Drucksache 18 / 12 054 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 24. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2017) zum Thema: Islamistische Rückkehrer nach Berlin – Was kann dagegen getan werden? II und Antwort vom 29. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12054 vom 24. Juli 2017 über Islamistische Rückkehrer nach Berlin – Was kann dagegen getan werden? II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Zahl der islamistischen Rückkehrer in den letzten zehn Jahren in Berlin entwickelt ? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 1.: Derzeit sind dem Senat knapp 60 Rückkehrer bekannt, die mit islamistischer Motivation in Richtung Syrien oder Irak ausgereist sind, um an Kampfhandlungen teilzunehmen oder den Jihad in sonstiger Weise zu unterstützen. Eine Aufschlüsselung nach Jahren ist nicht zielführend, da teilweise mehrfache Reisen zu verzeichnen waren. Darüber hinaus liegen nur zu einem geringen Teil der Rückkehrer genaue Rückreisedaten vor. 2. Wie hoch ist der Frauen- und wie hoch der Männeranteil der Rückkehrer? (Aufstellung erbeten.) Zu 2.: Der Anteil der Frauen unter den Rückkehrern liegt bei 11%, während der Männeranteil sich auf 89% beläuft. 3. Wie viele Jugendliche sind unter den islamistischen Rückkehrern? (Aufstellung erbeten.) Zu 3.: Nach derzeitigem Erkenntnisstand befindet sich unter den islamistischen Rückkehrern ein Jugendlicher. 4. Welche Nationalität besitzen die islamistischen Rückkehrer? (Aufstellung nach Nationen erbeten.) Zu 4.: Die dem Senat bekannten islamistischen Rückkehrer besitzen folgende Staatsangehörigkeiten (in alphabetischer Reihenfolge): Bosnien-Herzegowina, Deutschland, Irak, Italien, Kosovo, Libanon, Mazedonien, Moldawien, Russische Föderation, Syrien, Türkei. Seite 2 von 2 Von den Rückkehrerinnen bzw. Rückkehrern mit ausländischer Staatsangehörigkeit haben rund ein Viertel zusätzlich auch die deutsche Staatsangehörigkeit. 5. Aus welchen Regionen sind diese Personen zurückgekehrt und welche geographischen Schwerpunkte bilden sich dabei heraus? (Aufstellung nach Regionen und Jahren erbeten.) Zu 5.: Eine Aufstellung hierzu ist nicht möglich, da nicht über alle Personen Erkenntnisse darüber vorliegen, wo sie sich tatsächlich aufgehalten haben. Soweit feststellbar, erfolgte die Rückreise überwiegend über die Türkei. 6. Welche Maßnahmen unternimmt das Land Berlin um gegen die Schleusung von Islamisten nach Berlin vorzugehen und welche Möglichkeiten, die Rückkehr nicht-deutscher Staatsangehöriger zu verhindern? Zu 6.: Schleusungskriminalität wird bei der Polizei Berlin grundsätzlich im Landeskriminalamt gemeinsam mit der Bundespolizei in einer Gemeinsamen Ermittlungsgruppe „Schleuser (GE Schleuser)“ bearbeitet. Im islamistischen Kontext findet ein institutionalisierter Informationsaustausch unter Beteiligung der Polizei Berlin sowohl auf Landesebene im Rahmen der AG ExtrA (ArbeitsGruppe Extremistische Ausländer) als auch auf Bundesebene im Rahmen der AG Status (ArbeitsGruppe Statusrechtliche Begleitmaßnahmen) statt. In diesen Gremien werden Hinweise gesammelt, ausgewertet und ausgetauscht, um ggf. zielgerichtet extremistische Ausländer auszuweisen oder auch entsprechende Einreiseverbote zu erlassen. In beiden Fällen ist die jeweilige Ausländerbehörde – in Berlin das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – federführend, aufenthaltsbeendende Maßnahmen bzw. Einreiseverbote zu initiieren. Zwingende Voraussetzung für diese Maßnahmen ist die eindeutige Identifizierung der entsprechenden Personen. Vor dem Hintergrund der Einreisen mit falschen oder verfälschten Personaldokumenten in die Bundesrepublik Deutschland im Zuge des Flüchtlingsstroms der letzten Jahre ist zu konstatieren, dass die Umsetzung dieser Maßnahmen mitunter erschwert ist. Ausgereiste Islamistinnen bzw. Islamisten werden in der Regel im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben, um deren mögliche Rückkehr bei Grenzkontrollen erfassen oder ggf. verhindern zu können. Nicht-deutschen Staatsangehörigen wird bei entsprechend vorliegenden belegbaren Erkenntnissen die Aufenthaltserlaubnis entzogen. Es erfolgt eine Ausschreibung zur Einreiseverweigerung. Im Übrigen wird auf den Beschluss der Innenministerkonferenz zur "Verhinderung der Ausreise von gewaltbereiten Salafisten" vom 18. November 2014 verwiesen, in dem eine Reihe dieser Maßnahmen aufgeführt sind. Berlin, den 29. August 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12054 S18-12054