Drucksache 18 / 12 048 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 24. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2017) zum Thema: Durchsetzung von Leinenzwang für Hunde in den Müggelheimer Forsten II und Antwort vom 30. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 12 048 vom 24. Juli 2017 über Durchsetzung von Leinenzwang für Hunde in den Müggelheimer Forsten II Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie oft und zu welchem Zweck wurden in der Zeit von 2015 bis heute Kontrollen und Begehungen im Forstrevier Müggelheim durch Berliner Behörden oder die Polizei durchgeführt? Antwort zu 1: Über Begehungen anderer Behörden und der Polizei liegen den Berliner Forsten keine Unterlagen vor. Waldbegehungen des Ordnungsamtes finden nicht statt, da eine Zuständigkeit für das Landeswaldgesetz nicht gegeben ist. Nach den bei den Berliner Forsten vorliegenden Informationen führt die Polizei keine Kontrollen im Wald durch. Kontrollen und Begehungen der Behörde Berliner Forsten: Siehe Antwort zu Frage 2. Frage 2: Wurde hierbei die Einhaltung des Leinenzwangs für Hunde kontrolliert? Wenn ja, durch wen und wie oft? (Aufstellung nach Monaten und Jahren erbeten.) Antwort zu 2: Die Revierförster/-innen versuchen, im Rahmen ihrer täglichen Reviergänge, die sie aufgrund anderer Aufgaben durchführen, das Leinengebot durchzusetzen. Hierzu werden Gespräche geführt und mündliche Verwarnungen ausgesprochen. Die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit endet oft bei der Weigerung der Hundebesitzer sich auszuweisen. Zwangsmittel stehen hier nicht zur Verfügung und die Polizei kann die Berliner Forsten bei Verfolgung und Ahndung dieser Ordnungswidrigkeiten nicht unterstützen. Eine Statistik wurde hierzu nicht erstellt. Es werden täglich mehrere Personen mit freilaufenden Hunden angesprochen. Die Häufigkeit der Revierkontrollen durch die Berliner Forsten erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Personalressourcen. 2 Frage 3: In wie vielen Fällen erhielt die Leitung des Landesforstamtes oder ihre Ordnungswidrigkeitenstelle im oben genannten Zeitraum Meldung über Verstöße gegen den Leinenzwang für Hunde im Forstrevier Müggelheim? (Aufstellung nach Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Polizei Berlin erbeten?) Frage 4: Wie vielen dieser Meldungen und auf welche Art und Weise ist das Landesforstamt in der Zeit von 2015 bis heute nachgegangen und mit welchem Ergebnis? Frage 5: In wie vielen Fällen wurden Bußgelder aufgrund von Verstößen gegen den Leinenzwang im Bereich des Forstreviers Müggelheim im oben genannten Zeitraum verhängt und in welcher Höhe geschah dies? Antwort zu 3, 4 und 5: In den Jahren 2015 bis heute wurden für den Bereich „Müggelheimer Forst“ wegen freilaufender Hunde weder Meldungen noch Anzeigen an die Leitung des Landesforstamtes bzw. die Ordnungswidrigkeitenstelle gerichtet. Frage 6: Wie ist der Informationsaustausch hinsichtlich begangener Ordnungswidrigkeiten zwischen dem Landesforstamt, dem Forstamt Köpenick sowie der Polizei Berlin geregelt und wie oft finden die gemeinsamen Termine (vgl. Drucksache 17/16 272) statt? Antwort zu 6: Zwischen dem Landesforstamt und dem Forstamt Köpenick erfolgt ein ständiger Informationsaustausch hinsichtlich begangener Ordnungswidrigkeiten. Die diesbezüglichen Kontakte zum zuständigen Polizeiabschnitt bestehen in einem kontinuierlichen Austausch beider Ordnungsbehörden. Die Häufigkeit der Kontakte wird nicht statistisch erfasst. Verstöße (Ordnungswidrigkeiten) gegen das Landeswaldgesetz (LWaldG), die von der Polizei aufgenommen werden, erhält grundsätzlich die Ordnungswidrigkeitenstelle der Berliner Forsten zur weiteren Verfolgung und Ahndung. Frage 7: Wie schätzt der Senat das Problem des nichteingehaltenen Leinenzwangs in den MüggelheimerForsten ein und was plant er abseits von Publikationen zu tun, um die Pflicht zum Leinenzwang durchzusetzen? Antwort zu 7: Entsprechend der Antwort zu Frage 3 ist in den Müggelheimer Forsten von keiner besonderen Problemlage hinsichtlich des Leinenzwangs für Hunde auszugehen. Grundsätzlich wird auf die Einhaltung des Leinenzwangs von den jeweils zuständigen Behörden im Stadtgebiet im Rahmen vorhandener Kapazitäten, hingewirkt. Berlin, den 30.08.2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12048 S18-12048