Drucksache 18 / 12 052 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 24. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2017) zum Thema: Islamismus in Berlin – Ausreisende Kämpfer nach Syrien und Irak II und Antwort vom 24. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12052 vom 24. Juli 2017 über Islamismus in Berlin – Ausreisende Kämpfer nach Syrien und Irak II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen mit einer islamistischen Motivation sind in den letzten fünf Jahren aus Berlin ausgereist und welche aktuellen Erkenntnisse hat der Senat über diese Gruppe? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 1.: Insgesamt sind über 120 Personen bekannt, die mit islamistischer Motivation in Richtung Syrien/Irak gereist sind, um an Kampfhandlungen teilzunehmen oder den Jihad in sonstiger Weise zu unterstützen. Nicht zu allen liegen Erkenntnisse über deren tatsächliche Aufenthaltsorte vor. Eine geringe Anzahl an Personen sind vor 2012 ausgereist. Eine Aufstellung nach Jahren kann lediglich für die Erstausreisen erfolgen . Nicht zu allen Ausreisen liegen genaue Daten vor. Jahr Personenzahl Jahr Personenzahl 2012 17 2015 10 2013 36 2016 13 2014 29 2017 5 Eine untere zweistellige Zahl an Personen haben mehrfache Reisen im Sinne der Anfrage unternommen. Die Ausgereisten bilden keine geschlossene Gruppe. Die Motive für solche Ausreisen sind unterschiedlich. Sie bestehen etwa in einer geplanten Beteiligung an Kampfhandlungen, Reisen in das türkisch syrische Grenzgebiet zur Unterstützung islamistisch-terroristischer Gruppierungen an den Jihad-Schauplätzen in Syrien/Irak oder in der so genannten „Hijra“ (Auswanderung) in von islamistisch-terroristischen Gruppierungen dominierte Gebiete. Seite 2 von 2 2. Wie viele Personen mit kurdischer Abstammung sind in den letzten fünf Jahren nach Syrien oder den Irak mit welcher Motivation ausgereist? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 2.: Der Berliner Verfassungsschutz speichert Daten nicht wegen der Zugehörigkeit einzelner Personen zu einer bestimmten Volksgruppe, sondern aufgrund festgestellter Bezüge zu extremistischen Organisationen, wie z. B. der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Die bei der Beobachtung der PKK erfassten Personen lassen sich daher nicht eindeutig der kurdischen Volksgruppe zuordnen. Europaweit gibt es seitens der PKK immer wieder Mobilisierungsaufrufe an ihre Anhänger zur Ausreise in die sogenannten „kurdischen Kampfgebiete“. Dem Berliner Verfassungsschutz liegen vereinzelte Hinweise zu Reisen von Berlinern aus dem PKK-Spektrum in diese Gebiete vor. 3. Ist bekannt, wie viele der unter 1. und 2. aufgeführten Personen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen bzw. besaßen? Zu 3.: Von den mit islamistischer Motivation ausgereisten Personen sind 45 in Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, 15 weitere besitzen neben der deutschen eine zusätzliche Staatsangehörigkeit. Im Sinne der Antwort zu Frage 2 liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 4. Wie viele Berlinerinnen und Berliner sind in den letzten fünf Jahren im Nahen und Mittleren Osten getötet worden? (Aufstellung nach Staaten und Ursache erbeten.) Zu 4.: Hierüber liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Daten hierzu werden für die Region Naher und Mittlerer Osten nicht erhoben. Von den mit islamistischer Motivation in Richtung Syrien/ Irak ausgereisten Berlinerinnen und Berlinern sind bislang etwa 20 Personen im Konfliktraum zu Tode gekommen. Berlin, den 24. August 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12052 S18-12052