Drucksache 18 / 12 053 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 24. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2017) zum Thema: Salafistische Rekrutierungsmaßnahmen in Berlin II und Antwort vom 29. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12053 vom 24. Juli 2017 über Salafistische Rekrutierungsmaßnahmen in Berlin II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie haben sich die salafistischen Rekrutierungsbestrebungen in den letzten fünf Jahren in Berlin entwickelt? Zu 1.: Der Salafismus ist weiterhin die am schnellsten wachsende islamistische Bestrebung . Die Bemühungen salafistischer Organisationen und Netzwerke zur Rekrutierung neuer Anhängerinnen und Anhänger zeigen durchaus Wirkung. Das salafistische Berliner Personenpotenzial wächst seit dem Jahr 2012 kontinuierlich an. Nach aktuellem Stand (2. Quartal 2017) sind in Berlin 880 Salafisten bekannt, davon 410 Personen als gewaltorientiert. Jahr Personenzahl Jahr Personenzahl 2012 400 2015 680 2013 500 2016 840 2014 570 Bis 2. Quartal 2017 880 2. Wie viele Personen konnten in den letzten fünf Jahren zum gewaltbereiten Teil der Salafismus- Szene gezählt werden? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 2.: Das gewaltorientierte Personenpotenzial von Salafisten in Berlin hat sich in den zurückliegenden fünf Jahren folgendermaßen entwickelt: Jahr Personenzahl Jahr Personenzahl 2012 200 2015 360 2013 200 2016 380 2014 330 Bis 2. Quartal 2017 410 Seite 2 von 2 3. Ist bekannt, ob Schulhöfe oder Flüchtlingsunterkünfte konkret für Rekrutierungsversuche genutzt wurden? Wenn ja, welche Ortsteile mit Schulen und Flüchtlingsunterkünften betraf dies? (Aufstellung erbeten.) Zu 3.: Dem Senat sind Einzelfälle nicht koordinierter Rekrutierungsversuche bekannt. Die gewünschte Auflistung der bekannten Einzelfälle kann im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage, die zur Veröffentlichung bestimmt ist, nicht erteilt werden, weil dadurch geheimschutzbedürftige Informationen zu Arbeitsmethoden und dem Vorgehen des Verfassungsschutzes bekannt würden und die Wirksamkeit nachrichtendienstlicher Aufgabenerfüllung gefährdet wäre. Die Antwort des Senats muss insoweit als Verschlusssache des Grades „VS – Geheim“ nach § 5 Absatz 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Landes Berlin eingestuft werden und kann auf Wunsch in einer Sitzung des Ausschusses für Verfassungsschutz, dem der Fragesteller angehört, in geheimer Sitzung erteilt werden.“ 4. Seit wann ist das salafistische Netzwerk „LIES“ mit aktuell wie vielen Personen in Berlin aktiv? Zu 4.: Der Bundesminister des Innern hat am 15. November 2016 die „LIES!-Stiftung“ und den sie initiierenden Verein „Die Wahre Religion“ (DWR) verboten und aufgelöst. Von den Durchsuchungsmaßnahmen waren in Berlin 17 Personen betroffen, die als Anmelder , Verantwortliche oder Betreuer von LIES!-Veranstaltungen gehäuft in Erscheinung getreten waren. Nach Umsetzung der Verbotsverfügung wurden keine weiteren LIES!-Aktivitäten und Koranverteilungsaktionen dieser Vereinigung mehr festgestellt. 5. Wo und wie verbreitet „LIES“ seine Informationen in der Regel und wurden Informationsstände bei den Bezirksämtern angemeldet? Zu 5.: Es wird auf die Beantwortung der Frage 4 verwiesen. 6. Trat der salafistische Hassprediger Pierre Vogel nach 2014 erneut in Berlin auf und wenn ja, wo und in welchem Zusammenhang? (Aufstellung erbeten.) Zu 6.: Hierzu liegen aktuell keine Erkenntnisse vor. Berlin, den 29. August 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12053 S18-12053