen Anforderungen und Standards. Laut Elektroinstallations-Sachverständigengutachten ergibt sich daraus eine erhöhte latente Brandgefahr. Das betrifft im Übrigen alle Elektroanlagen in älteren Bestandsbauten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland, welche noch nicht entsprechend den heute gültigen Normen modernisiert worden sind. Um der Brandgefahr entgegenzuwirken wurde eine vollautomatische Brandmeldeanlage mit Weiterleitung zur Feuerwehr installiert. Die Mängel sind seit Anfang des Jahres bekannt. Seit dem waren das Landesamt für Flüchtlinge (LAF) und die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) in ständiger, enger Abstimmung, um ggf. notwendige Maßnahmen zu ergreifen. So wurde der Zugang zu spezifischen Anlagen und Räumlichkeiten, der eine akute Gefährdung hätte begründen können, eingeschränkt. Es wurde umgehend geprüft inwieweit ausreichend geeignete Plätze zur Verfügung standen, um die Bewohnerinnen und Bewohner in andere Unterkünfte unterzubringen und den Freizug zu veranlassen. 4. Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden um das Gebäude zu sanieren? (Aufstellung erbeten.) 5. Welcher Zeitplan ist für die Sanierung vorgesehen und wann wird diese abgeschlossen sein? 6. Wie hoch sind die Kosten der Sanierung und wer trägt diese bzw. aus welchem Haushaltskapitel werden sie beglichen? 7. Wird das Salvador-Allende-Haus nach der Sanierung wieder als Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete zur Verfügung stehen? Wenn nicht, was ist der weitere Plan für das Gebäude? Zu 4. – 7.: Das Grundstück wird auch künftig zur Flüchtlingsunterbringung genutzt werden. Über die Form der künftigen Nutzung befinden sich die Senatsverwaltungen für Integration, Arbeit und Soziales, für Finanzen und der Bezirk Treptow-Köpenick sowie die BIM GmbH zurzeit in Abstimmungen. 8. Bestehen die Pläne und das Interesse des Grundstückskaufs durch die Wohnungsgenossenschaft Amtsfeld weiterhin und wie stehen Bezirk und Land dazu? Zu 8.: Das Interesse der Wohnungsgenossenschaft „Am Amtsfeld“ am Erwerb des Grundstücks ist dem Senat bekannt. Die Genossenschaft wurde darüber informiert, dass das Grundstück nicht zum Verkauf steht. 3 9. Konnten alle Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft adäquat untergebracht werden und an welchen Standorten ist dies geschehen? (Aufstellung erbeten.) Zu 9.: Im Zeitraum vom 29.06. - 05.07.2017 wurden alle Bewohnerinnen und Bewohner in anderen Einrichtungen untergebracht. Der Großteil der Bewohnerinnen und Bewohner ist in das MUF am Standort Hagenower Ring gezogen. Weitere Bewohnerinnen und Bewohner sind in die im Bezirk gelegene Unterkunft Rudower Straße eingezogen. Außerdem wurden Bewohnerinnen und Bewohner, die aufgrund ihrer Herkunftssprache einen erhöhten Betreuungsbedarf aufweisen, in die Unterkunft in der Storkower Straße untergebracht. 10. Mussten Bewohnerinnen und Bewohner aufgrund des Leerzuges des Salvador-Allende-Hauses in Notunterkünfte umziehen oder konnte für alle Menschen eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften realisiert werden? Zu 10.: 38 Bewohnerinnen und Bewohner wurden in Vollverpflegungseinrichtungen untergebracht, davon konnten einzelne ehemalige Bewohnerinnen und Bewohner in Selbstversorgungseinrichtungen umziehen. 11. Wurden aufgrund des Leerzuges des Salvador-Allende-Hauses Familien getrennt und auf verschiedene Unterkünfte aufgeteilt? Wenn ja, warum und welche Bemühungen wurden von den zuständigen Stellen unternommen um dies bald zu korrigieren? Zu 11.: Nein, es wurden keine Familienverbünde getrennt. 12. Wie viele Menschen lebten im Juli 2017 im Salvador-Allende-Haus und wie viele schulpflichtige Kinder und Jugendliche waren darunter? Zu 12.: Bis zum 29.06.2017 lebten insgesamt 319 Personen in der Einrichtung. Darunter waren 42 Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter zwischen 6 und 17 Jahren. 13. Kam es aufgrund der Schließung der Unterkunft zu Schulwechseln für die betroffenen Kinder und Jugendlichen und wenn ja, konnte allen ein neuer Schulplatz zugewiesen werden? Wieso erfolgte die Information über die Schließung der Unterkunft so kurzfristig und wie plant der Senat oder der Bezirk dem ehrenamtlichen Engagement im Umfeld der Einrichtung zu danken? Zu 13.: Nach derzeitigem Erkenntnisstand wird allen schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen, deren Familien in Unterkünfte anderer Bezirke umziehen mussten, zum neuen Schuljahr ein neuer Schulplatz zugewiesen. Dies erfolgt in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Aufgrund der oben genannten Baumängel musste zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner ein sehr zeitnaher Freizug umgesetzt werden. Die Information erfolgte unverzüglich nach Abschluss der Planungen. Das LAF arbeitet in der Vorplanung vor allen mit den Ehrenamtskoordinatoren der Bezirke eng und gut zusammen. Im Rahmen dieser Kooperation wurde beispielsweise veranlasst, dass die Ehrenamtlichen am Tag der offenen Tür des MUF Hagenower Ring 4 teilnehmen und so der Kontakt zu den Geflüchteten aufrechterhalten kann. Die Ehrenamtsinitiative vor Ort hat sich an die Senatsverwaltung gewandt, das Vorgehen beim Freizug und dessen Notwendigkeit ist erläutert worden und auch hier auf Verständnis gestoßen. Der Senat ist für die ehrenamtliche Arbeit vor Ort sehr dankbar und hat Interesse daran, dass diese bis zur neuen Nutzung des Grundstücks zur Flüchtlingsunterbringung erhalten bleibt. Berlin, den 31. August 2017 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-12047 S18-12047